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Laut Arbeitsagentur
Nächster Ampel-Rückschlag? Zeitplan zu Kindergrundsicherung „nicht mehr zu realisieren“
Nicht konkret genug, zu wenig Personal: Laut einem Bericht kann die Arbeitsagentur die geplante Kindergrundsicherung Anfang 2025 nicht umsetzen.
Berlin – Droht der Ampel-Koalition ein neuer Rückschlag? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält den Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der Kindergrundsicherung für nicht umsetzbar. Die Behörde schließt nach eigenen Angaben ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 kategorisch aus. Stattdessen schlägt sie vor, die Kindergrundsicherung erst ab 1. Juli 2025 einzuführen – und zwar schrittweise: Dies geht aus der Stellungnahme der Behörde für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag (13. November) hervor, aus der die Rheinische Post zitierte.
Der von der Regierung anvisierte Einführungstermin am 1. Januar 2025 sei „für die BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht mehr zu realisieren“, heißt es dem Bericht zufolge in der Stellungnahme der BA. „Aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden.“
Weiter Unklarheiten bei Kindergrundsicherung
Erst nach einer Präzisierung des Gesetzestextes könne „die konkrete Umsetzungsplanung“ erfolgen. Ein weiterer Grund für die Verzögerung sei die Notwendigkeit, Personal für die Einführung im Umfang von 5355 Vollzeitstellen zu rekrutieren und zu qualifizieren. Die BA schlug daher einen schrittweisen Einstieg in die Kindergrundsicherung ab Mitte 2025 vor.
Sie mahnte die Bundestagsparteien zudem, Regelungslücken im Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) zu schließen. Unklar sei etwa, „in welcher Intensität und mit welcher Verbindlichkeit“ die jungen Menschen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, künftig betreut werden sollten. Dies betreffe rund 400.000 Menschen.
„Ohne die Konkretisierung kann die BA keine Erfüllungsaufwände für die Betreuung und Vermittlung der jungen Menschen beziffern“, warnte die Behörde laut Rheinischer Post.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Die ab 2025 geplante neue Leistung besteht aus zwei Komponenten. Ein einkommensunabhängiger Kindergarantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld. Volljährige Kinder sollen ihn direkt erhalten. Dazu kommt ein Kinderzusatzbetrag, der nach Alter gestaffelt wird und vom Einkommen der Familie abhängt. Beide Komponenten zusammen sollen das Existenzminimum des Kindes abdecken und auch weitere bisherige Leistungen ablösen.
Beratungen über Kindergrundsicherung im Bundestag: Paus sieht „Paradigmenwechsel“
Die Kindergrundsicherung soll nach Willen der Ampel-Regierung ab 2025 wesentliche Familienleistungen bündeln und leichter zugänglich machen. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden. Paus sieht in dem Beginn der parlamentarischen Beratungen einen wichtigen Schritt nach vorn. „Die Kindergrundsicherung wird das Leben von so vielen Familien in Deutschland besser machen“, sagte die Ministerin am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag. Dies sei „ein Paradigmenwechsel“.
Derzeit sei jedes fünfte Kind in Deutschland arm oder armutsgefährdet, gab Paus zu bedenken. Daher sei es wichtig, dass mit der Kindergrundsicherung ein Wechsel von einer Holschuld der Familien hin „zur Bringschuld des Staates“ erfolgen solle. (lrg/dpa)