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Mal durchatmen

Pause bei einem acht Stunden Arbeitstag – wie viel steht mir zu? 

Ein Arbeitstag kann mitunter lang werden. Wer Vollzeit arbeitet, verbringt rund acht Stunden am Tag mit Arbeit. Doch wie viel Pause steht einem eigentlich zu?

Stundenlang an der Kasse sitzen oder in Bildschirme starren – das geht ohne Pause nicht lange gut. Regelmäßige Pausen im Job sollen dafür sorgen, dass Sie konzentriert bleiben und weiterhin Ihre Leistung abliefern. Aber wann reichen eigentlich 15, 30 oder 45 Minuten?

Pausen im Job: Welche Vorkehrungen gibt es?

Pausen bei der Arbeit sollen die Leistungsfähigkeit erhalten. Wann gesetzlich eine Pause genommen werden muss.

Grundsätzlich sind grobe Regelungen für die Pausen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Es ist allerdings nicht genauer definiert, wie genau diese Arbeitspausen aussehen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeit machen dürfen und welche Vorgaben der Arbeitgeber treffen kann. Die Kanzlei Hasselbach sieht darin den Grund, weshalb sich regelmäßig deutsche Gerichte mit Pausenregelungen in Unternehmen beschäftigen müssen.

Acht Stunden Arbeitstag: Muss ich Pause machen?

Die Arbeit kurzzeitig niederlegen, dann lässt sich neue Kraft schöpfen, um die restlichen Stunden Arbeit zu bewältigen. Das ArbZG sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die acht Stunden pro Tag arbeiten, mindestens 30 Minuten Pause machen sollen. Hier ein kleiner Überblick, was per Gesetz weiterhin geregelt ist:

ArbeitsstundenPause in Minuten
Sechs bis neun Stunden Arbeitmindestens 30 Minuten Pause
mehr als neun Stunden Arbeit45 Minuten Pause

Quelle: Gesetze im Internet

Weiterhin ist dort festgehalten, dass die Zeitabschnitte jeweils 15 Minuten haben müssen. Demnach ist es nicht zulässig, die Pausen in jeweils fünf Minuten zu stückeln. Ferner zähle eine Unterbrechung unter 15 Minuten zur Arbeitszeit, stellt die Kanzlei Hasselbach auf der eigenen Homepage klar. Tarifverträge können in diesem Zusammenhang allerdings andere Regelungen offenbaren. Gesetzlich ist ebenso festgehalten, wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitstag spätestens eine Pause zusteht. Festgehalten wurde, dass man nicht mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten darf.

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Übrigens: Studien zeigen, dass Mikro-Pausen zwischendrin ebenfalls den Arbeitsalltag erleichtern.

Pause im Job: Was darf der Arbeitgeber bestimmen?

Bei den oben aufgeführten Regelungen handelt es sich um gesetzliche Vorgaben. Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch längere Pausenzeiten vorschreiben. Dabei müssen unter anderem die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen beispielsweise elf Stunden Ruhe liegen.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Auch ein kleiner Powernap von maximal 20 Minuten kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten.

Wann muss ich Pause nehmen? Ein Überblick

Ich arbeite acht Stunden pro Tag und fange um 7.00 Uhr an. Wann muss ich Pause machen?

Wenn Sie um 7.00 Uhr mit der Arbeit beginnen und insgesamt acht Stunden pro Tag arbeiten, bedeutet dies, dass Sie Ihre Pause spätestens um 13.00 Uhr nehmen müssen. Dann haben Sie sechs Stunden gearbeitet. Natürlich können Sie Ihre Pause auch teilen, je nachdem, was zu Ihrem Arbeitsumfeld passt. Feierabend haben Sie dann bei acht Stunden Arbeit und einer Pause von 30 Minuten um 15.30 Uhr.

Bei Jugendlichen gibt es strengere Pausenregelungen, informiert die Gewerkschaft IG Metall. Arbeiten Jugendliche zwischen viereinhalb und sechs Stunden, stehen ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden stehen Jugendlichen 60 Minuten Pause zu. Die Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen, so IG Metall weiter.

Rubriklistenbild: © xEugenioxMarongiux/Image Source/Imago

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