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Finanzen regeln

Steuer­bescheid nicht einfach zu den Akten legen, sondern zeitnah und sorgfältig prüfen

Die Steuererklärung ist erledigt – darauf folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wer nun dagegen Einspruch einlegen will, hat genau einen Monat lang Zeit.

Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, hat bis zum 2. Oktober Zeit – dann muss die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein, wenn man keinen Versäumniszuschlag riskieren will. Mit der Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins hat man dagegen deutlich länger Zeit – dann ist die Frist der 31. Juli 2024.

Steuerbescheid schnell und gründlich prüfen

Auf die Steuererklärung folgt der Steuerbescheid, den man laut Experten sorgfältig prüfen sollte – denn sind seitens des Finanzamts beispielsweise nicht alle Angaben berücksichtigt worden, hat man, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, einen Monat Zeit für einen Einspruch. Für die Einhaltung der Frist ist jedoch der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, und nicht die Aufgabe bei der Post. “Bringen Sie Ihren Einspruch also rechtzeitig zur Post oder legen Sie den Einspruch elektronisch per Mail ein“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler laut dpa.

Auch die Stiftung Warentest empfiehlt unter Verweis auf die Frist, den Steuerbescheid schnell zu prüfen und gegebenfalls Einspruch einzulegen. Einer der Tipps der Experten laut Test.de: „Vergleichen Sie den Steuer­bescheid Punkt für Punkt mit Ihrer Erklärung. Elster-Nutzer erhalten einen Daten­abgleich online, aber auch manche Steuerprogramme bieten einen ähnlichen Service.“

Auf die Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Stimmen alle Angaben überein?

Steuerzahler müssen Einspruchsfrist beachten

Den Einspruch innerhalb eines Monats sollte man den Experten zufolge schriftlich einlegen. „Das ist kostenlos und geht per Post, E-Mail oder online über ‚Mein Elster‘ oder manche Steuer­programme, heißt es in dem Beitrag auf Test.de, wo die Stiftung Warentest außerdem einen Fristenrechner zur Verfügung gestellt hat, mit dem sich die Einspruchsfrist ermitteln lässt.

Das Fristende lässt sich allerdings auch selbst leicht errechnen: „Ein Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekannt­gabe des Bescheids beim Finanz­amt eingehen“, heißt es dazu auf Test.de. Als bekannt gegeben gelte er „am dritten Tag nach dem Abschi­cken“. Das Versanddatum stehe „oben rechts auf dem Bescheid, zum Beispiel Donners­tag, 20. Juli 2023“.

Der Einspruch müsse keine besondere Form erfüllen, heißt es in dem Bericht der dpa. Er könne schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben wie beispielsweise die Steuer-ID und die Begründung des Einspruchs enthalten.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Auch, wenn die Steuererklärung oft eine lästige Angelegenheit ist – in vielen Fällen lohnt sich auch eine freiwillige Erklärung. Denn viele Kosten lassen sich bei der Steuer angeben – von Kinderbetreuungskosten bis zu Ausgaben für Handwerker. Manche nutzen bei der Steuer auch die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Erwin Wodicka - wodicka@aon.at/Imago

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