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Beurteilung über Schutzbedürftigkeit

Arbeitsrecht: Was ist eine Kündigung nach Sozialplan?

Die betriebsbedingte Kündigung kann nach Sozialplan erfolgen. Was sich dahinter verbirgt und was dies für Arbeitnehmer bedeutet.

Einige betriebliche Veränderungen sind mit Kündigungen verbunden, dann kommt der Sozialplan zum Einsatz. Dieser regelt, welche Beschäftigte zuerst entlassen werden können und wer schutzbedürftig ist.

Was ist ein Sozialplan?

Wird betriebsbedingt gekündigt, muss dies in manchen Fällen nach einem Sozialplan erfolgen.

Bei einem Sozialplan handelt es sich um eine schriftliche und bindende Einigung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, berichtet Rechtsanwaelte-arbeitsrecht-lw.de. Damit sollen Nachteile, die mit der Kündigung einhergehen, ausgeglichen beziehungsweise gemindert werden. Beispielsweise Beschlüsse zu Abfindungen, Bezahlung von Bewerbungskosten, Zuschüsse zu Umzugs- oder Fahrtkosten oder Umschulungsmaßen sind dort geregelt. Gesetzlich ist allerdings nicht vorgegeben, welche Inhalte ein Sozialplan haben muss, informiert die Kanzlei Von Rueden.

Welche Voraussetzungen müssen bestehen?

Nicht jedes Unternehmen, welches betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, folgt einem Sozialplan. Solche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gibt es in der Regel nur, wenn viele Arbeitnehmer entlassen werden oder ein größeres Unternehmen schließt. Die Kanzlei Von Rueden berichtet, wann ein Sozialplan verpflichtend ist:

  • Es gibt einen Betriebsrat.
  • Regelmäßig arbeiten im Unternehmen mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer.
  • Das Unternehmen gibt es länger als vier Jahre.
  • Der Arbeitgeber will sein Unternehmen ganz oder teilweise umstrukturieren oder einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern kündigen. „Für die Entlassungen gibt es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmte Schwellenwerte (§ 112a BetrVG)“, so Von Rueden.

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Worauf kommt es bei einer Kündigung nach Sozialplan an?

Soll eine Sozialauswahl stattfinden, sind die Kriterien nach deutschem Recht streng geregelt, berichtet Betriebsrat-berlin.de. Folgende Kriterien sind alle gleichzubehandeln:

  • Alter des Mitarbeiters: Man geht davon aus, dass es im Alter immer schwerer wird, einen neuen Job zu finden. Daher muss dies im Rahmen der Kündigung nach Sozialplan berücksichtigt werden.
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Wer lange in einem Betrieb tätig ist, erhält weniger wahrscheinlich eine Kündigung.
  • Schwerbehinderung: Gelten Mitarbeiter als schwerbehindert, haben sie einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn das Integrationsamt zugestimmt hat.
  • Unterhaltspflichten: Müssen Arbeitnehmer Ehepartnern oder Kindern Unterhalt zahlen, dann sind sie weniger gefährdet, eine Kündigung zu erhalten. Wichtig ist, dass die Pflichten schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden und weiterhin bestehen werden.

Ausgewählt wird dann nach einem Punktesystem, mit dem die verschiedenen Kategorien versehen werden. Das Bundesarbeitsgericht hat folgende Gewichtung festgelegt:

  • Alter: 1 Punkt pro Lebensjahr
  • Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt pro Beschäftigungsjahr
  • Unterhaltspflichten gegenüber Ehepartner: 4 Punkte
  • Unterhaltspflichten gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern: 2 Punkte pro Kind

Der oder die Arbeitnehmer mit den wenigsten Punkten erhalten eine Kündigung. Vorab muss der Arbeitgeber alle Personen, die „einer horizontal vergleichbaren Arbeitnehmergruppe“ angehören, mit Punkten versehen, berichtet Von Rueden. Diese Auswahl kann fehlerhaft sein, Betroffene sollten dies vom einem Anwalt beurteilen lassen.

15 Dinge, die im Büro erlaubt sind – auch wenn Ihr Chef das anders sieht

Privates Surfen im Internet
Privates Surfen im Internet: Gelegentliches privates Surfen im Internet ist in den meisten Büros erlaubt, solange es in den Pausenzeiten stattfindet und die Arbeit nicht beeinträchtigt. Die Regelungen variieren jedoch je nach Unternehmen, weshalb es ratsam ist, die internen Richtlinien zu überprüfen. © Imago
Private Post ins Büro liefern lassen
Private Post ins Büro liefern lassen: Es ist erlaubt, sich private Post oder Päckchen ins Büro liefern zu lassen, solange es den Arbeitsfluss nicht stört. Wenn der Chef jedoch Bedenken äußert, sollte man eine alternative Lieferadresse in Betracht ziehen. © Imago
Pausen einlegen
Pausen einlegen: Pausen sind ein gesetzliches Recht und dürfen Ihnen von Ihrem Chef nicht verweigert werden. Sie sind wichtig für die Erholung und tragen zur langfristigen Produktivität bei. © Imago
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz: Ihren Arbeitsplatz mit persönlichen Gegenständen zu dekorieren, ist in den meisten Fällen erlaubt und kann das Wohlbefinden steigern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dies den Arbeitsfluss nicht stört. © Imago
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen: Der Austausch über Arbeitsbedingungen mit Kollegen ist erlaubt und kann sogar dazu beitragen, gemeinsam Verbesserungen im Arbeitsumfeld zu fordern. Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds. © Imago
Über das Gehalt sprechen
Über das Gehalt sprechen: Das Reden über Ihr Gehalt mit Kollegen ist gesetzlich erlaubt, auch wenn manche Arbeitgeber dies nicht gerne sehen. Vertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind rechtlich unwirksam. © Imago
Flexible Arbeitszeiten nutzen
Flexible Arbeitszeiten nutzen: Wenn Ihr Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten vorsieht, dürfen Sie diese nutzen, selbst wenn Ihr Chef möglicherweise starre Arbeitszeiten bevorzugt. Flexibilität fördert die Work-Life-Balance und kann die Produktivität steigern. © Imago
Kreative Pausen einlegen
Kreative Pausen einlegen: Kurze Pausen zur Erholung oder für kreative Reflexionen sind nicht nur erlaubt, sondern oft auch förderlich für die Produktivität. Diese Pausen helfen, neue Energie zu tanken und kreative Blockaden zu überwinden. © Imago/Ute Grabowsky
Über Fehler sprechen
Über Fehler sprechen: Ehrlichkeit bei der Anerkennung eigener Fehler ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fehler anderer sollte man mit Höflichkeit ansprechen können. Chefs sollten eine Kultur fördern, in der Mitarbeiter offen mit Fehlern umgehen können, um daraus zu lernen. © Imago
Private Telefongespräche im Büro
Private Telefongespräche: Kurze private Telefonate während der Arbeitszeit sind in der Regel in Ordnung, solange sie nicht die Arbeitsabläufe stören. Es ist jedoch ratsam, diese auf das Notwendige zu beschränken oder in den Pausen zu führen. © Imago
Überstunden ablehnen
Überstunden ablehnen: Sie sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Überstunden zu machen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag und Ihr Chef darf dies nicht ignorieren. © Imago
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht, sich darüber zu beschweren oder rechtliche Schritte zu erwägen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese einzufordern. © Imago
Genehmigten Urlaub nehmen
Genehmigten Urlaub nehmen: Ein bereits genehmigter Urlaub darf vom Chef nicht ohne Weiteres gestrichen werden, da dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht wäre. Der Urlaub dient Ihrer Erholung und sollte daher respektiert werden. © Imago
Im Urlaub nicht erreichbar sein
Im Urlaub nicht erreichbar sein: Während Ihres Urlaubs sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Chef erreichbar zu sein. Diese Zeit ist für Ihre vollständige Erholung reserviert, und es ist ratsam, klare Grenzen zu setzen. © Imago
Mobbing melden
Mobbing melden: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das Sie unbedingt melden sollten. Sie haben das Recht, Schutz einzufordern und in einem sicheren Arbeitsumfeld zu arbeiten © Imago

Kündigungsfrist nach Kündigung mit Sozialplan I

In der Regel gelten die im Arbeitsvertrag gesetzten Kündigungsfristen. Besteht ein Tarifvertrag, können manchmal kürzere Fristen vermerkt sein.

Rubriklistenbild: © bspieldenner/Panthermedia/Imago

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