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Anschlag auf Berliner CSD
„Kontrolliert und freundlich“: Experten sahen bei Abdul B. keinerlei Anzeichen einer Bedrohungslage
Der Terroranschlag auf den Berliner CSD soll vom 21-jährigen Abdul B. verübt worden sein. Ein Experte gibt eine Einschätzung ab.
Der Schock hält noch immer an. Beim CSD in Berlin fuhr am Samstagabend gegen 22 Uhr ein weißer Transporter in eine Menschenmenge im Tiergarten – eine Frau kam ums Leben, 29 weitere Personen wurden verletzt, einige davon schwer. Wer am Steuer saß, ist bislang nicht abschließend geklärt; als dringend tatverdächtig gilt der in Berlin geborene 21-jährige Abdul B. Ersten Berichten zufolge erschoss das SEK ihn am Sonntag in einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau.
Thomas Mücke, Extremismus-Berater beim Violence Prevention Network (VPN), sagte im ARD-Brennpunkt, die Sozialarbeiter hätten von Abdul B. „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gewonnen. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“ Mücke zufolge war der 21-Jährige zum Tatzeitpunkt noch in der sogenannten „Clearing-Phase“ – einem Vorgespräch zur Prüfung einer möglichen Beratungsaufnahme. Am 15. Juni und am 8. Juli hatte es bereits zwei solcher Gespräche gegeben.
Experten wollen mit Abdul B. weitere Gespräche führen
Ein drittes Gespräch war für die laufende Woche angesetzt. Danach hätte das VPN entschieden, ob Abdul B. offiziell in das Beratungsprogramm aufgenommen wird. Gegenüber dem Spiegel betonte Mücke, in den beiden bisherigen Gesprächen habe es „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben. Andernfalls hätte die Organisation sofort die Behörden eingeschaltet. Das VPN ist gemeinnützig und auf Extremismusprävention spezialisiert. Die Organisation unterstützt Personen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, in ihrer Deradikalisierung.
Abdul B. saß monatelang in Untersuchungshaft
Da Abdul B. als Gefährder eingestuft war, stellt sich die Frage, weshalb er sich überhaupt in Freiheit befand. Monatelang saß er in Untersuchungshaft. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“. Den bestehenden Haftbefehl hob das Gericht auf – mit der Begründung, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Trauerbeflaggung am Reichstag: Eindrücke aus Berlin nach dem Anschlag beim CSD
Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig: Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein. Sie forderte eine höhere Strafe, die eine Bewährung ausschließen würde, sowie die Wiederherstellung des Haftbefehls. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend geständig“ gezeigt und sich vom IS distanziert. Anfang Juli hatten Ermittler laut Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung wegen eines Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz durchsucht. Dabei stießen sie jedoch lediglich auf eine Spielzeugwaffe.
Die Bundesanwaltschaft hat nun die Ermittlungen übernommen. Hintergrund sei die „mutmaßliche islamistische Tatbegehung“, sagte eine Sprecherin am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP; ermittelt werde auch bezüglich möglicher „Hintermänner“ oder „Mitwisser“. Die Sprecherin bestätigte zugleich, dass es sich bei einem am frühen Abend in Berlin erschossenen Mann um den mutmaßlichen Angreifer handeln dürfte. Eine Identifizierung per DNA-Abgleich stehe aber noch aus. (Quellen: dpa, AFP, ntv) (ktho)