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Neuerungen beim Reisen
Änderungen für Urlauber 2025: Von Reisepass bis elektronischer Reisegenehmigung
Wer im Jahr 2025 verreist, sollte sich auf einige Neuerungen vorbereiten – manche davon sind hilfreich, andere erhöhen den administrativen Aufwand.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, was dazu führt, dass sich viele mittlerweile mit der Urlaubsplanung für 2025 beschäftigen. Nicht nur die Auswahl des Reiseziels sollte dabei gut überlegt sein – auch die Einreise-Regeln verschärfen oder lockern sich für manche Länder im kommenden Jahr.
Ab Mai 2025 wird es in Deutschland keine gedruckten Passbilder mehr geben. Stattdessen sind nur noch digitale Bilder zulässig, die in zertifizierten Fotostudios oder speziellen Fotoautomaten bei den ausstellenden Behörden gemacht werden können. Diese Automaten sollen nicht nur das Bild, sondern auch Fingerabdrücke und Unterschriften erfassen. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, die Ausweisdokumente per Post zuzustellen, was den Gang zur Abholung beim Amt überflüssig macht. Zudem ist ein E-Mail-Erinnerungsservice geplant, der rechtzeitig darüber informiert, wenn der Ausweis abläuft.
ETIAS: Neue Genehmigung für Schengen-Einreise
Zum 1. Mai 2025 ist die Einführung der ETIAS-Reisegenehmigung für die Einreise in den Schengenraum geplant. Ein ähnliches System existiert bereits in den USA und Kanada, genannt ESTA. Konkret bedeutet dies, dass visumsbefreite Drittstaateangehörige – beispielsweise aus Albanien, Großbritannien oder den USA – künftig vor der Einreise online einen Antrag ausfüllen müssen, in dem grundlegende persönliche Daten sowie Sicherheitsinformationen abgefragt werden. Ein genehmigter Antrag ist drei Jahre gültig und erlaubt kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Er wird online oder über eine mobile App bereitgestellt und kostet sieben Euro, wobei einige Reisende von der Gebühr befreit sind. Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Minuten, kann aber bis zu vier Tage dauern. Für EU-Bürger selbst ändert sich jedoch nichts – sie können weiterhin mit dem Personalausweis im Schengenraum verreisen.
Elektronische Einreisegenehmigung wird für Großbritannien-Reisen Pflicht
Was EU-Reisende jedoch betrifft, ist die elektronische Einreisegenehmigung, die ab dem 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien verlangt wird – genannt ETA (Electronic Travel Authorisation). Sie wird von allen visumsbefreiten Drittstaatenangehörigen zusätzlich zum Reisepass benötigt, also auch von Reisenden aus Deutschland. Wie bei ESTA und ETIAS erfolgt der Antrag online und wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. Die Gebühr dafür soll sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro) belaufen. Anschließend ist die ETA für zwei Jahre gültig.
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Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengenraum ab 2025 entfallen die Kontrollen an den Grenzen zu diesen Ländern. Dies ist Teil eines EU-Beschlusses, dem alle 27 Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Zuvor hatte Österreich Bedenken geäußert, die jedoch durch verstärkten Außengrenzschutz ausgeräumt wurden. Bereits im März sind die Kontrollen der See- und Luftgrenzen entfallen.
Wahr oder falsch? Die zehn größten Mythen rund ums Fliegen
Flüssigkeitsbegrenzung im Handgepäck: Lockerungen in Sicht
Ob die Flüssigkeitsbegrenzungen im Handgepäck im kommenden Jahr ein Ende finden, ist zwar noch nicht klar – allerdings stehen die Vorzeichen gut, dass die Beschränkungen „zu gegebener Zeit“ aufgehoben werden. Das sagte der Chef des Fluggesellschaften-Dachverbands IATA, Willie Walsh, laut einem dpa-Bericht in Genf.
Die seit 2006 bestehende 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck wurde in den letzten Monaten bereits an einigen Flughäfen ausgesetzt, die über die neue CT-Scanner-Technologie verfügten. Diese ermöglicht es, gefährliche Materialien zu erkennen, ohne dass Flüssigkeiten separat verpackt werden müssen. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurden die Lockerungen jedoch im September 2024 vorerst von der EU wieder zurückgenommen.