„Manipulation von Wahlverhalten“
BSW will nach Bundestagswahl Strafanzeige stellen – Experte: „Beruht auf Mutmaßungen“
Die Wagenknecht-Partei schafft es nicht in den Bundestag – und will womöglich gegen das Wahlergebnis vorgehen. Ein Staatsrechtler hat eine klare Meinung.
Berlin – Nach der Wahl ist vor der Klage – jedenfalls bei der Wagenknecht-Partei BSW. Am Ende fehlte kaum mehr als ein sprichwörtliches My, knapp verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht den Einzug in den Bundestag. Mit einem Ergebnis von 4,97 Prozent der Stimmen scheiterte das BSW gerade so an der Fünf-Prozent-Hürde. Nach Angaben der Partei fehlten ihr 13.400 Stimmen.
Jetzt erwägt das Bündnis, das Wahlergebnis rechtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzufechten. Das kündigten die Vorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali in Berlin an. Ein Argument der Parteispitze: Von den 230.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland hätten viele wegen kurzer Fristen ihre Stimme nicht abgeben können. „Das ist nicht von der Hand zu weisen, dass das durchaus bei einer flächendeckenden Wahl der Auslandsdeutschen möglich gewesen wäre“, sagte Wagenknecht.
BSW: Wagenknecht erwägt Strafanzeige nach Bundestagswahl
Mohamed Ali verwies wiederum auf mögliche Verwechslungen des BSW mit der Partei Bündnis Deutschland in einigen Wahllokalen, etwa in Aachen. Man müsse nun prüfen, inwiefern das relevant sei. Wagenknecht wiederum machte auch dem Meinungsforschungsinstitut Forsa deutliche Vorwürfe, das eine Mitschuld am Scheitern der Partei an der Fünf-Prozent-Hürde trage. Demnach habe Forsa in den Umfrageergebnissen immer wieder zu niedrige Werte ausgewiesen. Dass Forsa das BSW wenige Tage vor der Wahl auf drei Prozent „gesetzt“ habe, sei „keine Wahlprognose, sondern eine gezielte Aktion, zur Manipulation von Wahlverhalten“, so Wagenknecht.
Philipp Austermann, Staatsrechtler an der Hochschule des Bundes für Verwaltung, hat deutliche Zweifel an der Argumentation des BSW. Rechtliche Schritte hätten demnach „natürlich keine Aussicht auf Erfolg“, sagte er im Gespräch mit dieser Redaktion. „Denn das Ganze basiert auf Mutmaßungen“, so Austermann.
Zweifel an BSW-Argumentation: „Kann Forsa nicht verantwortlich machen“
Und weiter: „Selbst, wenn es da Fehler gegeben haben sollte, ist noch lange nicht gesagt, dass die vermeintlich an der Wahl gehinderten Deutschen im Ausland tatsächlich alle BSW wählen wollten.“ Sprich: Dass ein nicht unerheblicher Teil der im Ausland Wählenden ihre Stimme dem Bündnis Sahra Wagenknecht gegeben hätten, ist ebenfalls reine Mutmaßung. Auch die Beschwerde gegen Forsa lässt der Experte nicht gelten: „Als Privatunternehmen kann Forsa keine Wahlfehler verursachen. Dafür kann man es nicht verantwortlich machen.“
Rückzug von Wagenknecht nach Bundestagswahl? Beratungen laufen
Wagenknecht indes will gar Strafanzeige gegen X, ehemals Twitter, stellen. Am Wahltag seien nach ihrer Darstellung falsche Umfragewerte auf der Plattform veröffentlicht worden. Das habe Wählerinnen und Wähler womöglich beeinflusst. Ob die Partei-Namensgeberin sich nach dem Scheitern bei der Bundestagswahl zurückziehen wird, ist offen: Die Parteichefin ließ diese Frage offen. Das Thema werde in den Gremien beraten, sobald es ein Ergebnis gebe, werde man es mitteilen. Auf Nachfrage sagte sie: „Ich weiß, dass Sie das sehr gerne jetzt hören möchten, und deshalb werde ich Ihnen diesen Gefallen jetzt nicht tun.“
Als Gründe für das knappe Scheitern bei der Bundestagswahl nannte die Parteichefin unter anderem auch Mangel an Geld und Personal für den sehr kurzen Wahlkampf. Auch die Regierungsbeteiligung in Thüringen und Brandenburg sei für das BSW ein Dilemma gewesen, weil hohe Erwartungen nicht unmittelbar zu erfüllen gewesen seien.
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