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Unterstützung vom Staat

Bekommen Arbeitnehmer trotz Abfindung volles Arbeitslosengeld?

Wer eine Abfindung erhält, muss damit rechnen, dass dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Es lässt sich aber auch vermeiden.

Oft bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Abfindung, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen – zum Beispiel aus betriebsbedingten Gründen. Für die Zeit der Überbrückung, in welcher der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job an Land gezogen hat, gibt es dann das Arbeitslosengeld I. Es stellt sich jedoch die Frage: Wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Gibt es bei einer Abfindung noch Arbeitslosengeld?

Wer vor der festgelegten Kündigungsfrist das Unternehmen verlässt und eine Abfindung erhält, muss damit rechnen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorerst ruht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung früher endet als zu der im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Wenn dort keine Frist vereinbart wurde, müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB) beachtet werden. Je nachdem, wie lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt waren, kann diese zwischen einem und sieben Monaten liegen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zum Ablauf Ihrer ursprünglichen Kündigungsfrist, aber nicht länger als ein Jahr (§ 158 SGB 3).

Fazit

Achten Sie bei einem Aufhebungsvertrag darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht früher endet als bei einer fristgerechten Kündigung. Dann erhalten Sie das volle Arbeitslosengeld.

Warum ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Arbeitnehmer mit Abfindung und Arbeitslosengeld doppelt absahnen. Daher wird der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes nach hinten verschoben. Anders als bei einer Sperrzeit bleibt der Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld jedoch erhalten, wie das Portal Finanztip erklärt. Wichtig: Solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, sind Sie auch nicht durch die Agentur für Arbeit sozialversichert.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Kündigungsfrist unterschritten: Wie die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird

Was passiert aber nun mit dem Arbeitslosengeld, wenn die vertragliche Kündigungsfrist unterschritten wurde? In diesem Fall wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Sie erhalten also nicht sofort Arbeitslosengeld, sondern müssen warten, bis der Ruhezeitraum vorüber ist. Dieser beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und läuft bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.

15 Dinge, die im Büro erlaubt sind – auch wenn Ihr Chef das anders sieht

Privates Surfen im Internet
Privates Surfen im Internet: Gelegentliches privates Surfen im Internet ist in den meisten Büros erlaubt, solange es in den Pausenzeiten stattfindet und die Arbeit nicht beeinträchtigt. Die Regelungen variieren jedoch je nach Unternehmen, weshalb es ratsam ist, die internen Richtlinien zu überprüfen. © Imago
Private Post ins Büro liefern lassen
Private Post ins Büro liefern lassen: Es ist erlaubt, sich private Post oder Päckchen ins Büro liefern zu lassen, solange es den Arbeitsfluss nicht stört. Wenn der Chef jedoch Bedenken äußert, sollte man eine alternative Lieferadresse in Betracht ziehen. © Imago
Pausen einlegen
Pausen einlegen: Pausen sind ein gesetzliches Recht und dürfen Ihnen von Ihrem Chef nicht verweigert werden. Sie sind wichtig für die Erholung und tragen zur langfristigen Produktivität bei. © Imago
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz: Ihren Arbeitsplatz mit persönlichen Gegenständen zu dekorieren, ist in den meisten Fällen erlaubt und kann das Wohlbefinden steigern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dies den Arbeitsfluss nicht stört. © Imago
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen: Der Austausch über Arbeitsbedingungen mit Kollegen ist erlaubt und kann sogar dazu beitragen, gemeinsam Verbesserungen im Arbeitsumfeld zu fordern. Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds. © Imago
Über das Gehalt sprechen
Über das Gehalt sprechen: Das Reden über Ihr Gehalt mit Kollegen ist gesetzlich erlaubt, auch wenn manche Arbeitgeber dies nicht gerne sehen. Vertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind rechtlich unwirksam. © Imago
Flexible Arbeitszeiten nutzen
Flexible Arbeitszeiten nutzen: Wenn Ihr Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten vorsieht, dürfen Sie diese nutzen, selbst wenn Ihr Chef möglicherweise starre Arbeitszeiten bevorzugt. Flexibilität fördert die Work-Life-Balance und kann die Produktivität steigern. © Imago
Kreative Pausen einlegen
Kreative Pausen einlegen: Kurze Pausen zur Erholung oder für kreative Reflexionen sind nicht nur erlaubt, sondern oft auch förderlich für die Produktivität. Diese Pausen helfen, neue Energie zu tanken und kreative Blockaden zu überwinden. © Imago/Ute Grabowsky
Über Fehler sprechen
Über Fehler sprechen: Ehrlichkeit bei der Anerkennung eigener Fehler ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fehler anderer sollte man mit Höflichkeit ansprechen können. Chefs sollten eine Kultur fördern, in der Mitarbeiter offen mit Fehlern umgehen können, um daraus zu lernen. © Imago
Private Telefongespräche im Büro
Private Telefongespräche: Kurze private Telefonate während der Arbeitszeit sind in der Regel in Ordnung, solange sie nicht die Arbeitsabläufe stören. Es ist jedoch ratsam, diese auf das Notwendige zu beschränken oder in den Pausen zu führen. © Imago
Überstunden ablehnen
Überstunden ablehnen: Sie sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Überstunden zu machen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag und Ihr Chef darf dies nicht ignorieren. © Imago
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht, sich darüber zu beschweren oder rechtliche Schritte zu erwägen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese einzufordern. © Imago
Genehmigten Urlaub nehmen
Genehmigten Urlaub nehmen: Ein bereits genehmigter Urlaub darf vom Chef nicht ohne Weiteres gestrichen werden, da dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht wäre. Der Urlaub dient Ihrer Erholung und sollte daher respektiert werden. © Imago
Im Urlaub nicht erreichbar sein
Im Urlaub nicht erreichbar sein: Während Ihres Urlaubs sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Chef erreichbar zu sein. Diese Zeit ist für Ihre vollständige Erholung reserviert, und es ist ratsam, klare Grenzen zu setzen. © Imago
Mobbing melden
Mobbing melden: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das Sie unbedingt melden sollten. Sie haben das Recht, Schutz einzufordern und in einem sicheren Arbeitsumfeld zu arbeiten © Imago

Allerdings kann der Ruhezeitraum aufgrund verschiedenster Faktoren verkürzt werden. Dazu gehören:

  • die Höhe der Abfindung
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • das Alter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Kündigung
  • das Bruttogehalt

In der Tabelle sehen Sie, wie hoch der prozentuale Anteil der Abfindung – je nach Alter – ist, welcher sich auf die Ruhezeit des Arbeitslosengeldes auswirkt:

Jahre im BetriebAb 35 LebensjahrenAb 40 LebensjahrenAb 45 LebensjahrenAb 50 LebensjahrenAb 55 LebensjahrenAb 60 Lebensjahren
weniger als 5 Jahre60%55%50%45%40%35%
5 oder mehr55%50%45%40%35%30%
10 oder mehr50%45%40%35%30%25%
15 oder mehr45%40%35%30%25%25%
20 oder mehr40%35%30%25%25%25%
25 oder mehr35%30%25%25%25%25%
30 oder mehr30%25%25%25%25%25%
35 oder mehr25%25%25%25%25%25%

So funktioniert die Tabelle anhand eines Beispiels: Eine 45-jährige Arbeitnehmerin verlässt nach zehn Jahren ihren Betrieb und erhält eine Abfindung von 25.000 Euro. Zuvor erhielt sie ein Bruttogehalt von 250 Euro pro Tag. Die vertragliche Kündigungsfrist wurde um 90 Tage unterschritten. Nun stellt die Agentur für Arbeit anhand der Tabelle fest, in welcher Höhe die Abfindung angerechnet wird: In diesem Fall sind es 40 Prozent, was 10.000 Euro ausmacht.

Im nächsten Schritt gilt es, zu ermitteln, wie lange die Angestellte hätte arbeiten müssen, um dieses Geld zu verdienen. Bei einem Bruttogehalt von 250 Euro pro Tag sind das 40 Tage. Das bedeutet: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nicht die vollen 90 Tage, sondern nur 40 Tage.

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Rubriklistenbild: © Yuri Arcurs/Imago

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