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Arbeitszeit verkürzen

Antrag auf Teilzeitarbeit: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Manch ein Lebensmodell erfordert es, dass man in Teilzeit arbeiten geht. Dem geht meist ein Antrag bei dem Arbeitgeber voraus. Was Sie beachten müssen.

Care-Arbeit und eine 40-Stunden-Woche in Kombination können Menschen an die persönliche Grenze treiben. Auch unabhängig von Verpflichtungen wünschen es sich viele Arbeitnehmer, weniger zu arbeiten. Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Männer wünschen sich demnach rund 5,5 Stunden weniger Arbeit, bei Frauen sind es rund 6,2 Stunden weniger Arbeitszeit. Sollten Sie Ihre Vollzeitstelle reduzieren wollen, müssen Sie meist einen Antrag stellen.

Antrag auf Teilzeitarbeit: Welche Informationen Sie dazu brauchen

Ob Sie einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen können, hängt unter anderem von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab.

Möchten Sie Ihre Vollzeitstelle reduzieren, brauchen Sie eine Vorlaufzeit von etwa drei Monaten und idealerweise einen schriftlichen Antrag. Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass auch ein mündlicher Antrag denkbar ist, allerdings können Sie mit einem schriftlichen Dokument den Kommunikationsverlauf eher nachhalten. Der Antrag kann formlos sein, sollte aber folgende Informationen enthalten:

  • Arbeitszeiten
  • Stundenanzahl

Sie müssen Ihren Wunsch auf Teilzeitarbeit nicht begründen. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen sein müssen. Ebenso müssen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Sie sollten allerdings bedenken, dass Sie Ihre Entscheidung nicht so leicht rückgängig machen können. Möchten Sie wieder zur Vollzeit zurückkehren, brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Abseits dessen sollten Sie sich vor der Beantragung ausrechnen, mit welchen Gehaltseinbußen Sie durch die Teilzeitarbeit rechnen können.

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Anspruch auf Teilzeit – Was dahinter steckt

Sind die Voraussetzung der Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße gegeben und die Fristen eingehalten worden, wird dem Antrag meist entsprochen. Allerdings nur dann, wenn keine betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Übrigens: Sie als Arbeitnehmer müssen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn eine schriftliche Rückmeldung erhalten. Ist das nicht der Fall, verringert sich die Arbeitszeit automatisch, wie in Ihrem Antrag formuliert.

Weniger Stunden nur für begrenzten Zeitraum – Brückenteilzeit

Sollten Sie für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitszeit verkürzen wollen, können Sie Brückenteilzeit beantragen. Das geht für den Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahren. Dies sollten Sie in dem Antrag mit festhalten. Danach kehren Sie automatisch zu der Arbeitszeit zurück, die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, informiert das Portal Finanztip.de. Das Prinzip der Brückenteilzeit ist allerdings nur möglich, wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb sind und dieser aus mehr als 45 Minarbeitern besteht.

Rubriklistenbild: © Boarding Now/Panthermedia/Imago

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