Außergewöhnliche Umstände
Urlaub fällt wegen Hochwasser und Starkregen aus: Bekomme ich mein Geld zurück?
Extremwetterlagen am Urlaubsort können eine Reise vorzeitig beenden. Ob es Geld zurückgibt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.
In den vergangenen Jahren ist es in Europa des Öfteren zu Ausnahmezuständen aufgrund von Hochwasser gekommen, so wie es aktuell in Süddeutschland der Fall ist. Österreich, Slowenien und die beliebte Urlaubsdestination Griechenland waren 2023 ebenfalls von starken Regenfällen und Fluten betroffen. Erdrutsche, Dammbrüche und Überschwemmungen sind in diesem Fall keine Seltenheit und sowohl für Einheimische als auch für Reisende eine Gefahr.
So hat eine Studie des Urlaubsbuchungsportals HolidayCheck erst kürzlich ergeben, dass sich Extremwetterlagen auf die Reiseplanung der Deutschen auswirken. 80 Prozent ist die Sicherheit vor Naturkatastrophen wichtig, 79 Prozent wollen vor extremen Wettereignissen geschützt sein. Ausnahmezustände – so wie in den von Waldbränden geplagten Ländern am Mittelmeer – werden somit auch immer häufiger für Touristen ein Faktor, der bedacht werden muss. Oft lassen sich Katastrophen wie Hochwasser und Starkregen jedoch nicht weit im Voraus vorhersagen. Wer also bereits einen Urlaub gebucht hat, stellt sich die Frage, ob dieser wieder kostenlos storniert werden kann.
Urlaubsregion von Hochwasser und Starkregen betroffen: Darf ich kostenlos stornieren?
Eine Pauschalreise kann bei Starkregen oder Überschwemmungen kostenfrei storniert werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg informiert. Das liegt daran, dass sie als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind und die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Es gelten jedoch keine subjektiven Empfindungen, wie persönliche Befürchtungen. Es muss die Lage vor Ort zum Reisezeitpunkt betrachtet werden.
So reicht ein angekündigtes Gewitter mit Sturm und Regen nicht aus, um als außergewöhnlicher Umstand zu gelten, da mit diesem grundsätzlich immer zu rechnen ist. Wenn es jedoch in der Folge zu Überschwemmungen am Reiseziel kommt, die zum Beispiel die Anfahrt unmöglich machen, ist eine kostenlose Stornierung des Pauschalurlaubs möglich, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg.
Daher werden Urlauber normalerweise erst kurz vor Reisebeginn eine besser Einschätzung vornehmen können. Gibt es Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, ist das schon einmal ein wichtiges Indiz, welches zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen könnte.
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Individualreise im Krisengebiet: Kostenloses Stornieren gestaltet sich schwieriger
Urlauber, die Flüge und Hotel unabhängig voneinander als Einzelleistungen gebucht haben, könnten Schwierigkeiten haben, bei einer Stornierung ihr Geld zurückzuerhalten. Bei nicht stornierbaren Flugtickets gibt es laut Verbraucherzentrale Hamburg normalerweise nur Steuern und Gebühren zurück. Den kompletten Ticketpreis erhalten Reisende normalerweise nur dann zurück, wenn der Flug von der Airline selbst abgesagt wird.
Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung




Bei Unterkünften kommt es auf die rechtlichen Regelungen am Urlaubsort an oder auch darauf, wer der Vermieter ist. In der Regel gibt es jedoch einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Bleibe aufgrund von Überschwemmungen gar nicht bezogen werden kann. Sollten Sie jedoch nicht anreisen können, die Unterkunft aber generell zur Verfügung stehen, müssen Sie den Mietpreis zahlen. Urlauber sind auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Eine Kürzung ist aber möglich, wenn der Anbieter die Unterkunft anderweitig vermieten konnte.
Rubriklistenbild: © Vyaseleva Elena/Imago
