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Haushaltskrise

Ampel plötzlich einig: Kabinett stimmt Nachtragshaushalt für 2023 zu

Christian Lindner (r, FDP), Bundesminister der Finanzen, Bundeskanzler Olaf Scholz (M, SPD) und Robert Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,
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Christian Lindner (r, FDP), Bundesminister der Finanzen, Bundeskanzler Olaf Scholz (M, SPD) und Robert Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,

Das Bundeskabinett hat nach dem Karlsruher Urteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über 45 Milliarden Euro abgesichert werden.

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Montag (27. November) den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 gebilligt. 43,2 Milliarden Euro sollen dabei aus Krediten finanziert werden, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Weitere 1,6 Milliarden an Krediten seien für den Aufbauhilfefonds für die Gebiete der Hochwasserkatastrophe 2021 vorgesehen. Insgesamt werde die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2023 damit um 44,8 Milliarden Euro überschritten, erklärte das Ministerium.

Die Bundesregierung bat den Bundestag, nachträglich für das Jahr 2023 eine Notlage festzustellen – mit Verweis auf den „Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Energiepreisschock“, der „auch noch im Jahr 2023 deutlich spürbar“ gewesen sei.

Haushaltskrise nach Karlsruhe-Urteil – Ampel einigt sich auf Nachtragshaushalt für 2023

Notwendig wurde der Nachtragshaushalt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den sogenannten „Klima und Transformationsfond“ für verfassungswidrig erklärt hatte. „Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Er betonte, es würden „in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden“ aufgenommen. „Aber die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 muss aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden.“ Deshalb „vollziehen wir den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach“, ergänzte Lindner.

Eine Aufhebung der im Grundgesetz festgelegten Schuldenbremse ist nur dann möglich, wenn der Deutsche Bundestag eine Notlage feststellt.

Ampel-Koalition debattiert über Aufhebung der Schuldenbremse für 2024

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich am Montagvormittag auch für eine Aufhebung der Schuldenbremse für das Jahr 2024 ausgesprochen. Auch SPD-Vorsitzende Saskia Esken argumentierte nach einer Präsidiumssitzung mit der weiter nötigen militärischen, humanitären und finanziellen Hilfe an die von Russland angegriffene Ukraine. „Insofern ist die Ausnahmeregel für das Jahr 2024 dringend geboten.“ Strikt dagegen ist nach aktuellem Stand jedoch die FDP. Die Liberalen lehnen eine Aussetzung der Schuldenbremse auch 2024 bisher kategorisch ab. Finanzminister Christian Lindner (FDP) fordert stattdessen Einsparungen, auch bei Sozialleistungen. (dpa/AFP)

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