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Prozess in Münster gestartet
AfD gegen Verfassungsschutz-Einstufung: Entscheidung wird vertagt
Ist die Einstufung der AfD als „extremistischer Verdachtsfall“ rechtens? Die Entscheidung soll das OVG Münster fällen, doch ein Urteil ist noch nicht in Sicht.
Update vom 13. März, 18.27 Uhr: Nach zwei Verhandlungstagen wird das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Berufungsverfahren im Streit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch am Mittwoch noch keine Urteile verkünden. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch offen. Das teilte das Gericht am Abend mit. Nach wiederholten Beratungen des 5. Senats nach zahlreichen Anträgen durch die AfD hatte das Gericht das Programm für die mündliche Verhandlung auch am zweiten Tag nicht beenden können. Weitere Termine hatte das OVG nicht eingeplant.
Update vom 13. März, 15.05 Uhr: Der Anwalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, hat der AfD jetzt Prozessverschleppung vorgeworfen. Mit immer neuen Beweisanträgen, dem Wunsch, die Öffentlichkeit auszuschließen und das Verfahren zu vertagen, verzögert die AfD in Münster die Verhandlung.
Die Anwälte der AfD wiesen den Vorwurf zurück – Michael Fengler und Christian Conrad stellten jedoch mehrfach fast wortgleiche Anträge zur Benennung von Zeugen, in denen nur die Namen von Verfassungsschutz-Mitarbeitern ausgetauscht wurden.
AfD-Prozess: Verfassungsschutz nennt Zahl zu Infos durch V-Leute
Update vom 13. März, 10.55 Uhr: Am heutigen zweiten Verhandlungstag in Münster haben sich die Anwälte der AfD bemüht, dem Inlandsgeheimdienst Details zu seinen Informationsbeschaffungsmethoden zu entlocken. Dabei ging es um den Einsatz von virtuellen Agenten und sogenannten V-Leuten – Informanten aus dem Umfeld der Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Dienstagabend erklärt, „dass nur zwei der einigen Tausend Belege“, die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten“.
Heute betonte der Verfassungsschutz, seine Belege zur AfD stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Posts von Mandatsträgern und Funktionären. Der gestrige Verhandlungstag war nach elf Stunden zu Ende gegangen. Ob es heute Entscheidungen geben wird, ist derzeit noch offen.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ rechtens? AfD mit erster Beschwerde erfolglos
Erstmeldung: Münster – Es ist ein wegweisendes Verfahren, denn es geht in ihm um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Die Partei hatte zum Auftakt am Dienstag (12. März) eine Vertagung gefordert – doch der Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster (NRW) hat das bereits abgelehnt.
Der Anwalt der AfD hatte seine Forderung so begründet: Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, so Rechtsanwalt Christian Conrad.
AfD vor dem OVG Münster – Urteil mit Folgen erwartet
Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.
In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten „Flügels“ als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als „gesichert extremistische“ Bestrebung.
Entscheidung zur AfD auch ein Signal in der Verbotsdebatte
Nach einer erstmaligen Einstufung der AfD als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Im Fokus steht die erwartete Entscheidung auch wegen ihrer möglichen Signalwirkung auf die Debatte um ein Verbotsverfahren der AfD.
Folgen dürfte sie indes auch für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes haben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll das Bundesamt bereits an einem Gutachten zu einer möglichen Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ arbeiten. Bislang werden die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom jeweiligen Landesverfassungsschutz so eingestuft.
Im Herbst werden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. In den drei Ländern lag die AfD in Umfragen zuletzt in Führung – wobei sich inzwischen ein Umfragen-Abschwung abzeichnet. Für die mündliche Verhandlung in Münster wurden zwei Tage angesetzt. Spätestens am Mittwoch (13. März) könnte ein Urteil fallen.