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Beantragung beim Versorgungsamt

Alles, was Sie zum Thema Schwerbehinderung und Nachteilsausgleich wissen sollten

Falls Sie mit Behinderungen oder Einschränkungen leben, besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dies könnte Ihnen Vorteile verschaffen.

Ende 2021 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. In dem Zusammenhang als schwerbehindert gelten alle Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 sowie einen gültigen Schwerbehindertenausweis haben. Mit dem Ausweis sind Vorteile wie Steuerermäßigungen oder vergünstigte beziehungsweise kostenlose Nutzung von Bus und Bahn verbunden. Dies hängt allerdings davon ab, welche Art der Behinderung Personen haben, außerdem ist auch hierbei der Grad der Behinderung entscheidend.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, erhalten Sie unter anderem steuerliche Erleichterungen.

Sie können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn Sie (voraussichtlich) einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten und Ihr Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland ist, informiert das Portal Pflege.de. Ihr Hausarzt kann Ihnen helfen, abzuschätzen, ob mit Ihren Einschränkungen eine Beantragung des Schwerbehindertenausweises sinnvoll ist. Beantragt wird dieser beispielsweise bei dem Versorgungsamt. Einreichen sollten Sie dort verschiedene Unterlagen:

  • Ärztliche Gutachten zu der Behinderung oder einer chronischen Krankheit
  • Berichte aus Maßnahmen wie einer Kur oder Reha
  • Pflege- und Betreuungsgutachten
  • Befunde von EKG, Labor oder Röntgen

Dann entscheiden die Experten, welchen Grad der Behinderung Sie erhalten. Wichtig ist da beispielsweise, inwiefern Sie an der (sozialen) Teilhabe eingeschränkt sind. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 30 bis unter 50 haben, können Sie sich auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen lassen. Den Antrag müssen Sie bei der Agentur für Arbeit stellen, informiert Einfach-teilhaben.de. In dem Fall würden Sie ebenso besondere Nachteilsausgleiche erhalten.

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Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Ziel ist es, dass behinderten Menschen eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung ermöglicht wird, daher gibt es Nachteilsausgleiche. Einige Nachteilsausgleiche müssen Sie beantragen – für die meisten ist ein Schwerbehindertenausweis nötig. Was gilt für Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Frühere Altersrente: Haben Sie eine Schwerbehinderung, können Sie früher in Altersrente gehen. Wichtig ist, dass Sie 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben und Sie 65 Jahre alt sind. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie auch früher in Rente gehen. Ebenso, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Als Schwerbehinderter sind Sie nicht unkündbar, dennoch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz und können nicht ganz so schnell entlassen werden. Arbeitgeber müssen beispielsweise zuerst einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Der besondere Kündigungsschutz gilt allerdings nicht in der Probezeit. Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistungen und haben das 58. Lebensjahr vollendet, kann die Kündigung ebenfalls zustimmungsfrei sein, informiert die Kanzlei Hasselbach.
  • Zusatzurlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Tage bezahlten Urlaub. Als Nachweis können Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Gleichgestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, informiert Familienratgeber.de.
  • Ermäßigungen bei dem Eintritt ins Museum, Theater oder Kino: Bei einigen Einrichtungen erhalten Sie mit einem Schwerbehindertenausweis ermäßigten Eintritt. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Stellen.
  • Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags: Haben Sie das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis stehen, können Sie eine Ermäßigung des Beitrags beantragen und zahlen nur ein Drittel des normalen Betrags. „Taubblinde Menschen und Empfänger*innen von Blindenhilfe“ müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, informiert Familienratgeber.de

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung

Im Steuerrecht sind verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen oder ihre Familien vorgesehen, informiert Lebenshilfe.de. Das sind beispielsweise der Behinderten-Pauschbetrag oder den Pflegepausch-Betrag. Den Behinderten-Pauschbetrag erhalten Sie auf Antrag und wenn festgestellt wurde, dass der Grad Ihrer Behinderung mindestens 20 beträgt, bei dem Merkzeichen H oder einem Pflegegrad von 4 oder 5, berichtet das Portal Finanzamt.nrw.de. Den Nachweis müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung anfügen. Danach nur, wenn sich Änderungen ergeben haben. Der Pauschbetrag ist dann abhängig vom Grad der Behinderung. Finanzamt.nrw.de hat eine Übersicht erstellt:

Grad der BehinderungPauschbetrag ab dem Jahr 2021
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro
hilflos und blind7.400 Euro
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 57.400 Euro

Auch Eltern von Menschen mit Behinderung können den Pauschbetrag nutzen, informiert Familienratgeber.de. Seit 2021 gibt es ebenso einen Fahrkosten-Pauschbetrag. Ebenso können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Den Pflegepausch-Betrag erhalten Sie bei der Pflege einer Person mit dem Pflegegrad 2. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  • Pflege Angehöriger oder nahestehender Person
  • Pflege findet in Ihrer Wohnung oder der, der pflegebedürftigen Person statt
  • Sie bekommen kein Geld (ausgenommen Pflegegeld, das die Eltern eines Kindes mit Behinderung erhalten).

Der Pauschbetrag kann von 600 Euro (Pflegegrad 2) bis zu 1.800 Euro (Pflegegrad 4/5 oder Menschen mit Merkzeichen H) gehen.
Beides können Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen.

Weniger Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung?

Bei einer Schwerbehinderung können Sie sich teilweise oder ganz von der Kfz-Steuer befreien. Keine Kfz-Steuer müssen Sie bei den Merkzeichen H, Bl oder aG zahlen. 50 Prozent der Kfz-Steuer bei den Merkzeichen G, Gl. Bei letzterem können Sie zwischen der Ermäßigung der Kfz-Steuer oder der kostenlosen Fahrt mit Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr wählen, informiert Familienratgeber.de. Der Antrag auf Kfz-Steuervergünstigungen muss bei dem Zoll gestellt werden.

Des Weiteren gibt es noch Nachteilsausgleiche für Wohnen und Bauen, andere steuerrechtliche Dinge, die Sie beachten können oder Kraftfahrzeughilfe und Unterstützung beim Auto-Kauf. Für Ihren individuellen Fall sollten Sie sich an den entsprechenden Stellen beraten lassen.

Rubriklistenbild: © Becker&Bredel/Imago

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