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Parken während der Kreuzfahrt

Wo kann ich eigentlich das Auto am Kreuzfahrt-Hafen parken?

Parken am Kreuzfahrthafen - alle Kosten im Überblick finden Sie hier.
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Parken am Kreuzfahrthafen - alle Kosten im Überblick finden Sie hier.

Kreuzfahrten liegen im Trend. Doch wo kann man sein Auto am Kreuzfahrthafen parken? Die besten Möglichkeiten und eine Übersicht über die Kosten finden Sie hier.

Wer auf Kreuzfahrt geht, der reist zum Hafen gerne auch mit dem Auto an. Doch wohin mit der Karre, während man durch die Weltmeere oder Flüsse schippert? Für Kreuzfahrtfreunde und auch für diejenigen, die ihre Liebsten zum Hafen bringen und sich noch nicht so schnell von ihnen trennen können, gibt es an den Häfen Deutschlands verschiedene Möglichkeiten, das Auto abzustellen.

Parken während der Kreuzfahrt: Hier können Sie Ihr Auto abstellen

Um zum Hafen für die lang ersehnte Kreuzfahrt zu gelangen, müssen Reisende entweder das Flugzeug oder den Zug nehmen oder aber mit dem eigenen Auto anreisen. Doch wie teuer ist das Parken an Deutschlands Häfen? Lohnt sich die Anreise mit dem Auto?

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Mitarbeiter beichten: Diese Skandale sind auf hoher See wirklich passiert.

Es kommt hierbei sicher darauf an, wie weit man selbst vom Abfahrthafen entfernt wohnt. Sind es nur etwa bis zu 300 Kilometer, kann sich die Anfahrt mit dem Auto durchaus lohnen. Denn dann dauert die Fahrt nicht lange, der Sprit hält sich in Grenzen und auch das Parken vor Ort kann relativ günstig ausfallen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Parkgebühren der verschiedenen Häfen Deutschlands für Kreuzfahrten.

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Mitarbeiter wenden in Casino perfiden Trick an, um Passagiere zu manipulieren.

Kreuzfahrt-Parken: Übersicht über Parkmöglichkeit an deutschen Häfen

StadtAnbieterParkmöglichkeitKosten
HamburgParken und MeerValet-Parken* Außenparkplatzab 79€ für 7 Tageab 39€ für 7 Tage
Park and Cruise Hamburg HafenValet-Service HH-Altona & HH-HafenCity Steinwerder-Spezial HH-Steinwerder ab 69€ für 7 Tageab 50€ für 7 Tage
ContiparkHamburg Tiefgarage Überseequartier 15€ für 24 Stunden
KielPark and Cruise KielSeehafen Kiel99€ für 7 Tage
Parken und MeerSeehafen Kiel89€ für 7 Tage
Rostock Warnemündeeasy-parken Hafen Rostock Warnemünde64€ für 7 Tage
BremerhavenLangzeitparken am Terminal145€ für 7 Tage
Lübeck-TravemündeLangzeitparken am Terminal90€ für 7 Tage

* Beim Valet-Parken übernimmt der Anbieter das Parken der Kundenfahrzeuge gegen eine Gebühr. Umgangssprachlich wird diese Dienstleistung auch Parkservice genannt.

Auch interessant: Kreuzfahrt-Experte rät: Wenn Passagiere von Bord gehen, sollten sie niemals...

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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