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Extra-Geld
Weihnachtsgeld wird oft mit Novembergehalt überwiesen
Eines der schönsten Weihnachtsgeschenke landet bei vielen Beschäftigten direkt auf dem Konto: das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber.
Auch in diesem Jahr rechnen viele Beschäftigte mit Weihnachtsgeld – dabei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Meistens wird das Weihnachtsgeld Ende November beziehungsweise Anfang Dezember mit dem Novembergehalt überwiesen.
Weihnachtsgeld wird oft mit Novembergehalt ausgezahlt
Wer profitiert vom Weihnachtsgeld? Es sind, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schilderte, vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, die sich weitgehend darauf verlassen können, im November oder Dezember das Weihnachtsgeld zu bekommen. Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht grundsätzlich. Deshalb müssten Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen auf ihrer Website erklärte.
Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte keine Selbstverständlichkeit
Tarifverträge gelten ohnehin längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. 46 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2021 in Betrieben, in denen es gar keinen Tarifvertrag gab, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) laut dpa im vergangenen Jahr festgestellt. Es gibt demnach allerdings eine große Zahl von Betrieben, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.
In vielen Haushalten sind gerade in Richtung Jahresende zusätzliche Einnahmen besonders willkommen – zum Beispiel in Form des Weihnachtsgeldes. (Symbolbild)
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht, wie laut des dpa-Berichts beispielsweise auch die Industrie- und Handelskammer München feststellt. Vereinbart werden kann es demnach in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder eben Tarifverträgen. In welchen Fällen es nach einer Kündigung gegebenenfalls noch Anspruch auf Weihnachtsgeld geben kann.