Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Neuerungen beim Reisen

Änderungen für Urlauber 2025: Von Reisepass bis elektronischer Reisegenehmigung

Wer im Jahr 2025 verreist, sollte sich auf einige Neuerungen vorbereiten – manche davon sind hilfreich, andere erhöhen den administrativen Aufwand.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, was dazu führt, dass sich viele mittlerweile mit der Urlaubsplanung für 2025 beschäftigen. Nicht nur die Auswahl des Reiseziels sollte dabei gut überlegt sein – auch die Einreise-Regeln verschärfen oder lockern sich für manche Länder im kommenden Jahr.

Reisepass: Abschied vom gedruckten Passbild

Die Digitalisierung soll bei der Beantragung des Reisepasses Einzug halten.

Ab Mai 2025 wird es in Deutschland keine gedruckten Passbilder mehr geben. Stattdessen sind nur noch digitale Bilder zulässig, die in zertifizierten Fotostudios oder speziellen Fotoautomaten bei den ausstellenden Behörden gemacht werden können. Diese Automaten sollen nicht nur das Bild, sondern auch Fingerabdrücke und Unterschriften erfassen. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, die Ausweisdokumente per Post zuzustellen, was den Gang zur Abholung beim Amt überflüssig macht. Zudem ist ein E-Mail-Erinnerungsservice geplant, der rechtzeitig darüber informiert, wenn der Ausweis abläuft.

ETIAS: Neue Genehmigung für Schengen-Einreise

Zum 1. Mai 2025 ist die Einführung der ETIAS-Reisegenehmigung für die Einreise in den Schengenraum geplant. Ein ähnliches System existiert bereits in den USA und Kanada, genannt ESTA. Konkret bedeutet dies, dass visumsbefreite Drittstaateangehörige – beispielsweise aus Albanien, Großbritannien oder den USA – künftig vor der Einreise online einen Antrag ausfüllen müssen, in dem grundlegende persönliche Daten sowie Sicherheitsinformationen abgefragt werden. Ein genehmigter Antrag ist drei Jahre gültig und erlaubt kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Er wird online oder über eine mobile App bereitgestellt und kostet sieben Euro, wobei einige Reisende von der Gebühr befreit sind. Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Minuten, kann aber bis zu vier Tage dauern. Für EU-Bürger selbst ändert sich jedoch nichts – sie können weiterhin mit dem Personalausweis im Schengenraum verreisen.

Elektronische Einreisegenehmigung wird für Großbritannien-Reisen Pflicht

Was EU-Reisende jedoch betrifft, ist die elektronische Einreisegenehmigung, die ab dem 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien verlangt wird – genannt ETA (Electronic Travel Authorisation). Sie wird von allen visumsbefreiten Drittstaatenangehörigen zusätzlich zum Reisepass benötigt, also auch von Reisenden aus Deutschland. Wie bei ESTA und ETIAS erfolgt der Antrag online und wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. Die Gebühr dafür soll sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro) belaufen. Anschließend ist die ETA für zwei Jahre gültig.

Sie möchten keine News und Tipps rund um Urlaub & Reisen verpassen?

Dann melden Sie sich für den Reise-Newsletter unseres Partners Merkur.de an.

Schengenraum: Beitritt von Rumänien und Bulgarien

Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengenraum ab 2025 entfallen die Kontrollen an den Grenzen zu diesen Ländern. Dies ist Teil eines EU-Beschlusses, dem alle 27 Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Zuvor hatte Österreich Bedenken geäußert, die jedoch durch verstärkten Außengrenzschutz ausgeräumt wurden. Bereits im März sind die Kontrollen der See- und Luftgrenzen entfallen.

Wahr oder falsch? Die zehn größten Mythen rund ums Fliegen

Tomatensaft in Plastikbecher im Flugzeug
Mythos 1: Tomatensaft schmeckt im Flugzeug besser. Aufklärung: Tatsächlich haben Forscher am Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP in Holzkirchen nachgewiesen, dass Tomatensaft im Flugzeug anders schmeckt. Aufgrund des Luftdrucks und der niedrigen Luftfeuchtigkeit kommt demzufolge das fruchtige Aroma und die Süße des Tomatensafts besser hervor. © Depositphotos/Imago
Toilettensymbol im Flugzeug
Mythos 2: Flugzeugklos werden in der Luft entleert. Aufklärung: Die Vorstellung, am Boden unbedarft seinen Erledigungen nachzugehen und plötzlich vom Inhalt einer Flugzeugtoilette getroffen zu werden, scheint viele Menschen zu beschäftigen. So sehr zumindest, dass der Mythos besteht, Flugzeuge würden ihre Klos über den Wolken entleeren. Das ist jedoch völliger Humbug. Die Fäkalien kommen an Bord in einen geschlossenen Behälter und werden nach der Landung entsorgt. © Pond5 Images/Imago
Frau tippt im Flugzeug auf Handy
Mythos 3: Handys sind für den Flugverkehr gefährlich. Aufklärung: Vor jedem Abflug werden Passagiere per Durchsage aufgefordert, ihre elektronischen Geräte auszuschalten oder den Flugmodus zu aktivieren. Das liegt aber nicht daran, dass Smartphones und Co. für Störungen der Bordelektronik sorgen – dazu ist die Technik mittlerweile viel zu ausgereift. Viel eher ist es möglich, dass die Geräte für leichte Störsignale auf den Kopfhörern der Piloten sorgen. Würde aber ein wirkliches Sicherheitsproblem von Handys ausgehen, würden die Geräte vor jedem Flug eingesammelt werden, wie der Luftfahrtexperte Cord Schellenberg einst gegenüber dem Nachrichtenportal Welt erklärte. Für einen Absturz kann die Nutzung eines Smartphones an Bord nicht sorgen. © Maria Maar/Imago
Pilot und Co-Pilot im Cockpit
Mythos 4: Pilot und Co-Pilot dürfen an Bord nicht dasselbe essen. Aufklärung: In der Tat dürfen Pilot und Co-Pilot während eines Fluges nicht dieselbe Mahlzeit zu sich nehmen. Sollte nämlich ein Gericht verdorben sein, wäre noch einer übrig, um das Flugzeug zu steuern. „Keine andere Krankheit kann eine ganze Crew so schnell lahmlegen, wie eine Lebensmittelvergiftung”, bestätigte vor einiger Zeit ein Linienpilot laut dem Branchenportal Aerotelegraph. Daher dürften Piloten auch während des Aufenthalts am Reiseziel nicht dasselbe Gericht essen. © Panthermedia/Imago
Ein Glas mit Rotwein im Flugzeug
Mythos 5: Im Flugzeug wird man schneller betrunken. Aufklärung: Fehlanzeige. Der Höhenunterschied hat keinen Einfluss auf den Blutalkoholspiegel, welcher maßgeblich für den Rausch ist. Lediglich der etwas niedrigere Sauerstoffgehalt im Flugzeug könnte dafür sorgen, dass Passagiere sich schneller beschwipst fühlen. © Depositphotos/Imago
Flugzeug startet auf dem Konrad Adenauer Flughafen Köln-Bonn bei düsterem und wolkigem Himmel.
Mythos 6: Blitzeinschläge in das Flugzeug sind gefährlich. Aufklärung: Es ist gar nicht mal so selten, dass ein Flugzeug vom Blitz getroffen wird – im Schnitt circa einmal im Jahr, wie Luftfahrtexperte Cord Schellenberg im NDR Fernsehen berichtete. Dass die Maschine dadurch abstürzt, ist aber “äußerst selten und unwahrscheinlich”, erklärt das Luftfahrtbundesamt (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Flugzeuge sind nämlich dank ihrer Umhüllung sogenannte Faradaysche Käfige – genauso wie Autos. Der Blitz kann somit nicht ins Flugzeug eindringen und dort Schaden anrichten. Es kann jedoch passieren, dass die Systeme so beschädigt werden, dass ein Weiterflug nicht mehr möglich ist. Dann muss die Maschine umkehren oder zwischenlanden. In der Regel sind Piloten aber vor Unwettern gewarnt und umfliegen diese. © Eibner/Imago
Flugzeugtriebwerk
Mythos 7: Das Flugzeug stürzt ab, wenn ein Triebwerk ausfällt. Aufklärung: Diese Vorstellung ist wahrlich beängstigend: Eines der beiden Triebwerke erleidet nach dem Start einen Schaden – zum Beispiel durch Vogelschlag – und fällt plötzlich aus. Bedeutet das, dass es jetzt zum Flugzeugabsturz kommt? Die beruhigende Nachricht: Nein. Eine Maschine kann auch nur mit einem Triebwerk ohne Probleme fliegen. Das bestätigte Prof. Andreas Strohmayer vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart vor einiger Zeit laut Travelbook: „Der Ausfall eines Triebwerks ist mehr oder weniger harmlos.” Moderne Triebwerke sind nämlich so leistungsfähig, dass das verbliebene Triebwerk genug Schubkraft für die gesamte Maschine liefert, wie auch ein Linienpilot laut Aerotelegraph informiert.  © Panthermedia/Imago
Mann hält Hand einer ängstlichen Frau im Flugzeug.
Mythos 8: Turbulenzen können für einen Flugzeugabsturz sorgen. Aufklärung: Bei Turbulenzen werden Passagiere schon mal ziemlich durchgerüttelt, die Luftverwirbelungen sind aber in der Regel nicht gefährlich für die Maschine. „Moderne Flugzeuge können weitaus stärkeren Kräften widerstehen, als durch Turbulenzen entstehen können“, informiert ein Sprecher des Luftfahrtbundesamtes (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Gefährlich wird es für Fluggäste nur dann, wenn sie nicht angeschnallt sind. In diesem Fall können sie im Flugzeug herumgeschleudert werden und sich verletzen. Auch Gegenstände, die nicht gut verstaut sind, können ein Risiko darstellen. © Pond5 Images/Imago
Gepäckfächer im Flugzeug mit Nummerierung der Reihen – ohne Reihe 13
Mythos 9: Es gibt keine Sitzreihe 13 in vielen Flugzeugen. Aufklärung: Tatsächlich fehlt in manchen Flugzeugen die Sitzreihe mit der Nummer 13. Das bestätigte zum Beispiel vor Jahren ein Pressesprecher der Lufthansa gegenüber dem Nachrichtenportal Südkurier in Bezug auf die deutsche Airline. Grund sei der Aberglaube einiger Kunden. „Wir wollen unsere Gäste einfach nicht weiter stressen, was das angeht”, heißt es. Aus diesem Grund fehle bei den Flugzeugen auch die Reihe 17, weil diese Zahl in Italien und Brasilien mit Unglück in Verbindung gebracht wird. © blickwinkel/Imago
Flugzeug mit Fenstern und Notfallausgängen von außen
Mythos 10: Die Flugzeugtür kann während des Fluges geöffnet werden. Aufklärung: Manchmal ist von Vorfällen zu hören, bei denen Passagiere versucht haben, die Flugzeugtür während des Fluges zu öffnen. Darüber müssen sich Reisende jedoch keine Sorgen machen, wie der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt vor einiger Zeit laut dem Online-Portal Travelbook erklärte. Grund sei das extreme Druckgefälle innerhalb und außerhalb der Kabine. „Durch den heftigen Überdruck wird die Tür mit tonnenschwerer Kraft in ihre Öffnung gepresst – die kann ein Mensch nicht einfach öffnen.” © Depositphotos/Imago

Flüssigkeitsbegrenzung im Handgepäck: Lockerungen in Sicht

Ob die Flüssigkeitsbegrenzungen im Handgepäck im kommenden Jahr ein Ende finden, ist zwar noch nicht klar – allerdings stehen die Vorzeichen gut, dass die Beschränkungen „zu gegebener Zeit“ aufgehoben werden. Das sagte der Chef des Fluggesellschaften-Dachverbands IATA, Willie Walsh, laut einem dpa-Bericht in Genf.

Die seit 2006 bestehende 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck wurde in den letzten Monaten bereits an einigen Flughäfen ausgesetzt, die über die neue CT-Scanner-Technologie verfügten. Diese ermöglicht es, gefährliche Materialien zu erkennen, ohne dass Flüssigkeiten separat verpackt werden müssen. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurden die Lockerungen jedoch im September 2024 vorerst von der EU wieder zurückgenommen.

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

Kommentare