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„Beschneidet Freiheit in unerträglicher Weise“

Polizeiaufgabengesetz: SPD kündigt Verfassungsklage an

SPD-Chefin Natascha Kohnen im bayerischen Landtag.
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SPD-Chefin Natascha Kohnen im bayerischen Landtag.

Die Bayern-SPD will gegen die umstrittene Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.

München - Die Bayern-SPD will gegen die umstrittene Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. „Dieses Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise“, erklärte Parteichefin Natascha Kohnen am Donnerstag. Die Klagen sollen im Sommer eingereicht werden.

Mängelliste umfasse über 20 Artikel

Mit dem juristischen Begriff der „drohenden Gefahr“ verstoße das PAG gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, erklärte Professor Mark Zöller von der Universität Trier, der die Landtagsfraktion als Prozessbeauftragter vertritt. „Die Mängelliste umfasst 20 Artikel. Und da geht es nicht um rechts- oder parteipolitisch auslegbare Meinungsunterschiede, sondern um ganz erhebliche Verstöße gegen unsere Verfassung.“

Am Mittwoch hatte die Fraktion der Grünen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ebenfalls Klage gegen das PAG eingereicht. Die unterschiedlichen Klagen der Oppositionsparteien setzten differenziert andere Schwerpunkte, erklärte eine Sprecherin der SPD-Fraktion.

dpa

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