Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Recht

Wenn die Miete erhöht werden soll: Was müssen Mieter wissen?

Mieter müssen nicht allem zustimmen, was der Vermieter von ihnen verlangt. Das gilt auch für Mieterhöhungen, die vorher nicht vereinbart waren.

Es ist leider keine Seltenheit: Vermieter teilen ihren Mietern mit, dass die Miete sich „leider“ erhöhen muss. Weil die Mieter aber schon so lange dort wohnen würden und man sie gern möge, wolle man ihnen bei der Erhöhung ein wenig entgegenkommen. Manchmal sehen Mieter dann keine andere Möglichkeit. Doch wie ist die Rechtslage?

Eine Mieterhöhung ist nicht immer zulässig. (Symbolbild)

Einvernehmliche Mieterhöhung: Was bedeutet das?

Eine einvernehmliche Mieterhöhung ist, wie der Name schon sagt, eine Erhöhung der Miete, auf die sich Mieter und Vermieter gemeinsam einigen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Mieterhöhung, bei der der Vermieter die Miete ohne Zustimmen des Mieters erhöht, erfolgt eine einvernehmliche Mieterhöhung laut Rechtsberater.de mit Zustimmung beider Parteien.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Vermieter wegen gestiegener Nebenkosten, gestiegener Marktpreise oder anderen Kosten an den Mieter herantritt. Auch Renovierungen, andere Veränderungen und Aufwertungen des Mietobjekts oder der Einzug einer weiteren Person können Grund dafür sein, dass man sich gemeinsam auf einen neuen Mietpreis einigt.

Eine einvernehmliche Mieterhöhung tritt durch eine schriftliche Vereinbarung in Kraft, etwa durch eine Änderung oder Erweiterung des bestehenden Vertrages. Darin müssen der neue Mietpreis, der Zeitpunkt der Erhöhung und die Zustimmung beider Parteien durch die jeweilige Unterschrift enthalten sein. Einvernehmliche Mieterhöhungen können zwischen Mieter und Vermieter also aus verschiedenen Gründen getroffen werden, ohne Beachtung von Mietspiegeln oder anderen Grenzen.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Was sollten Mieter wissen?

Wichtig: Mieter müssen ein Angebot zu einer einvernehmlichen Mieterhöhung nicht einfach so unterschreiben. Aus Unwissenheit tun es viele allerdings trotzdem und zahlen danach womöglich mehr Geld im Monat als sie eigentlich müssten. Zwar ist es laut § 557 des BGB erlaubt, dass Vermieter und Mieter einvernehmliche Mieterhöhungen gemeinsam beschließen. Allerdings wissen viele Mieter gar nicht, dass sie dem überhaupt nicht zustimmen müssen.    

Das Problem: Hat man einmal zugestimmt, ist die Mietanpassung rechtskräftig. Auch eine vorübergehende Zahlung einer höheren Miete, während man das Angebot noch prüft, kann als Zustimmung gewertet werden. Laut Berliner-mieterverein.de können Mieter in manchen Fällen aber durch schriftlichen Widerruf ihre Unterschrift zurücknehmen, wenn sie diese dem Vermieter zum Beispiel überstürzt und ohne Prüfung des Angebots gegeben haben.  

Sind die Preise für die Wohngegend wirklich so stark gestiegen?

Bekommt man ein Angebot zur einvernehmlichen Mieterhöhung vom Vermieter, sollte man also zunächst einmal prüfen, ob dieses gerechtfertigt ist. Bezieht sich die Begründung zum Beispiel auf gestiegene Marktpreise, kann man diese herausfinden.

Möbel, Kühlschränke, Beleuchtung: Sieben Tipps, um in den eigenen vier Wänden Strom zu sparen 

Paar wechselt Glühbirne
Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen. Zusätzlich können sie im Flur, im Keller oder anderen Räumen, die nicht so oft durchquert werden, einen Bewegungsmelder installieren. Der sorgt dann für Licht, wenn es nötig ist.  © marcus/Imago
Eine Frau duscht.
Im Winter ist ein Vollbad etwas Herrliches, der Wasserverbrauch ist aber hoch und das geht ins Geld. Duschen geht schneller und verbraucht dreimal weniger. Allerdings nur, wenn wir weniger als fünf Minuten unter der Dusche verbringen. Und: beim Einseifen das Wasser besser abstellen.  © Lightpoet/Imago
Küche mit Kühlschrank
Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Am besten sind Kühlschränke mit einer Energieeffizienzklasse A+++. Zudem sollte er nicht zu nah am Herd oder anderen Wärmequellen stellen. Ansonsten muss er mehr Strom verbrauchen, um die Temperatur zu halten. Das Gefrierfach sollte zudem ein- bis zweimal im Jahr abgetaut werden.  © Pro Creators/Imago
Eine Hand hält eine Fernsehbedienung.
Ihr Fernseher ist ständig auf Stand-by? Dann schalten Sie über Nacht besser aus. Das zieht viel Strom und das kostet. Dann sparen Sie sich viel Geld im dreistelligen Bereich.  © Patrick Daxenbichler/Imago
Person räumt Geschirrspüler aus.
Geschirrspüler sind so schön praktisch und verbrauchen sogar weniger als das Spülen von Hand. Aber nur, wenn man den Geschirrspüler immer voll belädt und das Geschirr nicht mit der Hand vorspült. Die Energieeffizienzklasse ist genauso wichtig zu beachten wie das Wählen von Energiespar- und Kurzprogrammen.  © Ute Grabowsky/Imago
Ein Wohnzimmer
Größere Möbel wie Sofas oder Schränke sollten Sie nie zu nah an die Außenwände schieben. Je näher es an der Wand steht, desto stärker sinkt die Wandtemperatur. Die Folge kann Feuchtigkeit und Schimmel sein. Optimal ist daher ein Abstand von fünf bis zehn Zentimetern.  © Pro Creators/Imago
Ein Mann wärmt eine Mahlzeit in einer Mikrowelle auf.
Speisen sind schnell in der Mikrowelle aufgewärmt. Zudem ist sie sparsamer, was den Energieverbrauch angeht, als der Herd. Deshalb kann sie in der kalten Jahreszeit gerne öfters in Gebrauch sein.  © Monkey Business 2/Imago

Liegt die Miete bereits weit über dem Mietspiegel in der Region, dann ist eine Mieterhöhung nach der absoluten Mietobergrenze nicht mehr möglich. Eine Mietpreisüberhöhung liegt laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zum Beispiel dann vor, wenn der Preis die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt.

Keine einheitliche Mieterhöhung: Wann Vermieter die Preise erhöhen können

Vermieter können Mieterhöhungen auch vornehmen, ohne dass der Mieter zustimmen muss. Dann spricht man von einer einseitigen Mieterhöhung. Erfahren Sie hier, was zum Beispiel bei einem Indexmietvertrag gilt.

Haben Mieter und Vermieter im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, also einen Mietpreis, der sich gestaffelt zu bestimmten Zeitpunkten erhöht, müssen diese Erhöhungen mindestens jeweils 15 Monate auseinanderliegen. Außerdem darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahre nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.

Ist man sich als Mieter beim Angebot einer Mieterhöhung vom Vermieter unsicher, kann man sich auch an Mietrechtsberatungsstellen oder Behörden wenden, um Beratung und einen Überblick über die eigenen Rechte als Mieter zu bekommen.

Rubriklistenbild: © Heiko Kueverling/Imago

Kommentare