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Reisen 2021

Erstes Urlaubsland erlaubt Touristen wohl erst wieder, wenn alle Einheimischen gegen Corona geimpft sind

Hafen von Pauanui und Tairua in Neuseeland.
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Hafen von Pauanui und Tairua in Neuseeland.

Die Corona-Pandemie hält die Welt weiterhin in Atem. Ein Urlaubsland will sogar erst wieder Touristen erlauben, wenn alle Einheimischen geimpft sind.

Was Lockerungen für Touristen angeht, schlagen viele Länder weltweit unterschiedliche Wege ein. Während zum Beispiel einige Länder in Europa – wie Island, Polen oder Rumänien – die Quarantäne-Maßnahmen für Reisende mit vollständiger Corona-Impfung lockern*, wollen Länder wie Australien Touristen womöglich erst wieder 2022 erlauben. Ein weiteres beliebtes Urlaubsland scheint auch eher drastische Maßnahmen zu bevorzugen, wie sich nun zeigt – und zwar Neuseeland.

Neuseeland: Urlaub wohl erst wieder möglich, wenn alle Einheimischen gegen das Coronavirus geimpft sind

„Neuseeland wird erst dann das Gefühl haben, zur Normalität zurückzukehren, wenn auch im Rest der Welt ein gewisses Maß an Normalität herrscht“, erklärte die Premierministerin Jacinda Ardern laut The Guardian nach einer Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz. Die Grenzen Neuseelands sind bereits seit Mitte März 2020 geschlossen, was zu einer erfolgreichen Eindämmung des Coronavirus geführt hat. Insgesamt zählte der Inselstaat seit Ausbruch der Pandemie nur 2.304 Corona-Fälle und 25 Tote, wie Daten des John Hopkins Resource Center zeigen. Damit es weiterhin so bleibt, sollen die Grenzen nach Ansicht von Ardern erst geöffnet werden, bis die Neuseeländer „geimpft und geschützt“ seien. Allerdings dürfte es mit den Impfungen in Neuseeland für die Allgemeinheit erst ab Mitte des Jahres losgehen.

Zwar möchte man auch, dass in Neuseeland wieder Normalität einkehre, doch aufgrund der Risiken, die in der ganzen Welt vorherrschen, und der Unsicherheit über die weltweite Einführung des Corona-Impfstoffes, wird die Einreise über die Grenzen wohl noch für einen Großteil des Jahres beeinträchtigt sein.

„Damit der Reiseverkehr wieder aufgenommen werden kann, brauchen wir eines von zwei Dingen: Entweder brauchen wir die Gewissheit, dass geimpft zu sein bedeutet, dass man Covid-19 nicht an andere weitergibt – und das wissen wir noch nicht – oder es müssen genug aus unserer Bevölkerung geimpft und geschützt sein, damit die Menschen sicher wieder nach Neuseeland einreisen können. Beide Möglichkeiten werden einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Ardern.

Auch interessant: Kommt jetzt der Corona-Impfpass? Das sind die aktuellen Pläne der EU.

Corona 2021: Strenge Einreise-Regeln für Neuseeland

Aktuell ist die internationale Einreise nur neuseeländischen Staatsangehörigen oder Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen gestattet. Hierfür muss laut Auswärtigen Amt dringend eine sogenannte Border Exception vorliegen. Die Betroffenen müssen sich anschließend in eine 14-tägige Quarantäne in einer dafür vorgesehenen Einrichtung begeben. Schon bei Flugantritt muss über einen Voucher der Nachweis erbracht werden, dass ein bestätigter Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben wurde. Zudem muss seit dem 25. Januar verpflichtend ein negativer Corona-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Davon ausgenommen sind nur Reisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln nach Neuseeland einreisen.

„In der Zwischenzeit werden wir weiterhin Reisekorridore mit Australien und dem Pazifikraum verfolgen, aber der Rest der Welt stellt einfach ein zu großes Risiko für unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft dar, um das Risiko zu diesem Zeitpunkt einzugehen“, sagte die Premierministerin weiterhin zu den Reisebeschränkungen. Die Wirtschaft habe sich seit dem Beginn der Corona-Pandemie wieder erholt und der Alltag in Neuseeland ganz zu großen Teilen normal bestritten werden – diese Errungenschaften wolle man nicht aufs Spiel setzen. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Urlaubsland reagiert auf verschärfte Einreise-Regeln für Reiserückkehrer – und bietet kostenlose Antigen-Tests an.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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