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Schlau

Kreuzfahrt-Mitarbeiter wenden Trick im Casino an, um Passagiere zu beeinflussen

Auf Kreuzfahrten ist bei der Crew so manches nicht gern gesehen. Mitarbeiter wissen sich hier aber zu helfen – und wenden kleine Tricks an.

Kreuzfahrten gibt es zu unterschiedlichen Themen und in verschiedenen Variationen: Klassische Kreuzfahrten, Mini-, Familien-, Expeditions- oder Studien-Kreuzfahrten. Und dann gibt es noch Kreuzfahrten, auf denen Passagiere sich in nichts weiter als ins Adams- oder Evakostüm werfen und ihre Reise über die Weltmeere genießen. Diese Art von Kreuzfahrt ist bei Crewmitgliedern jedoch wenig beliebt.

Kreuzfahrten gibt es zahlreiche – und auf manchen wird auf Kleidung komplett verzichtet. (Symbolbild)

Auf Kreuzfahrt: Casino-Mitarbeiter bringt Passagiere dazu, sich etwas anzuziehen – mit einem Trick

„Jedes Jahr werden einige Kreuzfahrten gechartert und mit ein paar tausend Passagieren beladen, die nackt auf dem Schiff herumgehen“, erklärte Jay Herring in seinem Buch „The Truth About Cruise Ships“, das dem britischen Portal Express vorliegt. „Die Passagierregeln waren einfach“, schreibt er weiter. „Sie mussten über 18 Jahre alt sein und Kleidung musste getragen werden, wenn das Schiff anlegte oder während der Kapitänsfeier. Wenn sie keine Unterteile trugen, mussten sie ein Handtuch mitnehmen und darauf sitzen anstatt direkt auf den Stühlen. Ansonsten war Kleidung für die gesamte Kreuzfahrt optional.“

Lesen Sie hier: Schiffsarzt verrät heikles Geheimnis über Kreuzfahrt-Koch - diese "Zutat" mischt er ins Essen.

Viele Crewmitglieder seien jedoch unzufrieden mit so vielen Unbekleideten gewesen. Herring schreibt, wie sich Casino-Mitarbeiter daher Folgendes überlegten: „Die Casino-Mitarbeiter hatten keine Lust, diese blanken Körper zu sehen, und da die stellvertretende Casino-Managerin mit dem Kältetechniker verheiratet war, sollte die Klimaanlage im Casino wirklich kalt sein.“

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Gesagt, getan: Passagiere seien dadurch im Casino auf dem Kreuzfahrtschiff gezwungen worden, Kleidung zu tragen. Ansonsten seien die Passagiere stets unbekleidet gewesen, sogar beim Essen und am Buffet - manche hätten sich auch über das Gebot hinweggesetzt, Handtücher auf den Stühlen unterzulegen, bevor sie sich hinsetzten. Das Reinigungspersonal habe dann immer genau darauf geachtet, dass die Stühle gründlich abgewischt wurden.

Auch interessant: Kreuzfahrt-Experte drängt: Wenn Passagiere an Land gehen, sollten sie niemals...

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Wolfgang Simlinger/Imago

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