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Finanzen regeln
Steuerbescheid nicht einfach zu den Akten legen, sondern zeitnah und sorgfältig prüfen
Die Steuererklärung ist erledigt – darauf folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wer nun dagegen Einspruch einlegen will, hat genau einen Monat lang Zeit.
Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, hat bis zum 2. Oktober Zeit – dann muss die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein, wenn man keinen Versäumniszuschlag riskieren will. Mit der Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins hat man dagegen deutlich länger Zeit – dann ist die Frist der 31. Juli 2024.
Steuerbescheid schnell und gründlich prüfen
Auf die Steuererklärung folgt der Steuerbescheid, den man laut Experten sorgfältig prüfen sollte – denn sind seitens des Finanzamts beispielsweise nicht alle Angaben berücksichtigt worden, hat man, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, einen Monat Zeit für einen Einspruch. Für die Einhaltung der Frist ist jedoch der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, und nicht die Aufgabe bei der Post. “Bringen Sie Ihren Einspruch also rechtzeitig zur Post oder legen Sie den Einspruch elektronisch per Mail ein“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler laut dpa.
Auch die Stiftung Warentest empfiehlt unter Verweis auf die Frist, den Steuerbescheid schnell zu prüfen und gegebenfalls Einspruch einzulegen. Einer der Tipps der Experten laut Test.de: „Vergleichen Sie den Steuerbescheid Punkt für Punkt mit Ihrer Erklärung. Elster-Nutzer erhalten einen Datenabgleich online, aber auch manche Steuerprogramme bieten einen ähnlichen Service.“
Das Fristende lässt sich allerdings auch selbst leicht errechnen: „Ein Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen“, heißt es dazu auf Test.de. Als bekannt gegeben gelte er „am dritten Tag nach dem Abschicken“. Das Versanddatum stehe „oben rechts auf dem Bescheid, zum Beispiel Donnerstag, 20. Juli 2023“.
Der Einspruch müsse keine besondere Form erfüllen, heißt es in dem Bericht der dpa. Er könne schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben wie beispielsweise die Steuer-ID und die Begründung des Einspruchs enthalten.