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Gesetzlich geregelt

Pause im Job: Wie viel steht Arbeitnehmern bei einem Acht-Stunden-Tag zu?

Kaffeepause in einem Krankenhaus
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Welchen Anspruch haben Arbeitnehmer auf Pausen im Job? Das ist ganz klar geregelt.

Für manche beginnt der Arbeitstag früh, für andere spät – was allerdings einheitlich ist, ist der Anspruch auf Pausen am Arbeitstag. Doch wie viel steht Arbeitnehmern eigentlich zu?

Der Arbeitstag beginnt für alle unterschiedlich – die einen schalten morgens den Computer an, andere fahren Bus, kassieren im Supermarkt oder arbeiten in Fabriken. Die Anforderungen an einen Arbeitstag sind also individuell – einheitlich ist allerdings der Anspruch auf Pausen während der Arbeitszeit. Welche Pausen Ihnen mindestens zustehen.

Pause bei der Arbeit: Wie viel steht Arbeitnehmern zu?

In Ihrer Pausen sollen Sie sich erholen, das dient unter anderem dafür, dass Sie sicherstellen, dass Sie dauerhaft Leistung bringen können. Die Grundregeln dazu liefert das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), darin handelt es sich, wie die Kanzlei Hasselbach auf der eigenen Webseite erläutert, um Rahmenbedingungen. Daher würden sich regelmäßig auch Gerichten mit Fragen zu Pausenregelungen beschäftigen.

Das Arbeitszeitgesetz zu Ruhepausen:

ArbeitszeitPause
mehr als sechs bis zu neun Stundenmindestens 30 Minuten
mehr als neun Stundenmindestens 45 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Pausen in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten nehmen. Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt werden.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job und Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Sie haben weitere Fragen rund um die Arbeit? Beispielsweise wie Urlaub, Vorstellungsgespräch oder Krankschreibung geregelt sind, erfahren Sie hier.

Wann ist eine Pause eine tatsächliche Pause?

Sie haben Pause – das bedeutet im arbeitsrechtlichen Sinne, dass Sie vollständig von Arbeitspflichten befreit sind und in dieser Zeit auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegt, informiert die Gewerkschaft IG Metall auf der eigenen Webseite. Weiter heißt es von der Gewerkschaft, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts die genaue Lage der Pause bestimmen kann. Das müsse im Voraus bestehen. Die oben genannten gesetzlichen Zeiten könnten demnach auch erhöht werden. Übermäßig lange oder unsinnige Pausen dürfe der Arbeitgeber nicht anordnen, so die Gewerkschaft.

Die Pause gehört zur Arbeitszeit, oder?

Nein, grundsätzlich gehören Pausen nicht zur Arbeitszeit dazu, daher würden diese in den meisten Fällen nicht vergütet, informiert die Kanzlei Hasselbach. Allerdings sollte der Arbeitgeber nicht pauschal die Pausenzeit abziehen, ohne einen Nachweis zu haben, dass die Pausen in der Länge gewährt wurden. Das könne, wie die Kanzlei mitteilt, rechtswidrig sein.

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