Geldsorgen
Knapp bei Kasse: „Erste Schritte, wenn die Schulden drücken“ – vier Tipps laut Verbraucherschützern
Bei Geldsorgen raten Experten dazu, sich zunächst einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen. Miete und Energiekosten sollten zuerst bezahlt werden.
Bei vielen Menschen sitzt das Geld alles andere als locker. Nicht zuletzt wegen der gestiegenen Kosten in vielen Lebensbereichen wird das Geld zum Monatsende bei vielen Verbrauchern knapper – vor allem bei einem niedrigen Einkommen. Kann man im Zuge finanzieller Schieflagen, bedingt zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Trennung hinaus die eigenen Schulden nicht mehr bedienen, wird es problematisch. Wenn Einkommen und Vermögen auf Dauer nicht genügen, um die Rückstände auszugleichen, spricht man von Überschuldung. Die Verbraucherzentrale erklärt Wege, wie man Geldsorgen bestenfalls vermeiden oder ihnen gegebenenfalls entgegentreten sollte.
„Erste Schritte, wenn die Schulden drücken“ – Tipps der Verbraucherzentrale
1. Kassensturz mit Haushaltsbuch
Bei knappen Kassen sollte man sich der Verbraucherzentrale NRW zufolge zunächst einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen. Die Experten raten konkret, ein Haushaltsbuch zu führen, „um vom Einkauf über die Zuzahlung zum Rezept bis hin zur fälligen Stromrechnung alle Ausgabenposten festzuhalten“, heißt es in deren Mitteilung. So lassen sich mögliche Einsparpotenziale leichter erkennen – und Abos oder teure Handyverträge könnten dann ebenso auf den Prüfstand gestellt werden wie hohe Ausgaben für Strom oder Versicherungen. Tipps, worauf es bei der Führung eines Haushaltsbuchs ankommt.
2. Zahlungsprioritäten setzen
„Auch wenn die Finanzlage düster ist, sollten Miete und Energiekosten vor allem anderen bezahlt werden“, so zudem der wichtige Hinweis der Verbraucherzentrale NRW. „Denn die Kündigung kann drohen, wenn man bei Mietzahlungen zweimal in Rückstand gerät“, heißt es weiter auf deren Website. „Und auch bei Strom und Gas wird der Versorgungshahn abgedreht, wenn bei Abschlägen oder der Schlussrechnung ein Minus von mehr als 100 Euro aufläuft und dies auch auf eine Mahnung hin nicht ausgeglichen wird.“ Für Heizöl, Holz und Pellets gibt es ab Mai in vielen Fällen Geld zurück.
3. Abbuchungen kontrollieren
Zudem raten die Experten, Telefonrechnungen und Kontoauszüge unbedingt regelmäßig zu überprüfen. „Nicht selten ziehen dubiose Gewinnspielfirmen Beträge für vermeintlich am Telefon oder übers Internet abgeschlossene Abo Verträge ungefragt ein“, warnen die Verbraucherschützer. Bei unberechtigten Abbuchungen gelte es, schnell zu reagieren, zudem sollten sich Betroffene rechtzeitig Hilfe in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale suchen. Bankenexperten erklären zudem, wie lange man Kontoauszüge fürs Finanzamt aufbewahren sollte.
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4. „Nicht einschüchtern lassen“ und die Schuldenbremse ziehen
„Mit aggressiven Mahn- und Einschüchterungsschreiben versuchen Inkassobüros und Rechtsanwälte immer wieder, Druck auszuüben und Zahlungen zu erhalten“, heißt es außerdem in dem Beitrag der Verbraucherzentrale NRW. „Inkassobüros schrecken dabei auch nicht davor zurück, mit Strafanzeige zu drohen, wenn man Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt.“ Davon sollte man sich den Verbraucherschützern zufolge nicht einschüchtern lassen – sondern die Rechtmäßigkeit der Forderung in Ruhe prüfen und sich beraten lassen. „Denn wer nur einen Cent zahlt, hat die Forderung möglicherweise damit anerkannt!“ Gleichzeitig betonen die Experten: „Wenn Mahnbescheide kommen, sich unbezahlte Rechnungen türmen oder Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können, ist schnelle Hilfe durch eine anerkannte Schuldnerberatung gefragt.“ Hier helfe dann nur „eine umfassende Beratung, um die Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen“.
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Viele mögliche Ursachen für Überschuldung
Für Überschuldung gibt es viele Ursachen, wie auch der jährliche Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) belegt. Im aktuellen Report aus dem Jahr 2021 war Arbeitslosigkeit in fast 23 Prozent der Fälle der Grund für eine Beratung, gefolgt von Krankheit (rund 11 Prozent) und Scheidung oder Trennung (knapp 10 Prozent), so die Deutsche Presse-Agentur. Insgesamt waren damit demnach nahezu die Hälfte der Fälle (rund 45 Prozent) Ereignissen zuzurechnen, auf die Betroffenen nur eingeschränkten Einfluss haben.
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