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Beratungen von CDU, SPD und CSU
Koalitionsausschuss: Merz-Regierung schafft Habecks Heizungsgesetz ab – erste Infos zu neuer Regelung
Bis tief in die Nacht beraten die Koalitionsspitzen im Kanzleramt. Über die Ergebnisse wollen sie kurz nach Sonnenaufgang informieren.
Update, 8:56 Uhr: Die schwarz-rote Koalition will bis Ende Februar ein neues Heizungsgesetz beschließen. Das von der Ampel-Regierung beschlossene Heizungsgesetz werde damit abgeschafft, die Neuregelung solle die Modernisierung im Gebäudeenergiebereich „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestalten: Dies geht aus dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom Mittwochabend hervor, das der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, man habe sich auf Elemente eines Infastruktur-Beschleunigungsgesetzes geeinigt. „Infrastruktur kann schneller gebaut werden.“
Zuvor hatte es innerhalb der Koalition Differenzen über einen von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegten Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ gegeben. Beim Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, gibt es ebenfalls noch Differenzen innerhalb der Koalition. Dabei geht es um die zentrale Vorgabe, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt umfassende Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
In dem Papier zum Koalitionsausschuss heißt es, die Bundesregierung werde Ende Februar die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Bis Ende Januar sollten die beteiligten Ministerien sowie die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikern Eckpunkte erarbeiten. Weiter hieß es anknüpfend an den Beschluss des Koalitionsausschusses von Ende November, die Koalition wolle die private Altersvorsorge der jungen Menschen zusätzlich stärken, die bisher in vielen Fällen noch keine Altersvorsorgeverträge geschlossen haben. Die Förderung zur Reform der privaten Altersvorsorge solle verbessert werden.
Koalitionsausschuss zu Heizungsgesetz und Kassenbeiträgen: Merz-Regierung kündigt Statement an
Update, 11. Dezember, 5:15 Uhr: Bundeskanzler Friedrich Merz und die Koalitionsspitzen informieren an diesem Donnerstagmorgen über die Ergebnisse ihrer stundenlangen Beratungen im Bundeskanzleramt. Am Abend ließen Union und SPD keine Informationen über die Gespräche nach außen dringen. Nach rund fünf Stunden verwiesen sie auf eine Unterrichtung über die Ergebnisse am Morgen (8.45 Uhr) durch die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil (beide SPD), Merz (CDU) und Markus Söder (CSU). Auf der Tagesordnung hatten konfliktträchtige Themen wie das Heizungsgesetz, die drohenden höheren Krankenkassenbeiträge gestanden, aber auch umfassende Pläne bei der Beschleunigung von Ausbauprojekten bei Straße oder Schiene.
Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Vorsitzender Markus Söder und SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil (von links nach rechts) präsentieren am 28. November die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Damals stand das Thema Rente im Mittelpunkt.
Koalitionsausschuss am Mittwoch: Merz-Regierung sucht Lösungen
Erstmeldung: Berlin – Die Spitzen von CDU, SPD und CSU treffen sich am Mittwochabend (10. Dezember) erneut zum Koalitionsausschuss. Auf der Tagesordnung stehen gleich mehrere Themen, darunter die private Altersvorsorge sowie der Industriestrompreis und die Kraftwerksstrategie. Auch die Beschleunigung beim Ausbau der Infrastruktur und der Klimaschutz sollen thematisiert werden. Im Mittelpunkt könnten aber die Neuregelungen beim Heizungsgesetz stehen.
Kaum ein anderes Projekt der Ampel-Koalition war so umstritten wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Vor allem der frühere Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne), der das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, stand dabei immer wieder in der Kritik. Eine Reform ist allerdings nicht sehr dringend. Doch die Koalition kommt hier zunehmend unter Druck, denn Branchenverbände wollen Planungssicherheit.
Koalitionsausschuss tagt am Mittwoch – Kurswechsel beim Heizungsgesetz?
Im Koalitionsvertrag wurde ein grundlegender Kurswechsel angekündigt – aber wie hart soll der Schnitt werden? „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Diesen Satz hat die Union im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Allerdings geht es dabei eher um eine weitere Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Union und SPD wollen „die Sanierungs- und Heizungsförderung (…) fortsetzen“, heißt es im Koalitionsvertrag ebenfalls. Die gesetzlichen Vorgaben sollen dabei „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.
Von Adenauer bis Merz: Die Kanzler der Bundesrepublik
Federführend bei dem Thema sind das Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) und das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU). Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ist involviert – ginge es nach ihm, würde das Heizungsgesetz „im Grundsatz so bleiben“. Vor allem an der grundsätzlichen Vorgabe, dass neue Heizungen zumindest perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll sich demnach nichts ändern.
Unionsvertreter wie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann oder CSU-Chef Markus Söder reagierten darauf allergisch und pochten auf die „Abschaffung“. Söder führte etwa aus, dass es weniger Subventionen für den Einbau von Wärmepumpen geben sollte. Der Koalitionsausschuss berät nun darüber, wie das GEG geändert werden kann, damit glaubhaft von „Abschaffung“ die Rede sein kann und zugleich Klimaziele und Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen nicht gefährdet werden.
Heizungsgesetz
Die GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.
Schwarz-Rot will das Heizungsgesetz reformieren – Was macht der Koalitionsausschuss?
Reiche deutete Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Beim Heizungstausch werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte die CDU-Politikerin bei einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Reiche bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden sollten auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme.
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro. Die Förderung kostet den Staat viele Milliarden. Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen. (Quellen: dpa, AFP) (cs)