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Experten erklären es

Weihnachtsgeld kommt oft mit Novembergehalt – wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte ein schönes Extra – es ist allerdings steuerpflichtig. Experten erklären, wie man sich einen Teil der Abzüge vom Fiskus zurückholt.

Viele Beschäftigte freuen sich in Richtung Jahresende über ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Ausgezahlt wird es häufig mit dem Novembergehalt und landet dann Ende November oder Anfang Dezember auf dem Konto. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vereinbart worden sein kann es in Tarifverträgen, Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Viele Beschäftigte freuen sich über Weihnachtsgeld – es ist allerdings auch steuerpflichtig.

Weihnachtsgeld: Sonderzahlung muss versteuert werden

Wie hoch das Weihnachtsgeld gegebenenfalls ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der vorweihnachtlichen Sonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – und die muss übrigens auch versteuert werden, wie die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) betonen.

Treibt eine solche Sonderzahlung den Steuersatz in die Höhe?

Christina Georgiadis vom VLH erklärte laut deren Mitteilung vom 13. November: „Manche Menschen bekommen die Hälfte ihres Monatsgehalts als Weihnachtsgeld, andere sogar ein volles Monatsgehalt. Und wer Weihnachtsgeld bekommt, freut sich natürlich – aber: Sämtliche Geldleistungen des Arbeitgebers, also Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder ähnliches, sind steuerpflichtig.“

„Weniger Netto vom Weihnachtsgeld“ unterm Strich

Treibt eine solche Sonderzahlung damit auch den Steuersatz in die Höhe? „Durch das einmalig höhere Monatsgehalt, also wenn Gehalt und Weihnachtsgeld gemeinsam überwiesen werden, steigt auch Ihr Steuersatz“, erklärt die Steuer-Expertin. „Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Und unterm Strich bleibt Ihnen weniger Netto vom Weihnachtsgeld übrig.“

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Weihnachtsgeld bekommen? Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen

Doch die gute Nachricht: Wer in einem Monat zu viel Lohnsteuer gezahlt habe, könne sich einen Teil des Geldes wieder zurückholen, erklärt die Expertin laut der Mitteilung der VLH. „Die Voraussetzung dafür ist, dass man eine Steuererklärung abgibt und die lohnt sich in vielen Fällen nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes“, betont sie. Wer in einem Jahr die Handwerker im Haus hatte, hohe Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf oder vielleicht hohe Krankheitskosten, der kann viele dieser Ausgaben in der Steuererklärung angeben.“

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Woran sollte man bei der Steuererklärung denken?

Mit Blick auf das Weihnachtsgeld bedeutet das also, dass man sich gegebenenfalls einen Teil der steuerlichen Abzüge im kommenden Jahr vom Fiskus zurückholen kann. Auch Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), rät einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (Stand: 10. November) zufolge dazu, in solchen Fällen eine Steuererklärung abzugeben. Das lohne sich oft dann besonders, wenn keine ganzjährige Beschäftigung vorlag oder man in den übrigen Monaten deutlich weniger verdient hat, als in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde.

Rubriklistenbild: ©  K. Schmitt/Fotostand/Imago

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