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Corona-Maßnahmen

Verschärfte Regeln für Reiserückkehrer: Quarantänepflicht jetzt schon bei Inzidenz über 100

Die Bundesregierung hat verschärfte Einreise-Regeln für ungeimpfte Reisende ab dem 1. August beschlossen. Auch bei der Einteilung der Risikogebiete gibt es Änderungen.

Ab Sonntag (1. August) wird die Testpflicht für Reiserückkehrer in Kraft treten. Damit müssen sich alle Reisenden, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, nach der Rückkehr nach Deutschland auf das Coronavirus testen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land sie einreisen oder mit welchem Verkehrsmittel. Flugreisende müssen bereits seit März einen negativen Corona-Test am Abflugort vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Zusätzlich soll sich aber auch etwas an der Klassifizierung von Risikogebieten* ändern.

Bald keine „einfachen Risikogebiete“ mehr: Dafür Verschärfung bei Hochrisikogebieten

Im Zuge der neuen Regelung wird eine Risikobewertung des Robert Koch-Instituts für das Auswärtige Amt abgeschafft: Bisher wurden EU-Länder bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern als „einfaches Risikogebiet“ eingestuft. Bei Ländern mit einer Inzidenz über 200 folgt eine Einstufung als Hochinzidenzgebiet. Gebiete, in denen ein hohes Infektionsrisiko durch die Verbreitung von Virusvarianten des Coronavirus besteht, gelten als Virusvariantengebiete.

Ab August soll sich das aber ändern: Urlaubsländer werden ab dann nur noch in zwei Kategorien klassifiziert – in Hochrisikogebiete und in Virusvariantengebiete. Die „einfachen Risikogebiete“ gibt es dann nicht mehr. Stattdessen sollen Länder bei einer Inzidenz deutlich über 100, bei vollen Krankenhäusern und nur wenigen Tests als Hochrisikogebiet eingestuft werden. Das bedeutet auch, dass Länder wie Griechenland oder Frankreich, die bisher als Risikogebiete galten und eine Inzidenz von über 100 aufweisen, plötzlich zu Hochrisikogebieten werden könnten – und für Urlauber deshalb verschärfte Einreise-Regeln für Deutschland gelten. Genauere Informationen werden voraussichtlich noch folgen.

Auch interessant: Italien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Pläne der Bundesregierung: Diese Regeln sollen für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebiete gelten

Für ungeimpfte Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten soll anschließend eine zehntägige Quarantänepflicht gelten – auch für Kinder bis zwölf Jahren. Ab dem fünften Tag können sich Betroffene „freitesten“. Kinder bis zwölf Jahren können die Quarantäne nach fünf Tagen ohne Test verlassen. Geimpfte und Genesene sollen den Plänen zufolge weiterhin ohne Selbstisolation einreisen können.

Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese kann nicht durch einen negativen Test verkürzt werden. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Kroatien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Rupert Oberhäuser/Imago

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