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Freiwillige Leistung

Inflationsprämie 2024: Wer als Beschäftigter von dem Geld noch profitieren könnte

Die Prämie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis Ende des Jahres steuerfrei gewähren. Was gilt bei einem Minijob oder wenn man zum Beispiel in Teilzeit arbeitet?

In vielen Unternehmen konnten sich Beschäftigte schon über eine Prämie zum Inflationsausgleich freuen. Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine solche Prämie gewähren. Bis zu 3.000 Euro dürfen sie ihren Beschäftigten im Begünstigungszeitraum als Inflationsprämie steuer- und abgabenfrei bezahlen. Eine Bedingung ist aber, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Auszahlung einmalig oder in mehreren Teilbeträgen

Ausgezahlt werden kann die Inflationsausgleichsprämie – eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers – einmalig oder in mehreren Teilbeträgen. Hierzu hatte das Bundesfinanzministerium auf seiner Website erklärt: „Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro auch für mehrere (Teil-) Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt.“ Auch eine Auszahlung beispielsweise in monatlichen Teilbeträgen sei aus steuerlicher Sicht möglich. „Die Teilleistungen müssen nicht auf einer einheitlichen Entscheidung über die Gewährung beruhen, sondern können jeweils eigenständig beschlossen oder vereinbart werden.“

Bis zu 3.000 Euro dürfen Arbeitgeber Beschäftigten im Begünstigungszeitraum als Inflationsprämie steuer- und abgabenfrei bezahlen.

Wer kann von der Prämie gegebenenfalls profitieren?

Eine solche steuerfreie Inflationsprämie können nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinn erhalten, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Auch zum Beispiel Minijobber oder Arbeitnehmer in Elternzeit können davon profitieren, wie das Jobportal Stepstone.de (Stand: 13. Februar) informierte. Bei der Prämie handele es um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, betonen die Jobexperten grundsätzlich. Ob und wie die Inflationsausgleichszahlung festgehalten wird, sei Sache des Arbeitgebers. Bei größeren Unternehmen und im öffentlichen Dienst werde sie meist in der Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert.

Was gilt bei einem Minijob?

Was sollte man bei einem Minijob mit Blick auf die Verdienstgrenze beachten? Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat es in einer Mitteilung folgendermaßen erklärt: „Die Inflationsausgleichsprämie wird zwar zusätzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber dem Jahresentgelt in Bezug auf die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten nicht hinzugerechnet.“ Bei mehreren Minijobs könnten Betroffene „aus jedem Beschäftigungsverhältnis die vollen 3.000 Euro Prämie unabhängig voneinander“ bekommen.

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Wird die Inflationsprämie bei Teilzeit angepasst?

Was sollten Beschäftigte berücksichtigen, die in Teilzeit arbeiten? „Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Prämie an die geleistete Arbeitszeit zu binden und entsprechend anteilig auszuzahlen“, heißt es in dem Beitrag auf Stepstone.de. So werde es beispielsweise auch im öffentlichen Dienst gehandhabt. Wenn man in Teilzeit arbeite, sei es grundsätzlich empfehlenswert, beim jeweiligen Arbeitgeber nachzufragen, wie hoch der mögliche Inflationsausgleich ausfalle, so der Rat des Jobportals.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Viele Arbeitnehmer bekommen zusätzlich zum Gehalt auch eine freiwillige Sonderzahlung seitens ihres Arbeitgebers.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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