Handy-Knigge im Job
Smartphone am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt - und wofür droht sogar eine Abmahnung?
Mal eben schnell surfen, chatten, telefonieren – das Smartphone ist unser ständiger Begleiter. Aber dürfen Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit das private Handy nutzen? Und wie sieht es mit dem Diensthandy privat aus? Erfahrt hier alles über die Smartphone-Etikette im beruflichen Umfeld.
Das Smartphone ist mittlerweile fast überall dabei. Und viele Menschen haben es auch während der Arbeitszeit am liebsten in Griffweite auf dem Schreibtisch liegen. Nur schnell mal draufschauen, wenn eine Nachricht eingeht, nur schnell antworten im Gruppenchat. Doch solche „Schnell mal …“-Momente kosten Zeit - von der Störung der Konzentration ganz zu schweigen.
Dürfen Arbeitgeber Smartphones grundsätzlich verbieten?
Ja, der Arbeitgeber darf nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten. Denn grundsätzlich gilt: Wer arbeitet, wird dafür bezahlt und hat seine gesamte Aufmerksamkeit auch dem Job zu widmen. Deswegen ist die private Nutzung von Smartphone oder Tablet während der Arbeit generell nicht erlaubt.
Manchmal ist es sinnvoll oder sogar nötig, Mobilfunkgeräte vollständig zu verbieten. Das kann zum Beispiel im Krankenhaus der Fall sein, wenn Handystrahlen Maschinen wie Röntgengeräte stören könnten. Auch Datenschutz spielt eine Rolle. Mit den Handy-Kameras kann man unauffällig Fotos machen – ob von Kollegen oder internen Dokumenten.
Und auch wenn die meisten Unternehmen auf ein ausdrückliches Handyverbot verzichten und ein Auge zudrücken, sollten Arbeitnehmer das nicht ausnutzen und ihr Smartphone während der Arbeitszeit möglichst in der Tasche lassen.
Private Handynutzung: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Im Alltag ist es in der Regel so, dass viele Chefs tolerieren, wenn die Mitarbeiter ihr Handy am Arbeitsplatz zum Telefonieren oder Surfen nutzen. Zumindest in sozial üblichem Umfang ist das meist kein Problem. Das entspricht in etwa einer Zigarettenpause oder einem kleinen Plausch mit dem Kollegen.
Und im Notfall – zum Beispiel bei einem unerwarteten Krankheitsfall in der Familie – muss der Chef sowieso auch bei einem geltenden Handyverbot während der Arbeitszeit die Nutzung dulden. Auch bei kurzfristig angeordneten Überstunden könnt Ihr Euer privates Handy nutzen, um Angehörige zu benachrichtigen.
Ganz ungestört am Handy hängen könnt Ihr in Euren Pausen, denn sie gehören nicht zur Arbeitszeit. Es gilt das Prinzip der privaten Freizeitgestaltung und kein Arbeitgeber kann vorschreiben, wie ein Mitarbeiter diese Zeit nutzen sollte. In der Mittagspause darf also jeder nach Herzenslust surfen, chatten oder Videos gucken.
Berufliche Handynutzung: dos and don‘ts
Nicht nur zum Privat-, sondern auch zum Arbeitsleben gehört das Mobiltelefon heute so selbstverständlich wie früher die Krawatte. Auch hier gibt es strikte Regeln, die für die Handynutzung im professionellen Kontext gelten. Ein absolutes No-go ist zum Beispiel, wenn jemand in einem Restaurant oder im Zug lautstark Unternehmensinterna am Handy bespricht. Wer wirklich in der Öffentlichkeit ein berufliches Telefonat führen muss, sollte es so kurz wie möglich halten, dafür einen Ort ohne Mithörende aufsuchen und trotzdem nie über Vertrauliches reden.
Die oberste Höflichkeitsregel rund ums Smartphone lautet ohnehin: Direkter Kontakt hat Vorrang. In Besprechungen gehört es sich einfach, das Handy stumm zu stellen - selbst der Vibrationsalarm stört.
Falls das Gerät während der Arbeit aber doch einmal laut gestellt ist, sollte auch der Klingelton zum seriösen Eindruck beitragen. Ein Schlager oder lautes Froschgequake sind da eher kontraproduktiv. Wer den Anruf annimmt, meldet sich natürlich professionell mit Vor- und Nachnamen statt mit einem lässigen „Hi“. Und wenn mehrere Kollegen das Gespräch mit anhören sollen, darf erst auf Lautsprecher gestellt werden, wenn es der Person am anderen Ende angekündigt wurde. Nichts ist peinlicher, als wenn privat gemeinte Worte plötzlich im großen Kreis ertönen.
Diensthandy und Privatleben
Auf dem Arbeitshandy die aktuellen Fußballergebnisse anschauen oder ein Foto von der Messe an die Freundin schicken - das ist schnell passiert, aber nicht unbedingt erlaubt. Und wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung untersagt hat, darf er das auch kontrollieren. Wer sich nicht daran gehalten hat, riskiert eine Abmahnung.
Andererseits darf sich die Arbeitszeit über das Diensthandy auch nicht einfach in die Freizeit der Arbeitnehmer drängen. Nicht selten gehen Vorgesetzte einfach davon aus, dass ihre Mitarbeiter auch nach Feierabend oder im Urlaub erreichbar sind. In manchen Berufen mag die strikte Trennung schwierig sein, aber dann muss die mit Beruflichem verbrachte Zeit auch als Arbeitszeit gewertet werden.
Das gilt übrigens auch, wenn erwartet wird, dass Arbeitnehmer auf dem privaten Telefon nach Feierabend ihre beruflichen E-Mails abrufen. Klare Sache: Das darf kein Arbeitgeber verlangen. Es kann sogar zu Datenschutzproblemen führen, wenn auf diese Weise beispielsweise Dritte Kundenmails lesen können. Eine saubere Trennung zwischen Privatsphäre und Arbeitsleben nützt also beiden Seiten.
as/txn