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Fragen zum Berufsalltag
Krankmeldung und Lohnfortzahlung: Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter – und dann?
Im Job krank zu sein, ist ärgerlich, kann aber jedem passieren. Der Arbeitgeber zahlt in Deutschland das volle Gehalt – bis zu sechs Wochen lang. Aber was, wenn die Krankheit länger dauert?
Krankheitsfälle gehören zum Leben dazu und können jeden Menschen treffen. Dazu gehören auch Arbeitnehmer. Glücklicherweise besteht in Deutschland das System der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das eine finanzielle Absicherung während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung gewährleistet. Doch was passiert eigentlich nach Ablauf dieser sechs Wochen? Hören die Zahlungen dann ganz auf? Wir sagen, was Arbeitnehmern in so einem Fall passiert.
Krankmeldung und Lohnfortzahlung: Wichtiges zuerst
Vor irgendwelchen Zahlungen ist erst mal der Arbeitnehmer selbst dran: Hat er das Gefühl zu krank für die Arbeit zu sein, muss er als Erstes seinen Vorgesetzten beziehungsweise sein Unternehmen benachrichtigen. Meist reicht ein Telefonat oder eine kurze Nachricht aus, damit man auf der sicheren Seite ist. Je nach interner Regelung kann die Firma schon am ersten oder zweiten Tag eine Krankschreibung als Nachweis fordern. Gesetzlich muss sie spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen (§ 5, Abs. 1, EFZG).
Wurde der Angestellte krankgeschrieben, greift das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dies besagt: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“ Einfach gesagt: Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter den vollen Lohn weiterzahlen – bis zu sechs Wochen lang.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt greift die gesetzliche Regelung der Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen. Der Arbeitnehmer muss sich bei seiner Krankenkasse melden und einen Antrag auf Krankengeld stellen. Hierfür ist ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit notwendig.
Das Krankengeld wird in der Regel ab dem Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Hierzu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Anschließend zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 Euro im Monat, Stand 2021), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.“
Wer Krankengeld erhält, muss einige Pflichten erfüllen. So schreibt etwa die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), dass Arbeitnehmer, die diese Zahlung erhalten, folgende Mitwirkungspflichten kennen sollten:
Die Angabe von Tatsachen, die für die Leistung erheblich sind.
Das persönliche Erscheinen zur mündlichen Erörterung des Sachverhaltes.
Die Durchführung von Untersuchungen.
Die Mitwirkung bei Heilbehandlungen.
Aber: Laut UPD heißt das nicht, „dass Sie alles mit sich machen lassen müssen. Ihre Mitwirkungspflichten sind begrenzt. Ihre Krankenkasse darf nicht alles.“
Nach Lohnfortzahlung und Krankengeld: Rückkehr in den Job
Schon während des Bezugs von Krankengeld besteht die Möglichkeit für Angestellte, schrittweise wieder in den Job zurückzukehren. Dies kann in Form von Teilzeitarbeit oder stufenweiser Wiedereingliederung geschehen. Dabei wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein individueller Plan erstellt, der den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anna Heyers sorgfältig überprüft.