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Fremde Abbuchungen

Konto gehackt: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen – und wann nicht

Wenn das Konto gehackt wurde, kann man sich das widerrechtlich abgebuchte Geld meist zurückholen. In manchen Fällen können Banken aber die Erstattung verweigern.

Das möchte niemand erleben: Beim Blick aufs Konto fallen unbekannte Abbuchungen auf, die man nicht selbst vorgenommen hat. Manchmal handelt es sich um einmalige, manchmal um wiederholte Belastungen des Kontos. Oft wird das Geld über mehrere Monate hinweg eingezogen – was vor allem dann nicht auffällt, wenn man viel im Internet bestellt und schnell den Überblick über die Abbuchungen verliert. In manchen Fällen fehlen aber auch plötzlich große Summen. Egal, wie viel Geld vom Konto entwendet wurde – bei fremden Abbuchungen sollte man sofort handeln.

Bank kontaktieren, wenn das Konto gehackt wurde

Wichtig ist, schnellstmöglich mit der Bank in Verbindung zu treten und die entsprechenden Karten sperren zu lassen. Zugleich kann man auch eine Rückbuchung des Geldes fordern. Wie lange man bei seiner Bank Widerspruch gegen eine Abbuchung einlegen kann, hängt laut dem Handelsblatt von der jeweiligen Art der Zahlung ab:

  • Lastschrift: Innerhalb von acht Wochen können Sie eine unberechtigte Abbuchung von der Bank zurückbuchen lassen.
  • Überweisung: Für eine Überweisung, die Sie nicht selbst getätigt haben, bleiben Ihnen für die Rückforderung 13 Monate Zeit.
  • Kreditkarte: Die Zahlungen können Sie im sogenannten Chargeback-Verfahren reklamieren. Dafür müssen Sie in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach der Transaktion ein Formular ausfüllen. Dieses erhalten Sie von der Bank, die die Kreditkarte ausgestellt hat.

So weit die Theorie. In der Praxis ist es aber nicht immer einfach, das Geld zurückzuholen, insbesondere bei einer Überweisung. Ist der Betrag erst einmal auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, verliert die Bank ihren Einfluss. Die Verbraucherzentrale rät dazu, unberechtigte Abbuchungen – falls möglich – direkt beim jeweiligen Unternehmen zu beanstanden. Das ist vor allem beim Chargeback-Verfahren wichtig, da hier oft zusätzlich ein schriftlicher Klärungsversuch mit der Firma als Beweis gefordert wird.

Für die Klärung des Sachverhalts ist es ratsam, mögliche Beweismittel wie E-Mails oder SMS der Betrüger sowie Browserverläufe zu sichern.

Lehnt die Bank eine Rückbuchung ab, haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Eine übersichtliche Liste stellt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zur Verfügung. Alternativ kann man auch die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt hinzuziehen. Das Recht ist nämlich grundsätzlich auf der Seite des Verbrauchers: Banken und Sparkassen haften für die nicht autorisierte Überweisung, informieren die Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf ihrer Webseite.

Wann Banken nicht zur Erstattung des Geldes verpflichtet sind

Die Bank ist dazu verpflichtet, nach einem Konto-Missbrauch alle Daten und Kontostände in den Zustand vor dem Angriff zurückzuversetzen, das gestohlene Geld also zu erstatten. Der Betroffene muss dafür nachweisen, dass tatsächlich eine fremde Person ohne Bevollmächtigung eine Transaktion durchgeführt hat. Als Schadensersatz kann das Finanzinstitut lediglich einen Betrag in Höhe von 50 Euro geltend machen.

Das Recht greift jedoch nicht, wenn man gegen die sogenannte Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn der Computer, auf dem Sie das Online-Banking nutzen, nicht mit aktuellen Virenschutzprogrammen gesichert ist. Oder wenn Sie auf Phishing-Mails und -Anrufe hereingefallen sind und beispielsweise einem vermeintlichen Bank-Mitarbeiter Ihre PIN verraten haben.

Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren

Finanzbuch anlegen
Finanzbuch anlegen: Der wichtigste Spartipp überhaupt – den Überblick behalten. Schreiben Sie Ausgaben und Budget für den Monat auf und überprüfen Sie es regelmäßig. So verlieren Sie nie Ihre Finanzen aus dem Blick und sparen automatisch Geld dabei.  © Imago
DIY Deko für Weihnachten
Nicht alles muss neu und teuer gekauft werden. Vieles im Haushalt kann man mit simplen Lifehacks auch selbst machen oder basteln. © Imago
No-Name-Marken sind meist genau so gut wie die Originale
Im Supermarkt vor dem Regal hat man eine Menge Auswahl. Der Tipp hier: weiter unten im Regal schauen. Auf Augenhöhe befinden sich meist die bekannten Marken, darunter – etwas versteckter – die Eigenmarken der Geschäfte und No-Name-Produkte. Diese sind oft um einiges günstiger und schmecken genauso gut. © Imago
Vorkochen wird schon seit Ewigkeiten praktiziert
Heutzutage als moderner Trend „Meal Prepping“ gefeiert, Hausfrauen aber schon seit Jahrhunderten bekannt: Vorkochen. Wer sich zum Beispiel am Wochenende die Mühe macht, ein paar gesunde Gerichte vorzukochen und einzufrieren, erspart sich unter der Woche in der Mittagspause etwa das teure Essen in Kantinen und Restaurants. © Imago
Thermoskanne im Büro statt Automaten-Kaffee
Dasselbe gilt für Kaffee, Tee, heiße Schokolade, oder wonach auch immer einem der Sinn steht: Anstatt diese Getränke teuer am Automaten zu kaufen, wenn das Büro keine Maschine hat, sollte man sie in der Thermoskanne lieber gleich selbst mitbringen. © Imago
Zigaretten und Alkohol
Immer klappt das zwar nicht, aber so manch einer wird sich wundern, wie gut es dem Geldbeutel tun kann, mal ein paar Tage lang auf Zigaretten, Alkohol oder Süßigkeiten zu verzichten. © Imago
Fahrrad ist gesünder als Auto
Das Auto stehen lassen: Spart nicht nur Abgase, sondern auch Geld für Benzin. Und wenn man stattdessen das Rad nimmt, ist das darüber hinaus auch noch gut für die Gesundheit. © Imago
Kleidung im Second Hand Laden ist günstiger
Wer Mode etwas nachhaltiger und günstiger gestalten will, der sollte sich auf Schnäppchen-Jagd in Second-Hand Läden begeben. So spart man nicht nur viele Euros, sondern gibt auch Kleidungsstücken noch eine zweite Chance.  © Imago
Kleidung tauschen statt neu kaufen
Wer nicht im Second Hand Laden einkaufen will, kann stattdessen auch Kleiderbörsen mit Freunden veranstalten. Jeder bringt mit, was er nicht mehr braucht oder haben möchte und dann wird getauscht. Das funktioniert übrigens nicht nur mit Kleidung, sondern auch mit Haushaltsgegenstände oder Büchern. © Imago
DIY Möbel aus Paletten
Es muss nicht immer neu sein. Die alten Klamotten, der Rucksack oder die Möbel sind nicht mehr modern? Einfach selbst was draus machen. Ganz nach dem DIY-Prinzip können alte Gegenstände neu verziert und geschmückt werden – nennt sich Upcycling (von Recycling) und ist viel günstiger als neu zu kaufen. © Imago
Kinder die sich Stifte teilen
Nicht neu kaufen gilt auch bei vielen anderen Sachen, zum Beispiel Werkzeugen, Spielzeug für die Kinder oder Büchern. Am besten fragt man erstmal im Freundeskreis, ob jemand den gesuchten Gegenstand besitzt und kann sich ihn dann ausleihen. Besonders bei Werkzeug oder Büchern praktisch. Auch Kinderspielzeug kann so erst einmal getestet werden. Liegt es entgegen der allgemeinen Erwartung nicht nach einer Woche in der Ecke, kann man es immer noch selbst nachkaufen.  © Imago
Paar prüft Verträge
Der Handyvertrag ist schon ziemlich alt, die GB reichen am Ende des Monats nicht und man muss ständig Datenvolumen nachkaufen? Dann am besten mal schauen, ob man auf dem neusten Stand ist. Vielleicht gibt es bei einem anderen Anbieter ja eine viel günstigere Alternative, bei der man mehr für weniger bekommt.  © Imago
Nicht alle Abos sind nötig
Eine ähnliche Kostenfalle: Abos. Jeden Monat gehen Zahlungen vom Konto runter und man denkt: Ach ja, das wollte ich ja kündigen. Einmal hinsetzen und alle Abonnements beenden, die man nicht braucht. Wer seit Monaten für Disney, Netflix, Sky oder Spotify zahlt, den Dienst aber nicht nutzt, sollte ihn lieber stornieren und Geld sparen.  © Imago

In solchen Fällen kann Ihr Verhalten als grob fahrlässig bewertet werden. Im schlimmsten Fall kann die Bank den kompletten Schadensbetrag von Ihnen fordern. Dafür muss das Finanzinstitut aber konkret nachweisen, welche Sorgfaltspflicht vernachlässigt wurde, betonen die Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Wie man sich vor unberechtigten Abbuchungen schützen kann

Phishing, Pharming, Sim-Swapping – die Liste möglicher Betrugsmaschen ist nicht nur lang, die Methoden der Täter werden auch immer ausgefeilter. Deshalb sollte man schon bei kleinsten Anzeichen, beispielsweise einem Rechtschreibfehler oder einer fehlerhaften Darstellung im Online-Banking misstrauisch werden.

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Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor Betrug schützen:

  • In regelmäßigen Abständen die Abbuchungen online oder auf Kontoauszügen prüfen.
  • Starke Passwörter nutzen, diese regelmäßig ändern und niemals auf dem eigenen PC, Tablet oder Smartphone speichern.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung auf zwei Geräten und TAN-Verfahren fürs Online-Banking nutzen.
  • Ein Limit für tägliche Überweisungen festlegen.
  • Das Online-Banking nur über die URL der Bank oder über ein Lesezeichen aufrufen.
  • Aktuelle Firewall auf dem Computer installieren.
  • Niemals Links und Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender öffnen. Zuweilen können Betrugs-Mails täuschend echt aussehen und den Eindruck erwecken, tatsächlich von der Bank zu stammen. Achten Sie daher auch auf mögliche Rechtschreibfehler in der Mail-Adresse. Jeder unaufgeforderte Kontaktversuch ist verdächtig.
  • „Black Lists“ und „White Lists“: Auf der „schwarzen Liste“ können Sie der Bank mitteilen, wer auf keinen Fall Geld vom Konto abbuchen darf. Auf der „weißen Liste“ nennen Sie der Bank die Unternehmen und Dienstleister, die zur Abbuchung autorisiert sind.

Rubriklistenbild: © Blickwinkel/Imago

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