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Kreuzfahrt-Experte rät: Wenn Passagiere von Bord gehen, sollten sie niemals...

Seien Sie auf der Kreuzfahrt pünktlich - sonst kann es übel enden. (Symbolbild)
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Seien Sie auf der Kreuzfahrt pünktlich - sonst kann es übel enden. (Symbolbild)

Kreuzfahrten sind auch deshalb so beliebt, weil Passagiere so viele verschiedene Orte entdecken können. Das kann ihnen aber schnell zum Verhängnis werden.

Von Hafen zu Hafen schippern und neue Orte rund um den Globus entdecken: Für viele Menschen ist genau das der Grund, eine Kreuzfahrt zu unternehmen. Doch nun verriet ein Kreuzfahrt-Experte, warum genau das für Passagiere ein übles Ende nehmen kann.

Wer auf Kreuzfahrt an Land geht, kann einen großen Fehler machen

Jay Herring schreibt in seinem Buch "The Truth About Cruise Ships", das dem britischen Express vorliegt, über seine Erfahrungen auf einem Kreuzfahrtschiff. Der ehemalige Kreuzfahrtmitarbeiter erklärt darin, wie wichtig es sei, dass Passagiere rechtzeitig zum Schiff zurückkehren, da es nicht auf sie warte, wenn sie zu spät seien.

"Einige Passagiere dachten, das Schiff würde auf sie warten, wenn sie zu spät in den Hafen zurückkommen", so Herring. "Aber lassen Sie keinen Fehler passieren: Das Schiff wird ohne Sie abfahren. Es wartet nur ungefähr fünfzehn Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit. Wenn Sie nicht an Bord sind, dann adios."

Lesen Sie hier: Kreuzfahrt-Passagier auf Schiff ernsthaft erkrankt? Kapitän greift zu drastischen Mitteln.

Es gebe aber auch Ausnahmen, erklärt Herring: "Das Schiff würde warten, wenn verspätete Passagiere dem Schiff mitteilen würde, dass sie verspätet seien. Aber der Kapitän hat nie auf vermisste Passagiere gewartet, wenn er keine Ahnung hatte, wann sie zurück zum Schiff schlendern könnten."

Hering erinnerte sich an zwei Gelegenheiten, als Passagiere zu spät dran waren: "Ich stand an der Gangway, als ein Paar an einem regnerischen Tag in Cozumel beinahe die Abfahrt verpasste. Sie waren die einzigen zwei vermissten Passagiere, und sobald sie an Bord gingen, wurde die Gangway gezogen und das Schiff setzte sofort die Segel."

Das Paar habe sich damit gerechtfertigt, dass es den starken Regen, der damals herrschte, hatte abwarten wollen, wurde jedoch von einem Sicherheitsbeamten des Schiffes sofort zurechtgewiesen, dass das Kreuzfahrtschiff aus diesem Grund nicht auf die beiden warten könne, wie Herring berichtet. Passagiere sollten also immer sichergehen, dass sie das Schiff rechtzeitig vor der Weiterfahrt erreichen.

Video: Wie feiert man eigentlich Weihnachten auf einem Kreuzfahrtschiff?

Auch interessant: Kreuzfahrt-Mitarbeiter berichtet: Diese schlimme Situation an Bord hat er wirklich erlebt.

sca

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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