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Grüner Pass

Corona-Inzidenz steigt: Italien verschärft Regeln – Was Reisende wissen müssen

In zahlreichen Urlaubsländern Europas steigt die Corona-Inzidenz wieder an – auch in Italien. Die Regierung reagiert nun mit verschärften Corona-Regeln.

Italien war schon mehrmals stark vom Coronavirus betroffen. In den letzten Monaten hat sich die Lage aber beruhigt, im Juni lag die Inzidenz einige Zeit unter einem Wert von 10. Doch auch hier steigt die Corona-Inzidenz, wie in vielen anderen Ländern Europas*, wieder an. Mittlerweile liegt diese wieder bei knapp 40 (Stand: 23. Juli) – immer noch vergleichsweise niedrig, doch der Trend ist unverkennbar steigend. Neben der Delta-Variante hat man in Italien auch die Europameisterschaft und die damit einhergehenden Feiern in Verdacht, den sprunghaften Anstieg der Inzidenz verschuldet zu haben. Allein in Rom hat sich die Inzidenz seit dem Finale verfünffacht. Die Regierung hat daher nun Verschärfungen der Maßnahmen angekündigt.

„Grüner Pass“ als Eintrittskarte: Italien verschärft Corona-Maßnahmen

Wer ab dem 6. August in Italien die Innenräume von Restaurants, Bars oder Sportstätten betreten will, muss den „Grünen Pass“ vorlegen. Laut dem italienischen Gesundheitsminister Roberto Speranza haben ihn bereits circa 40 Millionen Menschen im Land heruntergeladen. Mit ihm kann ein negativer Corona-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, eine Impfung oder eine vergangene Infektion nachgewiesen werden. Schon eine erste Impfdosis genügt, um den „Grünen Pass“ zu erhalten. Ausnahmen gibt es aber für Außenbereiche oder einen schnellen Espresso an der Bar. Der „Grüne Pass“ soll zudem eine Voraussetzung für den Einlass in Museen, Kinos, Theater, Fitnessstudios oder für Konzerte sein. Öffentliche Verkehrsmittel sind von der neuen Regel vorerst nicht betroffen – eine Nachjustierung ist aber möglich.

Auch interessant: Spanien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Brauchen auch deutsche Urlauber den „Grünen Pass“ in Italien

Da es sich bei dem „Grünen Pass“ um einen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung handelt, können deutsche Reisende auch ihre Impfbescheinigung auf Papier oder digital mitbringen. Das deutsche Zertifikat ist in Italien anerkannt. Dann ist auch der „Grüne Pass“ nicht nötig. Laut italienischem Gesundheitsministerium ist das Zertifikat bereits 14 Tage nach der ersten Impfdosis gültig. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Reisen in Risikogebiete: Was Sie für den Urlaub beachten müssen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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