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Übersicht

Österreich-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln

Ein roter Rucksack liegt auf einer Holzbank im Zillertal in Österreich.
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In diesem Jahr führt es viele Deutsche im Urlaub nach Österreich.

Die Corona-Inzidenz in Österreich steigt langsam wieder an. Das Land ist aber kein Risikogebiet. Bei der Einreise müssen aber dennoch Regeln beachtet werden.

Nachdem das österreichische Bundesland Tirol zwischenzeitlich sogar zum Corona-Virusvariantengebiet erklärt wurde, hat sich die Situation in den letzten Monaten wieder beruhigt. Der Urlaub in Österreich ist aktuell wieder möglich – wenn auch unter gängigen Einschränkungen. Wie die Lage aktuell ist und was Reisende wissen sollten, erfahren Sie hier.

Corona-Inzidenz und Delta-Variante: die aktuelle Lage in Österreich

Wie in so vielen Ländern Europas* steigt aktuell auch in Österreich die 7-Tage-Inzidenz wieder an. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gibt sie mit 31,9 (Stand: 29. Juli) an. Zum Vergleich: Am 3. Juli lag sie noch bei 7,1. Die Inzidenz im Bundesland Salzburg ist mit 53,7 am höchsten und überschreitet damit die 50er-Grenze, die in der Regel zu einer Einstufung als Risikogebiet führt. Bisher gibt es aber noch keine Reisewarnungen für österreichische Regionen.

Wie aktuelle Daten der AGES zeigen, nehmen auch in Österreich die Infektionen mit der Delta-Variante des Coronavirus zu, während die bisher vorherrschende Alpha-Variante abnimmt. Zuletzt wurde der Anteil mit 46 Prozent angegeben. Die Quote der vollständig Geimpften ist in Österreich in etwa so hoch wie in Deutschland und liegt bei 50,46 Prozent (Stand: 29. Juli), wie die John Hopkins Universität informiert.

Das sind die Einreise-Regeln für Österreich

Die Einreise nach Österreich aus einem Staat oder Gebiet der Anlage 1 (dazu gehört auch Deutschland) ist mit einem Nachweis im Sinne der 3-G-Regel erlaubt. Das heißt: Es braucht ein negatives Testergebnis, das bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden und bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ebenfalls gültig ist bereits eine Erstimpfung mit den Vakzinen von Biontech, Moderna, Astrazeneca, Sinopharm und Sinovac, sofern diese mindestens 21 und maximal 90 Tage zurückliegt. Eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson muss mindestens 21 Tage und maximal 270 Tage her sein. Außerdem dürfen auch ein Genesenennachweis oder ein Antiköpernachweis (maximal 90 Tage alt) vorgelegt werden. Das ändert sich übrigens ab dem 15. August: Ab dann gilt man erst ab vollständiger Immunisierung als geimpft. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. 

Wer keinen der erwähnten Nachweise vorlegen kann, muss eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchführen und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise auf eigene Kosten einen Corona-Test durchführen.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Minderjährige Personen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, die ohne Impf- oder Genesungsnachweis aus Deutschland einreisen, aber in Begleitung eines Erwachsenen sind, der einen solchen Nachweis hat, benötigen laut dem österreichischem Sozialministerium ein negatives Corona-Testergebnis.

Auch interessant: Kroatien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Österreich: Welche Regeln gelten für Pendler?

Wer im Rahmen des Pendlerverkehrs regelmäßig nach Österreich einreist, muss getestet, geimpft oder genesen sein. Ein negatives Testergebnis ist sieben Tage gültig. Ist keiner dieser Nachweise vorhanden, müssen sich Pendler alle 28 neu registrieren.

Österreich-Urlaub: Diese Regeln gelten vor Ort

In Österreich ist kein Mindestabstand zu anderen Personen mehr vorgeschrieben. Eine Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen bei Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten im Rahmen des Parteienverkehrs, in Kundenbereichen von Betriebsstätten oder an Orten des täglichen Bedarfs (zum Beispiel im Supermarkt). Ansonsten entfällt an allen Orten, wo die 3-G-Regel gilt, die Maskenpflicht. Ausnahme ist das Bundesland Wien, wie der ADAC berichtet. Touristische Übernachtungen sind in Österreich unter Auflagen erlaubt. Auch hier braucht es einen Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Kinder unter 12 Jahren brauchen im Hotel oder in Restaurants keinen negativen Test. Das in Deutschland ausgestellte Covid-Zertifikat ist in Österreich als „grüner Pass“ bekannt und wird ebenfalls als Nachweis akzeptiert.

Das müssen Reiserückkehrer aus Österreich beachten

Für die Rückkehr aus Österreich nach Deutschland gilt für alle Einreisenden ab zwölf Jahren die generelle Testpflicht. Ausgenommen sind Personen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen Genesenennachweis. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie einreisen oder mit welchem Verkehrsmittel. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Italien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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