Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Richtig krankschreiben

Fünf Irrtümer, die beim Krankmelden von Arbeitnehmern für Verwirrung sorgen

Spätestens seit der Pandemie müssten die meisten Menschen Profis im Krankmelden sein. Tatsächlich aber herrscht diesbezüglich in sämtlichen Situationen Unsicherheit.

Wer nicht ausnahmslos an Wochenenden und Feiertagen erkrankt, kommt um eine Krankmeldung beim Arbeitgeber wohl nicht herum. Das ist manchmal leichter gesagt, als getan, denn bei der beruflichen Krankschreibung gibt es einiges zu beachten. Je nach Betrieb müssen Sie nach einer gewissen Anzahl an aufeinanderfolgenden Krankheitstagen ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer längeren Erkrankung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht unbegrenzt weiter und auch bei der Krankmeldung selbst sollten einige Formalien bedacht werden.

Im Urlaub krank werden

Die meisten Festangestellten haben nur eine begrenzte Anzahl an Urlaubstagen. Wer dann in der wohlverdienten Auszeit krank wird und ans Bett gebunden ist, hat einfach Pech gehabt, oder? Nein, glücklicherweise können Sie sich auch während Ihres Urlaubs sowohl auf Reisen, als auch zu Hause problemlos krankschreiben lassen.

Krank in die Arbeit zu kommen oder sich zu Hause durchs Home-Office zu quälen – das sollte nicht sein.

Sie müssen sich allerdings bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest beim Arzt abholen, wie es Spiegel.de erklärt. Anschließend können Sie sich die betroffenen Urlaubstage bei Ihrem Arbeitgeber gutschreiben lassen, um sie zu einem anderen Zeitpunkt gesund nachzuholen.

Die Krankmeldung muss schriftlich erfolgen

Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt schriftlich und im Original eingereicht werden muss, darf eine reguläre Krankmeldung auch auf anderen Wegen erfolgen. Ob per Mail, Textnachricht oder Anruf – laut Serviceseite der IHK, ist Ihre Krankmeldung nicht zwingend schriftlich zu überbringen. Hauptsache, Ihr Vorgesetzter wird über Ihre entschuldigte Abwesenheit informiert. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Krankmeldung den im Arbeitsvertrag vorgegebenen Richtlinien folgen.

Ist das Angeben des gesundheitlichen Zustands beim Arbeitgeber Pflicht?

Obwohl die meisten Arbeitnehmer den genauen Grund ihrer Abwesenheit bei der Krankmeldung angeben, ist das grundlegend nicht nötig, wie Spiegel.de berichtet. Zwar kann Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung anzweifeln, aus Gründen des Datenschutzes sind jedoch Sie dazu verpflichtet, Ihr Krankheitsbild näher zu erläutern.

Erst zum Arzt und anschließend mit dem Attest krankmelden, richtig?

Wer sich erst offiziell vom Arzt krankschreiben lassen und anschließend in der Arbeit krankmelden möchte, muss mit einer Abmahnung, aufgrund von unentschuldigtem Fehlen rechnen. Bestenfalls sollten Sie Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit schon vor Dienstantritt bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung melden. Das Serviceportal Arbeitsrechte.de empfiehlt, mit der Krankmeldung nicht länger als eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn zu warten.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Darf Ihnen wegen Krankheit gekündigt werden?

Laut Ihk.de, hat Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihnen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu kündigen. Eine Kündigung aufgrund einer Grippe, die sich über ein oder zwei Wochen zieht, ist jedoch eher selten der Fall. Vielmehr wird eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen, sobald die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters für den Arbeitgeber „nicht mehr zumutbar“ ist.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Wenn Sie beispielsweise in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben wären, könnte ein solcher Ausnahmefall eintreten.

Rubriklistenbild: © Pond5/Imago

Kommentare