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Leistungen werden gebündelt

Bundesregierung beschließt Kindergrundsicherung – was soll sich für Familien ändern?

Die Kindergrundsicherung soll ab dem Jahr 2025 Leistungen für Familien bündeln. Durch die Reform sollen mehr Familien an ihr Geld kommen.

Die Bundesregierung hat die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch (27. September) aus Regierungskreisen. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sieht vor, ab 2025 verschiedene staatliche Leistungen für Kinder zu bündeln: Das heutige Kindergeld, den Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen, den Kinder-Anteil des Bürgergelds und Unterstützung für Schulbedarf.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen für Familien künftig bündeln.

Bundesregierung beschließt Kindergrundsicherung

Ziel der Kindergrundsicherung ist es unter anderem, mehr Familien, die Anspruch auf Leistungen haben, durch mehr Übersicht und einfachere Antragswege zu erreichen. „Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Die Kindergrundsicherung schaffe „einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates“. Schließlich würden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert, und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Wie viele Kinder in Deutschland von Armut betroffen sind.

Wie will die Regierung das Vorhaben konkret umsetzen?

Konkret ist dem Gesetzentwurf zufolge folgendes geplant: Ein sogenannter Garantiebetrag wird für alle Kinder ausgezahlt. Er löst das heutige Kindergeld (aktuell 250 Euro pro Monat) ab. Kinder, die erwachsen sind, aber noch studieren oder in der Ausbildung sind, sollen diesen Garantiebetrag direkt bekommen – anders als das Kindergeld heute, das in der Regel an die Eltern geht. Zu diesem Garantiebetrag hinzu kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbeitrag, nach Alter gestaffelt und je nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen.

Als zentrale Anlaufstellen zuständig sein sollen die heutigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die schon für das Kindergeld zuständig sind. Sie sollen künftig „Familienservice“ heißen und Eltern künftig auch aktiv auf Leistungen hinweisen, die ihnen zustehen. Die Beantragung soll vollständig online möglich sein.

Wie hoch soll die Kindergrundsicherung ausfallen?

Wie beim Bürgergeld wird es regelmäßige automatische Anpassungen nach oben entsprechend der Preisentwicklung im Land geben. Daher sind die Mehrausgaben und die genaue Höhe der Kindergrundsicherung heute noch nicht genau zu beziffern. Paus hatte im August Summen zwischen 530 Euro (für Kinder bis sechs Jahren) bis 636 Euro (für die ältesten Kinder) genannt. Das waren aber nur Schätzwerte. Die genauen Beträge hängen von der Preisentwicklung bis zur Einführung der Leistung ab und vom Einzelfall, je nach Einkommenssituation der Familie.

Sind bislang Leistungsverbesserungen für einzelne Gruppen vorgesehen?

Umstritten war vorab der Punkt der Leistungsverbesserungen. Die Ampel hatte sich auf die Neuberechnung des Existenzminimums durch das Statistische Bundesamt geeinigt. „Das führt laut Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zu einzelnen Erhöhungen“, hieß es in einem Bericht auf Tagesschau.de am Mittwochmorgen (27. September) vor dem Kabinettsbeschluss. Der Bericht nannte zudem einige Beispiele: „Beispielsweise erhält ein fünfjähriges Kind, das bisher Bürgergeld bezieht, monatlich mindestens 28 Euro Monat mehr. Ein 14-Jähriger, der bislang Kinderzuschlag bekommt, soll monatlich rund 60 Euro mehr erhalten. Außerdem sollen Alleinerziehende profitieren, indem Unterhaltszahlungen für Kinder künftig nur noch zu 45 Prozent statt wie zuvor voll angerechnet werden.“ Allerdings habe sich Finanzminister Lindner dafür eingesetzt, dass es jedoch keine generellen Leistungserhöhungen gebe. Für den FDP-Politiker war es dem Bericht zufolge wichtig, „keine falschen Anreize“ zu schaffen. „Deswegen werden laut Gesetzentwurf diejenigen am Ende mehr Geld haben, die arbeiten“, hieß es weiter auf Tagesschau.de.

Wann kommt die Kindergrundsicherung nun?

In dem Gesetzentwurf ist die Rede von einem Start zum 1. Januar 2025. Ob der ehrgeizige Zeitplan von Familienministerin Lisa Paus eingehalten werden kann, muss sich noch zeigen. Denn die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte zuvor bezweifelt, dass dieser Startzeitpunkt realistisch ist. Eine Vorlaufzeit des komplexen Gesetzesvorhabens von mindestens 12 Monaten sei erforderlich, um es erfolgreich umzusetzen. Im überarbeiteten Gesetzentwurf heißt es nun, das Vorhaben sei besonders eilbedürftig. „Die BA benötigt ab Verkündung des Gesetzes ausreichend Zeit (bis zu einem Jahr), um die Verwaltungsabläufe und IT-Verfahren auf die Einführung der Kindergrundsicherung vorzubereiten. Das Gesetzgebungsverfahren muss daher schnellstmöglich abgeschlossen werden.“

Woran kann das Vorhaben jetzt noch scheitern?

Der Gesetzentwurf muss nun durch den Bundestag und auch die Länder müssen zustimmen. Es bleibt fraglich, ob die unionsgeführten Bundesländer dem derzeitigen Entwurf zustimmen werden. (Mit Material der dpa)

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Viele Menschen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wie hoch das Bürgergeld heute und in Zukunft ausfällt und welche Hilfen es für Geringverdiener gibt.

Rubriklistenbild: © photothek/Imago

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