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Als dritte Partei

Auch Bayern-SPD klagt nun gegen Polizeiaufgabengesetz

Landesparteitag SPD Bayern
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Spitzenkandidatin Natascha Kohnen kritisiert das PAG

Geballter Gegenwind für das PAG: Nach Grünen und FDP forciert nun auch die SPD in Bayern eine Verfassungsklage gegen das umstrittene Gesetz. Die Verstöße seien eindeutig, sagt die Partei.

Die Landtags-SPD hat jetzt ihre Klageschrift gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Wie die SPD-Fraktion am Mittwoch weiter mitteilte, wird sie der Polizeirechtsexperte Prof. Mark Zöller von der Universität Trier als Prozessbeauftragter vertreten. Er habe auf 167 Seiten die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz zusammengetragen.

Am 6. Juni hatte die Grünen-Landtagsfraktion beim Verfassungsgerichtshof ebenfalls Klage gegen das PAG eingereicht. Die FDP hatte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, dort plant auch die Landtags-SPD eine zusätzliche Klage. Angekündigt hatte die Partei das schon vor Wochen.

„Gesetz beschneidet Freiheit in unerträglicher Weise“

„Die CSU hat das Polizeiaufgabengesetz ohne Rücksicht auf berechtigte Kritik durchs Parlament gepeitscht“, erklärte die SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Natascha Kohnen. „Das Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer unerträglichen Weise. Ich bin überzeugt, dass es einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält.“

Die SPD bemängelt vor allem einen völlig unzureichend definierten Begriff der „drohenden Gefahr“, auf den sich viele Detailregelungen des Gesetzes bezögen. „Dadurch verstößt das PAG klar gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot“, betonte Zöller.

dpa

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