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Habeck-Großprojekte in Gefahr?
Ampel-Schuldentrick verfassungswidrig – Lindners Entwurf muss überarbeitet werden
Ein Beschluss aus Corona-Zeiten holt die Ampel ein: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Umwidmung von Schulden entschieden und der Union recht gegeben.
Update vom 17. November, 10.00 Uhr: Eine der großen Fragen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wie geht es weiter mit der Schuldenbremse? Lesen Sie hier ein Pro und Kontra zum Thema aus der Merkur.de-Redaktion.
Update vom 16. November, 13.25 Uhr: Als Reaktion auf das Karlsruher Urteil zur Staatsfinanzierung verschiebt der Haushaltsausschuss des Bundestags seinen endgültigen Beschluss zum Etat des Bundes für 2024. Zwar finde die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wie geplant am Donnerstag statt – allerdings werde der Entwurf auf Wunsch der Unionsfraktion noch nicht abschließend beraten, verlautete von Seiten der Koalitionshaushälter gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Für kommenden Dienstag sei nun noch eine Sachverständigenanhörung angesetzt worden, die abschließende Beratung soll dann am Donnerstag kommender Woche in einer digitalen Ausschusssitzung stattfinden. Die Union habe zunächst auch eine Verschiebung der Bereinigungssitzung selbst beantragt, dies sei aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden, hieß es.
Im Plenum soll der Entwurf wie bislang vorgesehen in der letzten November-Woche beraten und am 1. Dezember verabschiedet werden. Der Bundesrat soll dann am 15. Dezember abschließend über den Entwurf befinden.
Nach Urteil aus Karlsruhe: Grünen-Fraktionschefin sieht Ampel-Vorhaben nicht in Gefahr
Update vom 16. November, 9.50 Uhr: Trotz des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse sieht Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge Kernvorhaben der Koalition zur Gebäudesanierung, zur E-Mobilität oder zum Ausbau der Fernwärme nicht in Gefahr. Auf die Frage, ob diese Vorhaben jetzt auf der Strecke bleiben, sagte Dröge am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“: „Absolut nicht.“ Das seien alles wichtige Vorhaben der Ampel-Regierung, „die fortgesetzt werden müssen“.
Dröge zeigte sich überzeugt, dass die Ampel-Parteien „hierfür eine Lösung finden werden“. Zur Finanzierung könnten unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert werden. Die Schuldenbremse biete Spielraum beispielsweise über die Infrastrukturgesellschaften. Auch könnten Subventionen abgebaut werden, um weitere Spielräume im Haushalt zu schaffen.
Die Grünen-Fraktionschefin rechnet nicht mit einem neuen Streit in der Ampel. „Wir wollen das jetzt gemeinsam und solidarisch machen.“ Alle drei Parteien stünden in der Verantwortung, nun „leise und geräuschlos eine Lösung zu finden“.
Nach Urteil vom Bundesverfassungsgericht: Bundestag streitet über Finanztricks
Update vom 15. November, 8.10 Uhr: Der Haushaltsausschuss des Bundestags legt am heutigen Donnerstag letzte Hand an den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) aufgestellten Etat für das nächste Jahr. Die Beratung soll stattfinden, obwohl das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit einem Urteil ein 60 Milliarden großes Loch in die Finanzierung von Klimaprojekten gerissen hat.
Für den Sonderfonds werde ein neuer Wirtschaftsplan erarbeitet, kündigte die Bundesregierung an. Der normale Etat der Bundesministerien für 2024 sei von dem Urteil jedoch nicht berührt. Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr solle daher nach Plan beschlossen werden.
Kanzler Olaf Scholz (M.), Finanzminister Christian Lindner (r.) und Wirtschaftsminister Robert Habeck äußerten sich auf einer Pressekonferenz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds.
Erfahrungsgemäß werden die Abgeordneten in der sogenannten Bereinigungssitzung noch eine Reihe an Änderungen vornehmen. Die Sitzung dauert deshalb oft bis spät in die Nacht oder sogar bis zum nächsten Morgen. Der Bundestag soll den Haushaltsentwurf dann in der Sitzungswoche vom 27. November bis 1. Dezember endgültig beschließen.
Schon jetzt ist klar, dass Lindners erster Entwurf so nicht stehen bleiben kann. Das ist üblich, denn nach Vorlage des Regierungsentwurfs werden über Monate noch politische Entscheidungen getroffen – in diesem Fall etwa zur Entlastung von Unternehmen angesichts hoher Strompreise. Das Finanzministerium selbst schickte am Montagabend deshalb eine sogenannte Bereinigungsvorlage an den Ausschuss.
Urteil gefallen: Scholz, Lindner und Habeck äußern sich
Update vom 15. November, 13.05 Uhr: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Ampel-Koalition kalt erwischt. Kanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck haben nun in einem Pressestatement reagiert.
Scholz betonte, die Regierung werde den Richterspruch und seine Folge genau auswerten. Dieser habe Auswirkungen auf die Haushaltspraxis des Bundes, aber auch der Länder – und auf den Klimafonds, da nun 60 Milliarden Euro an umgewidmeten Krediten aus dem Jahr 2022 nicht mehr verfügbar seien.
Der Wirtschaftsplan des Klimafonds werde deshalb jetzt überarbeitet und wo nötig geändert. „Für uns ist klar, dass das eine Sache ist, die wir gerne im Parlament erörtern“, so Scholz, deshalb freue er sich auf die nun beginnende Regierungsbefragung im Bundestag.
Lindner rechtfertigte das Umwidmen von Corona-Krediten für Klimaschutzmaßnahmen. Man habe dies so umgesetzt, „wie nach bestem fachlichem Rat wir es verfassungsrechtlich für verantwortbar gehalten haben“.
Mit dem Urteil habe sich das Verfassungsgericht erstmals umfassend zu den Ausnahmen der Schuldenbremse und zu Sondervermögen geäußert. Das habe „weitgehende Auswirkungen auf Staatspraxis und Haushaltspolitik von Bund und Ländern.“ Deshalb werde es nun genau ausgewertet.
Lindner stellte drei Maßnahmen vor, die die Ampel-Koalition jetzt nach dem Urteil treffe:
Die 60 Milliarden Euro auch bisher nicht genutzter Kreditermächtigungen werden gelöscht.
Lindner hat den Wirtschaftsplan des Klimafonds gesperrt. Davon ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Die Ampel stellt sofort einen neuen Wirtschaftsplan für den Klimafonds ab 2024 auf.
Erstmeldung: Karlsruhe/Berlin – Am Mittwoch (15. November) um 10 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht ein für die Ampel-Koalition wegweisendes Urteil gefällt: Der Bund hätte zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen dürfen.
Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Damit war die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich.
Union reagiert mit Genugtuung auf Ampel-Schlappe vor Verfassungsgericht
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt reagierte mit Genugtuung auf die Schlappe der Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht: „Der Ampel fliegt ihre unseriöse Haushaltspolitik um die Ohren.“ Das Urteil sei „eine gigantische Klatsche für die Ampel“, die jetzt ein 60-Milliarden-Euro-Loch im Haushalt habe.
Die Bundesregierung habe „Milliarden, die sie nicht hätten anrühren dürfen, genommen, um daraus ihre links-grünen Luftschlösser zu finanzieren“ sagte Dobrindt in Anspielung aus Habecks Klimafonds, in den die Corona-Kredite verschoben wurden. Dem habe das Bundesverfassungsgericht nun ein Ende gesetzt.
SPD-Sprecherin zu Klimafonds-Urteil: „Sind in Rechtsstaat, da ist das zu akzeptieren“
Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, äußerte sich bei einem Pressegespräch gegenüber FR.de von IPPEN.MEDIA zu dem Urteil: Sie geht davon aus, dass die Haushaltsberatungen der Bundesregierung trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds wie geplant stattfinden. Sie hätte sich zwar ein anderes Urteil gewünscht, „aber wir sind hier in einem Rechtsstaat, da ist das zu akzeptieren“.
Für die Klimaziele der Bundesregierung werde das Urteil „keine Konsequenzen“ haben, sagte Mast. „Wir wollen klimaneutral werden und Zukunftsarbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland haben.“ Die SPD-Politikerin begrüßte, dass nun erneut über die Schuldenbremse diskutiert werden wird: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in den Dialog mit den Parteien treten, um die Schuldenbremse gängiger und zukunftsfähiger zu machen.“
Urteil des Verfassungsgerichts: Ampel hat Geld eigentlich schon für Klimaschutz eingeplant
Auf dem Spiel standen hohe Milliardensummen, die die Bundesregierung eigentlich schon fest für den Klimaschutz eingeplant hat. Haushalts- und Klimapolitiker blickten deshalb mit Spannung nach Karlsruhe.
Das Geld wurde nachträglich in den Energie- und Klimafonds gebucht – ein Sondervermögen, das inzwischen Klima- und Transformationsfonds heißt (KTF) und wirtschaftlich getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet wird. Aus diesem Fonds bezahlt die Regierung langfristige Investitionen für mehr Klimaschutz. Finanziert werden zum Beispiel Fördermittel für die klimafreundliche Sanierung von Wohnhäusern und den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Der Fonds entlastet außerdem Bürger und Unternehmen bei den Strompreisen.
Verfassungsgericht urteilt: Union klagte gegen angeblichen Schuldentrick Lindners
Mitglieder der Unionsfraktion zogen deshalb vor Gericht. Sie kritisierten, die Bundesregierung lade sich auf Vorrat die Taschen voller Geld, Lindner umgehe so bewusst die Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei nicht ehrlich, denn ohne das Geld aus dem Sonderfonds müssten für die Klimaprojekte an anderer Stelle viele Milliarden eingespart werden.
Der Bundesrechnungshof hat die Umschichtung ebenfalls als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnet. Die Regierung begründe nicht schlüssig, warum zur Corona-Bekämpfung gedachtes Geld für den Klimaschutz zweckentfremdet wird. Der Klimawandel müsse mit den normalen Haushaltsregeln bewältigt werden.
Ampel-Koalition rechtfertigt Umwidmung der Corona-Gelder für Klimaschutz
Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer sieht hingegen keine Zweckentfremdung. Sein Argument: Nach der coronabedingten Delle könne die konjunkturelle Entwicklung auch mithilfe von Investitionen in den Klimaschutz angekurbelt werden. Ohne die nachträgliche Zuweisung hätte es zudem eine mehrmonatige Verzögerung gegeben.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Urteil zum Schulden-Trick könnte Deutschland laut Habeck hart treffen
In den Ampel-Fraktionen sah man vor dem Urteil mehrere mögliche Szenarien. Hätte das Gericht die Übertragung der Kredite für rechtens erklärt, hätte es keinen Handlungsbedarf gegeben. Möglich war auch, dass die Richter der Regierung eher symbolisch auf die Finger klopfen – und zwar, indem sie das Vorgehen zwar nicht eindeutig für rechtswidrig erklärt hätten, aber strengere Vorgaben für ähnliche Situationen in der Zukunft machen oder fordern.
Größer sind die Konsequenzen jetzt, weil das Gericht die Umwidmung der 60 Milliarden Euro für ungültig erklärt hat. Das Geld im KTF steht jetzt nicht mehr zur Verfügung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte im Juni gesagt, das würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart treffen. Es würde bedeuten, „dass uns der Fußboden weggezogen wird, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“. (dpa)
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