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Besonderheiten im Ausland
Krankmeldung im Urlaub: So holen Sie sich Ihre Urlaubstage zurück
Wer sich in den Ferien bei seinem Arbeitgeber krankmeldet, sollte ein paar wichtige Regeln beachten – damit die Krankmeldung auch für alle Tage wirksam ist.
Im Urlaub krank werden, das wünscht sich wohl niemand. Schließlich sind die eigenen Urlaubstage kostbar, und in den Ferien sollte man sich von der Arbeit erholen. Was muss man beachten, wenn man sich beim Arbeitgeber während der Urlaubszeit krankmeldet?
Wichtig ist, dass man sich die Krankheit vom Arzt bestätigen lässt. Wie BR24 berichtet, kann der Arbeitgeber in solchen Fällen, anders als es sonst für viele Beschäftigte zum Beispiel laut Vertrag üblich ist, ein Attest bereits ab dem ersten Tag einfordern. Ist man unsicher, welche Regelung im Unternehmen gilt, sollte man sich hier noch einmal über Rechte und Pflichten bezüglich der Krankschreibung informieren. Wie sonst auch gilt für die Tage der Erkrankung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Krankmeldung: Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren
Wichtig ist bei der Krankmeldung grundsätzlich, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert. Das gilt auch im Urlaub – für Beschäftigte gerade dann, wenn es darum geht, sich alle Urlaubstage, die man krank im Bett verbringen muss, quasi zurückholen zu können. Denn die Tage während der Arbeitsunfähigkeit (AU) werden laut Bundesurlaubsgesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Besonderheiten bei Urlaub im Ausland
Was muss man zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wissen, wenn man im Urlaub krank wird und sich ein Attest vom Arzt holt? „Grundsätzlich müssen Beschäftigte seit Einführung des neuen eAU-Verfahrens dem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern ihn nur über die Krankschreibung informieren“, erklärt Haufe.de. „Arztpraxen übermitteln die AU-Daten an die Krankenkassen. Arbeitgeber müssen sie dort abrufen“, so das Prozedere hierzulande.
Allerdings gelte das neue Verfahren nicht für AU-Bescheinigungen aus dem Ausland, informiert das Portal. „Wird der Arbeitnehmer im Urlaub im Ausland arbeitsunfähig krank, gelten folglich weiterhin die entsprechenden Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber.“ Beschäftigte müssten „zwingend ein ärztliches Attest bei einem Arzt am Urlaubsort einholen – zumindest, wenn die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden sollen“, so zudem der wichtige Hinweis laut des Beitrags.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auch bei einem Urlaub im Ausland müsse der Arbeitgeber bei Beginn einer Arbeitsunfähigkeit „so schnell wie möglich informiert“ werden – und zwar konkret „über die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort“, schreibt Haufe.de. Sind alle Bedingungen einer Krankmeldung erfüllt, hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalldurch den Arbeitgeber.