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Aufgepasst

Personalausweis und Reisepass beantragen: Mehrere Änderungen kommen 2025 auf Reisende zu

Gedruckte Passbilder gehören bald der Vergangenheit an. Ab Mai 2025 gelten neue Regelungen für Ausweisdokumente in Deutschland.

Ab kommendem Jahr wird es in Deutschland eine bedeutende Änderung bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen geben: Gedruckte Passbilder werden abgeschafft, und es sind nur noch digitale Bilder zulässig, wie der ADAC berichtet. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Passwesen voranzutreiben.

Digitale Passbilder: Zwei Wege zur Erstellung

Die Fotos für den Reisepass müssen ab 2025 digital sein.

Um ein digitales Passbild zu erstellen, haben Antragsteller zwei Möglichkeiten: Entweder lassen sie das Foto in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen, wo Berufsfotografen die Bilder digital übermitteln. Oder sie nutzen spezielle Fotoautomaten, die in den ausstellenden Behörden künftig zur Verfügung stehen sollen. Diese Automaten erfassen nicht nur das Passbild, sondern auch Fingerabdrücke sowie Unterschriften und übermitteln die Daten sicher an die zuständigen Stellen.

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Zustellung der Ausweisdokumente per Post

Eine weitere Neuerung ab Mai 2025 ist die Möglichkeit, Reisepässe und Personalausweise per Post zuzustellen. Dies gilt für alle Antragsteller, die in Deutschland gemeldet sind. Der oft lästige Gang zur Abholung beim Amt entfällt somit, was den Prozess für viele Bürger erheblich erleichtert.

Wahr oder falsch? Die zehn größten Mythen rund ums Fliegen

Tomatensaft in Plastikbecher im Flugzeug
Mythos 1: Tomatensaft schmeckt im Flugzeug besser. Aufklärung: Tatsächlich haben Forscher am Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP in Holzkirchen nachgewiesen, dass Tomatensaft im Flugzeug anders schmeckt. Aufgrund des Luftdrucks und der niedrigen Luftfeuchtigkeit kommt demzufolge das fruchtige Aroma und die Süße des Tomatensafts besser hervor. © Depositphotos/Imago
Toilettensymbol im Flugzeug
Mythos 2: Flugzeugklos werden in der Luft entleert. Aufklärung: Die Vorstellung, am Boden unbedarft seinen Erledigungen nachzugehen und plötzlich vom Inhalt einer Flugzeugtoilette getroffen zu werden, scheint viele Menschen zu beschäftigen. So sehr zumindest, dass der Mythos besteht, Flugzeuge würden ihre Klos über den Wolken entleeren. Das ist jedoch völliger Humbug. Die Fäkalien kommen an Bord in einen geschlossenen Behälter und werden nach der Landung entsorgt. © Pond5 Images/Imago
Frau tippt im Flugzeug auf Handy
Mythos 3: Handys sind für den Flugverkehr gefährlich. Aufklärung: Vor jedem Abflug werden Passagiere per Durchsage aufgefordert, ihre elektronischen Geräte auszuschalten oder den Flugmodus zu aktivieren. Das liegt aber nicht daran, dass Smartphones und Co. für Störungen der Bordelektronik sorgen – dazu ist die Technik mittlerweile viel zu ausgereift. Viel eher ist es möglich, dass die Geräte für leichte Störsignale auf den Kopfhörern der Piloten sorgen. Würde aber ein wirkliches Sicherheitsproblem von Handys ausgehen, würden die Geräte vor jedem Flug eingesammelt werden, wie der Luftfahrtexperte Cord Schellenberg einst gegenüber dem Nachrichtenportal Welt erklärte. Für einen Absturz kann die Nutzung eines Smartphones an Bord nicht sorgen. © Maria Maar/Imago
Pilot und Co-Pilot im Cockpit
Mythos 4: Pilot und Co-Pilot dürfen an Bord nicht dasselbe essen. Aufklärung: In der Tat dürfen Pilot und Co-Pilot während eines Fluges nicht dieselbe Mahlzeit zu sich nehmen. Sollte nämlich ein Gericht verdorben sein, wäre noch einer übrig, um das Flugzeug zu steuern. „Keine andere Krankheit kann eine ganze Crew so schnell lahmlegen, wie eine Lebensmittelvergiftung”, bestätigte vor einiger Zeit ein Linienpilot laut dem Branchenportal Aerotelegraph. Daher dürften Piloten auch während des Aufenthalts am Reiseziel nicht dasselbe Gericht essen. © Panthermedia/Imago
Ein Glas mit Rotwein im Flugzeug
Mythos 5: Im Flugzeug wird man schneller betrunken. Aufklärung: Fehlanzeige. Der Höhenunterschied hat keinen Einfluss auf den Blutalkoholspiegel, welcher maßgeblich für den Rausch ist. Lediglich der etwas niedrigere Sauerstoffgehalt im Flugzeug könnte dafür sorgen, dass Passagiere sich schneller beschwipst fühlen. © Depositphotos/Imago
Flugzeug startet auf dem Konrad Adenauer Flughafen Köln-Bonn bei düsterem und wolkigem Himmel.
Mythos 6: Blitzeinschläge in das Flugzeug sind gefährlich. Aufklärung: Es ist gar nicht mal so selten, dass ein Flugzeug vom Blitz getroffen wird – im Schnitt circa einmal im Jahr, wie Luftfahrtexperte Cord Schellenberg im NDR Fernsehen berichtete. Dass die Maschine dadurch abstürzt, ist aber “äußerst selten und unwahrscheinlich”, erklärt das Luftfahrtbundesamt (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Flugzeuge sind nämlich dank ihrer Umhüllung sogenannte Faradaysche Käfige – genauso wie Autos. Der Blitz kann somit nicht ins Flugzeug eindringen und dort Schaden anrichten. Es kann jedoch passieren, dass die Systeme so beschädigt werden, dass ein Weiterflug nicht mehr möglich ist. Dann muss die Maschine umkehren oder zwischenlanden. In der Regel sind Piloten aber vor Unwettern gewarnt und umfliegen diese. © Eibner/Imago
Flugzeugtriebwerk
Mythos 7: Das Flugzeug stürzt ab, wenn ein Triebwerk ausfällt. Aufklärung: Diese Vorstellung ist wahrlich beängstigend: Eines der beiden Triebwerke erleidet nach dem Start einen Schaden – zum Beispiel durch Vogelschlag – und fällt plötzlich aus. Bedeutet das, dass es jetzt zum Flugzeugabsturz kommt? Die beruhigende Nachricht: Nein. Eine Maschine kann auch nur mit einem Triebwerk ohne Probleme fliegen. Das bestätigte Prof. Andreas Strohmayer vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart vor einiger Zeit laut Travelbook: „Der Ausfall eines Triebwerks ist mehr oder weniger harmlos.” Moderne Triebwerke sind nämlich so leistungsfähig, dass das verbliebene Triebwerk genug Schubkraft für die gesamte Maschine liefert, wie auch ein Linienpilot laut Aerotelegraph informiert.  © Panthermedia/Imago
Mann hält Hand einer ängstlichen Frau im Flugzeug.
Mythos 8: Turbulenzen können für einen Flugzeugabsturz sorgen. Aufklärung: Bei Turbulenzen werden Passagiere schon mal ziemlich durchgerüttelt, die Luftverwirbelungen sind aber in der Regel nicht gefährlich für die Maschine. „Moderne Flugzeuge können weitaus stärkeren Kräften widerstehen, als durch Turbulenzen entstehen können“, informiert ein Sprecher des Luftfahrtbundesamtes (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Gefährlich wird es für Fluggäste nur dann, wenn sie nicht angeschnallt sind. In diesem Fall können sie im Flugzeug herumgeschleudert werden und sich verletzen. Auch Gegenstände, die nicht gut verstaut sind, können ein Risiko darstellen. © Pond5 Images/Imago
Gepäckfächer im Flugzeug mit Nummerierung der Reihen – ohne Reihe 13
Mythos 9: Es gibt keine Sitzreihe 13 in vielen Flugzeugen. Aufklärung: Tatsächlich fehlt in manchen Flugzeugen die Sitzreihe mit der Nummer 13. Das bestätigte zum Beispiel vor Jahren ein Pressesprecher der Lufthansa gegenüber dem Nachrichtenportal Südkurier in Bezug auf die deutsche Airline. Grund sei der Aberglaube einiger Kunden. „Wir wollen unsere Gäste einfach nicht weiter stressen, was das angeht”, heißt es. Aus diesem Grund fehle bei den Flugzeugen auch die Reihe 17, weil diese Zahl in Italien und Brasilien mit Unglück in Verbindung gebracht wird. © blickwinkel/Imago
Flugzeug mit Fenstern und Notfallausgängen von außen
Mythos 10: Die Flugzeugtür kann während des Fluges geöffnet werden. Aufklärung: Manchmal ist von Vorfällen zu hören, bei denen Passagiere versucht haben, die Flugzeugtür während des Fluges zu öffnen. Darüber müssen sich Reisende jedoch keine Sorgen machen, wie der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt vor einiger Zeit laut dem Online-Portal Travelbook erklärte. Grund sei das extreme Druckgefälle innerhalb und außerhalb der Kabine. „Durch den heftigen Überdruck wird die Tür mit tonnenschwerer Kraft in ihre Öffnung gepresst – die kann ein Mensch nicht einfach öffnen.” © Depositphotos/Imago

E-Mail-Erinnerungsservice für abgelaufene Ausweise

Zusätzlich wird ein E-Mail-Erinnerungsservice eingeführt. Wer sich dafür anmeldet, wird rechtzeitig vor dem Ablaufdatum der Ausweisdokumente benachrichtigt. Damit lässt sich nicht nur vermeiden, dass erst kurz vor Urlaubsantritt auffällt, dass der Pass nicht mehr gültig ist, auch Bußgelder können damit abgewendet werden. Der Höchstbetrag für einen abgelaufenen Ausweis liegt laut § 32 Abs. 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) bei 3.000 Euro. Dazu kommt es aber nur in seltenen Ausnahmefällen, in der Regel bleibt es bei 10 bis 80 Euro Geldbuße, wie bußgeldkatalog.org berichtet.

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago

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