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Debatte ums Jugendstrafrecht
Nach Anschlag beim CSD: JU-Chef fordert Ende des Jugendstrafrechts für islamistische Gefährder
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin fordern Unionspolitiker Konsequenzen. Im Fokus steht der Umgang mit radikalisierten Straftätern.
Der mutmaßliche Attentäter des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin war auf freiem Fuß, obwohl er im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Das Berliner Gericht wandte laut Stern-Informationen Jugendstrafrecht an, weil es offenbar eine Reifeverzögerung bei Abdul B. annahm. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende der Jungen Union (JU), Johannes Winkel, fordert nun, dass für alle Gefährder das Erwachsenenstrafrecht gelten soll.
Dem Stern sagte der Politiker: „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen.“ Das Jugendstrafrecht solle für Gefährder nicht mehr angewandt werden dürfen, forderte Winkler. „Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.“ Der mutmaßliche Attentäter war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt.
Nach CSD-Anschlag wächst der Druck: Unionspolitiker fordern vorbestraften Tätern konsequenteres Handeln
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte am Montag im ARD-„Morgenmagazin“, dass der Tatverdächtige vor der Tat bereits zweimal nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Eine der Verurteilungen erfolgte im Jahr 2022 wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. „Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind“, so Badenberg. Ähnlich äußerten sich weitere Unionspolitiker. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) etwa sagte im Gespräch mit ntv, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“ müssen.
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Der Minister betonte weiter: „Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.“ Berlins amtierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kommentierte gegenüber RBB, der Täter sei nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, „und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte“, so der Politiker weiter. Bei dem Angriff am Samstag (25. Juli) kam eine Frau ums Leben, 29 Menschen wurden verletzt.
Der Tatverdächtige war nach dem Anschlag auf den CSD zunächst auf der Flucht, am Sonntag erschoss die Berliner Polizei Abdul B. bei einem Polizeieinsatz im Bezirk Spandau. Laut Polizei hatte der 21-Jährige die Beamten mit einer Stichwaffe angegriffen. Der Mann war in Deutschland geboren und hatte libanesische Wurzeln. Laut Recherchen des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung war er in der Vergangenheit als Islamist aufgefallen und soll unter Beobachtung gestanden haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts auf eine „mutmaßliche islamistische Tatbegehung“. (Quellen: dpa, AFP, RBB, ntv, ZDF, NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung) (bme)