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Einkommen
Mindestlohn 2024: Was Beschäftigte mit Blick aufs Gehalt wissen sollten
Seit dem 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro je Stunde. Die wichtigsten Fakten rund um die Erhöhung.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Der Mindestlohn wird als Bruttobetrag angegeben – also vor Abzug von Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt dann zum Beispiel von der Steuerklasse, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder der Mindestlohnbezieher ab.
Mit dem „Mindestlohn-Rechner“ das Monatsgehalt berechnen
Praktisch: Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen „Mindestlohn-Rechner“: Damit können Betroffene ihr Monatsgehalt berechnen. Nicht berücksichtigt sind branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegte Mindestlöhne.
Mindestlohn und Minijobgrenze 2024
Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn. Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze seien „aneinandergekoppelt“, erklärte die Lohi Bayern in einer Mitteilung (Stand: 23. Januar). Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze für Minijobber pendele sich somit in diesem Jahr bei 538 Euro ein und lasse „wie bisher 43 Arbeitsstunden pro Monat“ zu. Damit das Minijobverhältnis bestehen bleibe, dürften 6.456 Euro Verdienst pro Jahr nicht überschritten werden. Entsprechend informiert auch die Minijobzentrale in ihrem Blog, dass Minijobber „durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euroverdienen“ dürfen. Auf ein Jahr gerechnet seien das „bis zu 6.456 Euro“.
Was gilt für Azubis?
Für Azubis gibt es eigene Regeln. Bei Schülerjobs, „Orientierungspraktika“ neben Studium oder Ausbildung, die weniger als drei Monate dauern, und „Pflichtpraktika“ als Teil des Studiums besteht in der Regel kein Anspruch auf Mindestlohn.
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Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?
Einen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015 – Beschäftigte durften nach der Einführung nicht weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienen. Schrittweise erhöhte sich in den folgenden Jahren die Lohnuntergrenze auf 12 Euro – über die Jahre ein Plus von 41 Prozent. Besonders große Anhebungen gab es 2022: In drei Schritten ging es von 9,60 Euro auf 12 Euro hinauf. Nach der nun erfolgten Erhöhung zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 dann um 41 Cent auf 12,82 Euro steigen. (Mit Material der dpa)