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Juristische Folgen
Urteil bremst Merz und Dobrindt aus: Asylpolitik der Regierung in der Sackgasse
Ein Berliner Gericht hat Dobrindts Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen für rechtswidrig erklärt. Die Merz-Regierung steht vor einem Dilemma.
Berlin – Das Verwaltungsgericht Berlin hat die von Innenminister Alexander Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen für rechtswidrig erklärt: Drei von „Pro Asyl“ unterstützte Menschen aus Somalia klagten dagegen und bekamen recht. Sie müssen ein Asylverfahren in Deutschland bekommen und können nicht an der Grenze nach Polen zurückgeführt werden.
Das Urteil sellt ein zentrales Wahlversprechen der Merz-Regierung infrage. Weitreichende Folgen für die Migrationspolitik und die von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt versprochene Asylwende könnten jetzt kommen.
Folgen des für Dobrindt und Merz-Regierung? Somalier bekommen in Urteil recht
Bundeskanzler Merz hatte noch im Wahlkampf ein „faktisches Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Einreisepapiere“ versprochen. An Tag 1 seiner Kanzlerschaft wolle er die Asylwende starten und die illegale Migration nach Deutschland eindämmen – unter anderem auch durch eine Art „Domino-Effekt“. Innenminister Dobrindt setzte dieses Versprechen am ersten Tag im Amt um, indem er anordnete, auch Asylbewerber an den Grenzen zurückzuweisen.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Knapp vier Wochen dauern die strengeren Kontrollen an den deutschen Grenzen jetzt. Nun soll ihnen juristisch der Riegel vorgeschoben werden: Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Antrag von drei aus Somalia stammenden Asylsuchenden statt, die von der deutschen Bundespolizei auf einem Bahnsteig in Frankfurt (Oder) aufgegriffen worden und nach Polen zurückgeschickt worden waren. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich die Zurückweisung „in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“ werde.
Das Gericht argumentierte, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe. Deutschland sei verpflichtet, ein Dublin-Verfahren durchzuführen, um zu prüfen, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist. Erst danach könne eine Rückführungsentscheidung getroffen werden.
Zurückweisungen von Asylsuchenden an Grenzen: Gericht zerpflückt Merz’ und Dobrdindts Argumente
Das Gericht wies alle rechtlichen Argumente der Bundesregierung zurück. Weder Dobrindts Verweis auf bilaterale Vereinbarungen mit Nachbarstaaten, die Rückführungen seiner Meinung nach möglich machen, noch der Rückgriff auf Artikel 72 des EU-Vertrags, der Ausnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung erlaubt, fanden Zustimmung bei den Richtern.
Das Gericht betonte, dass die Bundesregierung nicht ausreichend dargelegt habe, dass durch die Zahl der Asylbewerber in Deutschland eine Situation bestehe, „die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und aufgrund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre“.
Merz-Regierung hält mit Innenminister Dobrindt an Asylkurs an Grenzen fest – Einzelfallentscheidung?
Trotz des Asylurteils zeigt sich die Regierung unnachgiebig in ihrer Migrationspolitik. Innenminister Dobrindt erklärte, er wolle an den Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen festhalten und strebe ein Hauptsache-Verfahren vor Gericht an.
„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist“, sagte Dobrindt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin zu den drei Asylbewerbern aus Somalia sieht er als Einzelfallentscheidung. Am Wochenende zog die Bundespolizei eine positive Bilanz der neuen Grenzkontrollen und präsentierte Zahlen.
Zahlen zu deutschen Grenzkontrollen in ersten 23 Tagen
Illegale Einreisen
3387
Zurückweisungen
2613
Zurückweisung von Asylsuchenden
125 von 160 Asylsuchenden
Migrationsexperte sieht Dobrindt und Merz nach Asylkurs in schwieriger Position
Der Migrationsrechtsexperte Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, sieht die Regierung jedoch juristisch nach dem Asylurteil in einer schwierigen Position. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stehe im Einklang mit der vorherrschenden Meinung im Migrationsrecht und der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Kluth betont: „Die neue Bundesregierung will die Rechtsprechung dazu bringen, ihren Standpunkt zu ändern.“ Dobrindt wolle wohl letztlich Entscheidungen des EuGH, die der nationalen Asylpolitik mehr Spielräume böten.
Zudem versuche die Merz-Regierung, unter Verweis auf die Überlastung der Kommunen eine neue Interpretation des Artikel 72 über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu etablieren – der sogenannten Notlagenklausel. Kluth wendet ein: „Ob man von der Lage in einzelnen Kommunen auf ganz Deutschland schließen kann, ist aber sehr fraglich.“
Im Fokus der Asyldebatte: CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will an Zurückweisungen von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen trotz eines Asylurteils festhalten.
Urteil zu Zurückweisungen stellt Koalition unter Merz vor Zerreißprobe
Innerhalb der Regierungskoalition von Union und SPD zeichnen sich nach dem Asylurteil Spannungen ab. Die Union steht hinter Dobrindt. Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU, forderte etwa: „Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden.“ Die SPD äußert schon seit längerem Bedenken an den Zurückweisungen von Asylsuchenden.
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte jetzt laut einem Bericht des Stern: „Die Erlasslage des Ministeriums und die Verfügungen des Präsidenten der Bundespolizei müssen zweifelsfrei mit Europarecht, deutschem Recht und unserem Anspruch, Schutzsuchenden zu helfen, vereinbar sein.“ Noch deutlicher wird der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner gegenüber dem Spiegel: „Das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein paar politische Schrammen abgehen.“
Die Debatte über nationale Souveränität und europäisches Recht in der Asylpolitik ist durch das Asylurteil in Berlin jedenfalls neu entfacht. Die CDU-geführte Merz-Regierung wollte mit einem härteren Durchgreifen bei illegaler Migration nicht zuletzt auch den Aufschwung der rechtspopulistischen AfD stoppen – steht aber nun vor juristischen Hürden, vor denen im Wahlkampf vor der Bundestagswahl gewarnt wurde.