Modell aus Spanien und Malta
Mitgliedschaft, Regeln, Kontrollen: Diese Rolle spielen „Cannabis Clubs“ bei der Legalisierung
Mitgliedschaft in Cannabis-Vereinen, strenge Abgaberegeln und Kontrollen: So soll die Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung aussehen.
Berlin – Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene hat 2021 die Legalisierung von Cannabis im Koalitionsvertrag festgelegt und knapp zwölf Monate später ein Eckpunktepapier präsentiert. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabiskonsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, äußerte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Vorhaben.
Die Legalisierung im Kontext der Cannabis-Clubs soll nach einem Zeitraum von vier Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz der Gesundheit und der Jugend. Auch der illegale Markt soll beobachtet werden. Die Pilotprojekte zur kommerziellen Ausgabe von Cannabis in lizenzierten Läden sollen zunächst auf fünf Jahre angesetzt sein.
Cannabis-Vereine: Vorbilder kommen aus Spanien und Malta
Anfänglich soll die Produktion und Ausgabe von Cannabis vor allem in Cannabis-Verbänden stattfinden. Diese ähneln den „Cannabis Social Clubs“, die bereits in Ländern wie Spanien und Malta existieren. Dabei handelt es sich um eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften zum Zweck des gemeinschaftlichen Anbaus und der Weitergabe von Cannabis. Der Anbau in den Vereinigungen ist ab Juli 2024 vorgesehen.
Die Anbauvereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis, um Cannabis anbauen zu dürfen. Diese gilt zunächst für sieben Jahre und kann frühstens nach fünf Jahren verlängert werden. Auch dazu ist ein Antrag nötig.
Welche Regeln für die Cannabis-Clubs gelten sollen
Eine Mitgliedschaft in mehreren Verbänden ist nicht gestattet. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft liegt bei 18 Jahren und es wird ein Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort in Deutschland vorausgesetzt. Für Mitglieder der Cannabis-Verbände sollen laut neuem Eckpunktepapier folgende Regeln gelten:
- Festsetzung einer maximalen Ausgabemenge von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat
- Maximal 30 Gramm pro Monat und Begrenzung des THC-Werts auf 10 Prozent für Personen unter 21 Jahre
- Ausgabe von sieben Samen oder fünf Stecklingen an Privatpersonen für den Eigenanbau
- Straffreier Besitz von maximal 30 Gramm in der Öffentlichkeit
- Die Genehmigung und Kontrolle des Anbaus und der Ausgabe in den Vereinen soll durch Landesbehörden erfolgen.
Für die Vereine gelten dabei zusätzliche Regeln:
- Berichts- und Dokumentationspflicht über produziertes und ausgegebenes Cannabis Leitung durch natürliche Personen, die ihre Verlässlichkeit nachweisen müssen
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Benennung von Beauftragten für Jugendschutz, Sucht und Prävention mit entsprechenden Fachkenntnissen
- Konsum ist in den Räumlichkeiten des Vereins untersagt
- Ausgabe von Alkohol, Tabak und anderen Genuss- bzw. Rauschmitteln ist verboten
- Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland
- Verpflichtende Zusammenarbeit mit Suchtpräventions- und Beratungsstellen
- Persönliche Haftung des Vorstands bei „Vermögensschäden“ oder Verletzung der Auflagen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Über die Vereinigungen hinaus soll auch der private Anbau von Cannabis möglich sein.
Für diesen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung durch Redakteur Tobias Utz sorgfältig überprüft.
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