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Freiwillige Sonderzahlung

Weihnachtsgeld 2024: In welchem Monat wird es häufig ausgezahlt?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung seitens des Arbeitgebers. Längst nicht jeder hat einen Anspruch darauf.

Auch in diesem Jahr rechnen wieder viele Arbeitnehmer mit Weihnachtsgeld. Bei der vorweihnachtlichen Sonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers. Es hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt.

Weihnachtsgeld wird häufig mit dem Novembergehalt ausgezahlt

Bei der Höhe des Weihnachtsgeldes gibt es je nach Branche deutliche Unterschiede.

Vor allem Beschäftigte, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, rechnen oft mit Weihnachtsgeld. Meistens wird es Ende November beziehungsweise Anfang Dezember mit dem Novembergehalt überwiesen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es unterdessen nicht. Es kann in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder eben Tarifverträgen vereinbart worden sein.

Die IHK München und Oberbayern verweist zudem auf den Gleichbehandlungsgrundsatz: „Einzelne Mitarbeiter können nicht aus der Zahlung von Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden, wenn alle anderen es bekommen“, heißt es auf deren Website.

Möglicherweise kann sich im Einzelfall auch ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung ergeben, wie die Arbeitskammer Bremen außerdem informiert. „Wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein gleich hohes Weihnachtsgeld zahlt, ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus der sogenannten betrieblichen Übung – es sei denn, er hat ‚unter Vorbehalt‘ gezahlt“, schreibt die Arbeitskammer Bremen auf ihrer Website. Allerdings müssten bei der Frage, ob ein Anspruch aus einer betrieblichen Übung entsteht, immer alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wie die Fachleute zugleich betonen.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

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Beim Weihnachtsgeld auch an die Steuer denken

Wer sich als Beschäftigter über das Extra-Geld freuen kann, sollte nicht vergessen, dass für Weihnachtsgeld auch Steuern fällig werden. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat darüber informiert, was das bedeutet – und warum sich in vielen Fällen eine Steuererklärung nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes lohnen kann.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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