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Linke sieht „unwürdige Schlammschlacht“
Zweidrittelmehrheit ohne AfD fraglich: Union und SPD uneins bei Verfassungsrichter-Frage
In der Kandidaten-Frage für den dringend zu besetzenden Posten im Bundesverfassungsgericht gibt es keine Einigung zwischen den Koalitionsparteien. Die nötigen Stimmen könnte die Union möglicherweise in den Reihen der AfD finden.
Karlsruhe – Die offizielle Amtszeit des Bundesverfassungsrichters Josef Christ ist bereits am 30. November des vergangenen Jahres abgelaufen. Christ hätte seitdem eigentlich den verdienten Ruhestand genießen sollen, denn für die Verfassungsrichter gilt eine Altersgrenze von 68 Jahren. Da seine Nachfolge allerdings ungeklärt ist, führt Christ das Amt seitdem geschäftsführend weiter.
Wahl neuer Richter am Bundesverfassungsgericht: Union wegen AfD vor Herausforderung
Als Richter-Ersatz für Christ, der seit Ende 2017 auf damaligen Vorschlag der CDU/CSU in Karlsruhe sitzt, war in der vergangenen Legislaturperiode zunächst Richter Robert Seegmüller vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen worden. Dessen Nominierung scheiterte jedoch am Widerstand der Grünen, denen Seegmüller als zu konservativ galt.
Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden in der Regel je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Zeit zur Klärung der Nachfolgefrage für Josef Christ drängt dabei durchaus, denn in diesem Jahr stehen zwei weitere Nachfolgen im Bundesverfassungsgericht an: Ende Juni endet die Amtszeit der Vizepräsidentin Doris König und Ende September will Verfassungsrichter Ulrich Maidowski aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gericht ausscheiden. Bei beiden ist für die Regelung der Nachfolge ebenfalls der Bundestag zuständig.
Friedrich Merz: Bierdeckel, Blackrock und schließlich Bundeskanzler
Zweidrittelmehrheit ohne AfD fraglich: Union und SPD uneins bei Verfassungsrichter-Frage
Ob sich der Bundestag rechtzeitig auf die jeweiligen Nachfolger für die Richterposten einigen kann, steht jedoch in den Sternen. Denn für deren Ernennung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Und die erreicht die Union nur mit Stimmen aus der Opposition. Doch schon Schwarz-Rot scheint unter sich uneins zu sein: Keiner der von den Parteien zuvor selbst vorgeschlagenen Kandidaten traf bei den Koalitionspartnern auf Akzeptanz.
In der Union treffe die von der SPD nominierte Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf auf Widerstände, meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Juristin sei „unwählbar“, schrieb die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig auf der Plattform X. Ludwig bestätigte ihre Haltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ein anderer CDU-Parlamentarier, der ebenfalls nicht habe genannt werden wollen, sagte laut Bericht der dpa zudem: „Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt.“ Politisch liegt hier also Zündstoff für die Koalition.
Nachfolge im Bundesverfassungsgericht: Linke stellt Bedingungen an Union
Auch die Union hat laut Informationen der dpa einen Kandidaten benannt – den Bundesarbeitsrichter Günter Spinner. Mit Spinner nominierte sie bewusst einen Kandidaten, den das Bundesverfassungsgericht selbst vorgeschlagen hatte. Für die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag bräuchten die Richter-Kandidaten jeweils nicht nur die Stimmen von Union und SPD, sondern auch die von Grünen und Linken – insofern die Koalition sich nicht auf Stimmen der AfD verlassen will.
Die Linke jedoch reagierte bereits jetzt verärgert auf das bisherige Vorgehen von CDU/CSU. „Es ist sehr irritierend, dass die Namen öffentlich sind, aber die Union weiterhin kein Gespräch mit uns über die Vorschläge und das zukünftige Verfahren zur Benennung geführt hat“, so Fraktionschefin Heidi Reichinnek gegenüber der dpa. Gespräche seien Bedingung für eine potenzielle Zustimmung ihrer Partei.
„Unwürdige Schlammschlacht“: Drei Posten im Verfassungsgericht zu besetzen und keine Einigung in Sicht
Den Unionswiderstand gegen die SPD-Nominierte nannte Reichinnek eine „unwürdige Schlammschlacht“. Wie die Kandidatinnen öffentlich von der Union demontiert würden, sei des Parlaments und des Verfassungsgerichts unwürdig. Der Richterwahlausschuss tagt nach Reichinneks Worten am kommenden Montagabend, die Abstimmung im Plenum sei ebenfalls für die kommende Woche vorgesehen.
Bundesverfassungsgericht könnte erstmals Richter dank AfD-Stimmen bekommen
Nach Meinung von SPD, Grünen und Linken liegt das Grundproblem darin, dass die CDU an ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss mit den Linken festhält und keine Absprachen mit ihr treffen will. Eine rechtliche Formalie könnte somit schwer abschätzbare politische Folgen auch für die schwarz-rote Koalition haben.
Eine Zweidrittelmehrheit durch die AfD würde laut Bericht von n-tv einen Präzedenzfall schaffen: Erstmals würde ein Richter am höchsten deutschen Gericht nur dank AfD-Stimmen ins Amt kommen. Sollte dieser Fall eintreten, dürfte dies für erhebliche Spannungen innerhalb der schwarz-roten Koalition sorgen, heiße es vonseiten der SPD. Friedrich Merz hatte SPD-Co-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil versprochen, dass er keine auch nur versehentliche Mehrheit mit der AfD mehr riskiert. (nana/dpa)