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Teilerfolg für AfD

Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig aus

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“. Die Einstufung setzt das Amt vorläufig aus.

Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Gesichert rechtsextrem: Verfassungsschutz zieht Einschätzung zur AfD zurück – vorerst

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.

Alice Weidel nach der Kanzlerwahl von Friedrich Merz.

Auszug aus der Einstufung des Verfassungsschutzes – AfD-Aussagen im Fokus

Auf Anfrage der Bild-Zeitung erklärte der Verfassungsschutz über die Rücknahme der Einstufung: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert das BfV sich in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“ Der Verfassungsschutz begründete die Einstufung der AfD unter anderem mit einigen Aussagen von AfD-Politkern. In dem 17-seitigen Auszug, der von der Online-Plattform Frag den Staat veröffentlicht wurde, kategorisierte der Verfassungsschutz die Aussagen in vier zentrale Kategorien:

  • ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen
  • Fremdenfeindlichkeit
  • Islamfeindlichkeit
  • Demokratieprinzip

Auch die AfD-Chefin Alice Weidel tauchte in dem Gutachten einige Male auf. Die neue Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte angesichts der Einstufung ihren Umgang mit der AfD nochmal neu bewerten. Auch ein AfD-Verbotsverfahren steht aktuell wieder im Raum.

Alice Weidel und Tino Chrupalla über die vorläufige Aussetzung der AfD-Einstufung

Zu der Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Hochstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ zurückzunehmen, erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel:

„Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“ (sischr/dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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