Fremde Abbuchungen
Konto gehackt: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen – und wann nicht
Wenn das Konto gehackt wurde, kann man sich das widerrechtlich abgebuchte Geld meist zurückholen. In manchen Fällen können Banken aber die Erstattung verweigern.
Das möchte niemand erleben: Beim Blick aufs Konto fallen unbekannte Abbuchungen auf, die man nicht selbst vorgenommen hat. Manchmal handelt es sich um einmalige, manchmal um wiederholte Belastungen des Kontos. Oft wird das Geld über mehrere Monate hinweg eingezogen – was vor allem dann nicht auffällt, wenn man viel im Internet bestellt und schnell den Überblick über die Abbuchungen verliert. In manchen Fällen fehlen aber auch plötzlich große Summen. Egal, wie viel Geld vom Konto entwendet wurde – bei fremden Abbuchungen sollte man sofort handeln.
Bank kontaktieren, wenn das Konto gehackt wurde
Wichtig ist, schnellstmöglich mit der Bank in Verbindung zu treten und die entsprechenden Karten sperren zu lassen. Zugleich kann man auch eine Rückbuchung des Geldes fordern. Wie lange man bei seiner Bank Widerspruch gegen eine Abbuchung einlegen kann, hängt laut dem Handelsblatt von der jeweiligen Art der Zahlung ab:
- Lastschrift: Innerhalb von acht Wochen können Sie eine unberechtigte Abbuchung von der Bank zurückbuchen lassen.
- Überweisung: Für eine Überweisung, die Sie nicht selbst getätigt haben, bleiben Ihnen für die Rückforderung 13 Monate Zeit.
- Kreditkarte: Die Zahlungen können Sie im sogenannten Chargeback-Verfahren reklamieren. Dafür müssen Sie in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach der Transaktion ein Formular ausfüllen. Dieses erhalten Sie von der Bank, die die Kreditkarte ausgestellt hat.
So weit die Theorie. In der Praxis ist es aber nicht immer einfach, das Geld zurückzuholen, insbesondere bei einer Überweisung. Ist der Betrag erst einmal auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, verliert die Bank ihren Einfluss. Die Verbraucherzentrale rät dazu, unberechtigte Abbuchungen – falls möglich – direkt beim jeweiligen Unternehmen zu beanstanden. Das ist vor allem beim Chargeback-Verfahren wichtig, da hier oft zusätzlich ein schriftlicher Klärungsversuch mit der Firma als Beweis gefordert wird.
Lehnt die Bank eine Rückbuchung ab, haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Eine übersichtliche Liste stellt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zur Verfügung. Alternativ kann man auch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt hinzuziehen. Das Recht ist nämlich grundsätzlich auf der Seite des Verbrauchers: Banken und Sparkassen haften für die nicht autorisierte Überweisung, informieren die Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf ihrer Webseite.
Wann Banken nicht zur Erstattung des Geldes verpflichtet sind
Die Bank ist dazu verpflichtet, nach einem Konto-Missbrauch alle Daten und Kontostände in den Zustand vor dem Angriff zurückzuversetzen, das gestohlene Geld also zu erstatten. Der Betroffene muss dafür nachweisen, dass tatsächlich eine fremde Person ohne Bevollmächtigung eine Transaktion durchgeführt hat. Als Schadensersatz kann das Finanzinstitut lediglich einen Betrag in Höhe von 50 Euro geltend machen.
Das Recht greift jedoch nicht, wenn man gegen die sogenannte Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn der Computer, auf dem Sie das Online-Banking nutzen, nicht mit aktuellen Virenschutzprogrammen gesichert ist. Oder wenn Sie auf Phishing-Mails und -Anrufe hereingefallen sind und beispielsweise einem vermeintlichen Bank-Mitarbeiter Ihre PIN verraten haben.
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In solchen Fällen kann Ihr Verhalten als grob fahrlässig bewertet werden. Im schlimmsten Fall kann die Bank den kompletten Schadensbetrag von Ihnen fordern. Dafür muss das Finanzinstitut aber konkret nachweisen, welche Sorgfaltspflicht vernachlässigt wurde, betonen die Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Wie man sich vor unberechtigten Abbuchungen schützen kann
Phishing, Pharming, Sim-Swapping – die Liste möglicher Betrugsmaschen ist nicht nur lang, die Methoden der Täter werden auch immer ausgefeilter. Deshalb sollte man schon bei kleinsten Anzeichen, beispielsweise einem Rechtschreibfehler oder einer fehlerhaften Darstellung im Online-Banking misstrauisch werden.
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Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor Betrug schützen:
- In regelmäßigen Abständen die Abbuchungen online oder auf Kontoauszügen prüfen.
- Starke Passwörter nutzen, diese regelmäßig ändern und niemals auf dem eigenen PC, Tablet oder Smartphone speichern.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung auf zwei Geräten und TAN-Verfahren fürs Online-Banking nutzen.
- Ein Limit für tägliche Überweisungen festlegen.
- Das Online-Banking nur über die URL der Bank oder über ein Lesezeichen aufrufen.
- Aktuelle Firewall auf dem Computer installieren.
- Niemals Links und Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender öffnen. Zuweilen können Betrugs-Mails täuschend echt aussehen und den Eindruck erwecken, tatsächlich von der Bank zu stammen. Achten Sie daher auch auf mögliche Rechtschreibfehler in der Mail-Adresse. Jeder unaufgeforderte Kontaktversuch ist verdächtig.
- „Black Lists“ und „White Lists“: Auf der „schwarzen Liste“ können Sie der Bank mitteilen, wer auf keinen Fall Geld vom Konto abbuchen darf. Auf der „weißen Liste“ nennen Sie der Bank die Unternehmen und Dienstleister, die zur Abbuchung autorisiert sind.
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