Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Neue Gesetze

Ab 2025 statt Kindergeld: Die Kindergrundsicherung kommt – was künftig gelten soll

Das Kindergeld wird 2025 abgeschafft. Dafür tritt die viel diskutierte Kindergrundsicherung in Kraft. Was Familien vorher wissen sollten.

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 03.05.2023 und ist mittlerweile nicht mehr aktuell. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Elterngeld 2025.

Seit Langem beschäftigt das Thema Kinderarmut die Gesellschaft und vor allem in den letzten Jahren wurde die Möglichkeit einer Kindergrundsicherung viel diskutiert. Jetzt wurde das Konzept auf den Weg gebracht und soll 2025 in Kraft treten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das aktuelle Kindergeld-System – Familien mit geringem Einkommen können beispielsweise auch einen Kinderzuschlag beantragen – ersetzt werden wird. Das wird sich für Familien mit Kindern ab 2025 mit der Einführung der Kindergrundsicherung ändern.

Schon lange gefordert: Warum Kindergrundsicherung nötig ist

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ging bereits im Jahr 2000 als Bündnis mit verschiedenen Verbänden in die Politik, um damals noch ein höheres Kindergeld zu fordern. Der Grund ist die hohe Differenz zwischen der Summe des Kindergeldes und den tatsächlichen Kosten für ein Kind, die sich laut dem VAMV in den letzten 2,5 Jahrzehnten noch vergrößert hat.

Laut dem Statistischen Bundesamt galten in Deutschland 2023 14,8 Prozent aller Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als armutsgefährdet. Das sind rund 2,2 Millionen Kinder bundesweit.

Die Kindergrundsicherung kommt 2025 und ersetzt bisherige Soziallleistungen für Kinder. (Symbolbild)

Diese Quote steige laut VAMV jedes Jahr und sorge dafür, dass Familien die Kosten für ihre Kinder nicht mehr tragen können. In vielen Fällen werde deshalb sogar auf Dinge verzichtet, die eigentlich zum Existenzminimum gehören, wie zum Beispiel Kleidung, Lebensmittel, Betreuung, Kinderförderung, Vereinsbeiträge oder Lernmittel und Bildungsmöglichkeiten. Ab welchem Einkommen man als „arm“ gilt, ist nicht einheitlich festgelegt.

Der aktuelle Stand: Was ändert sich ab 2025 für Familien und wie viel Geld wird es geben?

Der genaue Betrag, den Familien im Rahmen der Kindergrundsicherung bekommen werden, steht noch nicht fest. Bereits bekannt ist jedoch, dass sich die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammensetzen wird. Mit dieser Summe sollen einige Sozialleitungen für Kindern wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag gebündelt werden und Familien zufließen, ohne dass sie einzeln beantragt werden müssen.

Der Garantiebetrag entspricht mindestens dem Kindergeld pro Kind, was aktuell 250 Euro entspricht, und wird alle zwei Jahre angepasst. Diese Summe wird Eltern pro Kind unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren ausgezahlt. Der Zusatzbetrag soll sich aus mehreren Leistungen zusammensetzen, unter anderem der Kinderwohnkostenpauschale von aktuell 150 Euro, der Pauschale für Bildung und Teilhabe von aktuell 15 Euro sowie dem Kinderregelsatz des Bürgergeldes und dem Kinderzuschlag. Dieser Betrag richtet sich außerdem nach dem Alter und dem Einkommen des Kindes und der Eltern und wird so bemessen, dass er zusammen mit dem Garantiebetrag das Existenzminimum eines Kindes abdeckt. Der Höchstbetrag soll laut oeffentlicher-dienst.de bei 573 Euro liegen.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Mithilfe dieser neuen Berechnung sollen vor allem Kinder in geringer verdienenden Familien gefördert werden. Die Kindergrundsicherung gilt als Einkommen der Kinder und muss somit auch nicht als Einkommen der Eltern bei der Steuer angerechnet werden.

Kindergrundsicherung ab 2025: Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?

Die gute Nachricht ist, dass bei Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder bekommen, kein Anspruch infrage gestellt wird. Wer jetzt Kindergeld bekommt und es auch 2025 noch bekommen würde, hat auch ein Anrecht auf die neue Kindergrundsicherung. Die Grundsicherung soll Kinder mindestens bis zu einem Alter von 18 Jahren unterstützen, maximal aber bis zum Alter von 27 Jahren. Wer eine Ausbildung macht, bekommt das Geld bis zu seinem 25. Lebensjahr, wer studiert bis zum 27.

Für den Antrag auf Kindergrundsicherung soll in Zukunft ein Online-Portal eingerichtet werden. Auf diesem können Eltern die Grundsicherung für ihre Kinder einfach beantragen, ohne selbst Nachweise über ihr Einkommen abgeben zu müssen. Diese Informationen werden der Kindergrundsicherungsstelle direkt durch das Finanzamt mitgeteilt. Anschließend wird der Anspruch des Zusatzbetrags berechnet, mit dem Garantiebetrag addiert und den Eltern ausgezahlt.

Rubriklistenbild: © Imago

Kommentare