Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Geldsorgen

Knapp bei Kasse: „Erste Schritte, wenn die Schulden drücken“ – vier Tipps laut Verbraucherschützern

Bei Geldsorgen raten Experten dazu, sich zunächst einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen. Miete und Energiekosten sollten zuerst bezahlt werden.

Bei vielen Menschen sitzt das Geld alles andere als locker. Nicht zuletzt wegen der gestiegenen Kosten in vielen Lebensbereichen wird das Geld zum Monatsende bei vielen Verbrauchern knapper – vor allem bei einem niedrigen Einkommen. Kann man im Zuge finanzieller Schieflagen, bedingt zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Trennung hinaus die eigenen Schulden nicht mehr bedienen, wird es problematisch. Wenn Einkommen und Vermögen auf Dauer nicht genügen, um die Rückstände auszugleichen, spricht man von Überschuldung. Die Verbraucherzentrale erklärt Wege, wie man Geldsorgen bestenfalls vermeiden oder ihnen gegebenenfalls entgegentreten sollte.

Bei vielen Menschen wird das Geld knapp.

„Erste Schritte, wenn die Schulden drücken“ – Tipps der Verbraucherzentrale

1. Kassensturz mit Haushaltsbuch

Bei knappen Kassen sollte man sich der Verbraucherzentrale NRW zufolge zunächst einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen. Die Experten raten konkret, ein Haushaltsbuch zu führen, „um vom Einkauf über die Zuzahlung zum Rezept bis hin zur fälligen Stromrechnung alle Ausgabenposten festzuhalten“, heißt es in deren Mitteilung. So lassen sich mögliche Einsparpotenziale leichter erkennen – und Abos oder teure Handyverträge könnten dann ebenso auf den Prüfstand gestellt werden wie hohe Ausgaben für Strom oder Versicherungen. Tipps, worauf es bei der Führung eines Haushaltsbuchs ankommt.

2. Zahlungsprioritäten setzen

„Auch wenn die Finanzlage düster ist, sollten Miete und Energiekosten vor allem anderen bezahlt werden“, so zudem der wichtige Hinweis der Verbraucherzentrale NRW. „Denn die Kündigung kann drohen, wenn man bei Mietzahlungen zweimal in Rückstand gerät“, heißt es weiter auf deren Website. „Und auch bei Strom und Gas wird der Versorgungshahn abgedreht, wenn bei Abschlägen oder der Schlussrechnung ein Minus von mehr als 100 Euro aufläuft und dies auch auf eine Mahnung hin nicht ausgeglichen wird.“ Für Heizöl, Holz und Pellets gibt es ab Mai in vielen Fällen Geld zurück.

3. Abbuchungen kontrollieren

Zudem raten die Experten, Telefonrechnungen und Kontoauszüge unbedingt regelmäßig zu überprüfen. „Nicht selten ziehen dubiose Gewinnspielfirmen Beträge für vermeintlich am Telefon oder übers Internet abgeschlossene Abo Verträge ungefragt ein“, warnen die Verbraucherschützer. Bei unberechtigten Abbuchungen gelte es, schnell zu reagieren, zudem sollten sich Betroffene rechtzeitig Hilfe in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale suchen. Bankenexperten erklären zudem, wie lange man Kontoauszüge fürs Finanzamt aufbewahren sollte.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

4. „Nicht einschüchtern lassen“ und die Schuldenbremse ziehen

„Mit aggressiven Mahn- und Einschüchterungsschreiben versuchen Inkassobüros und Rechtsanwälte immer wieder, Druck auszuüben und Zahlungen zu erhalten“, heißt es außerdem in dem Beitrag der Verbraucherzentrale NRW. „Inkassobüros schrecken dabei auch nicht davor zurück, mit Strafanzeige zu drohen, wenn man Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt.“ Davon sollte man sich den Verbraucherschützern zufolge nicht einschüchtern lassen – sondern die Rechtmäßigkeit der Forderung in Ruhe prüfen und sich beraten lassen. „Denn wer nur einen Cent zahlt, hat die Forderung möglicherweise damit anerkannt!“ Gleichzeitig betonen die Experten: „Wenn Mahnbescheide kommen, sich unbezahlte Rechnungen türmen oder Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können, ist schnelle Hilfe durch eine anerkannte Schuldnerberatung gefragt.“ Hier helfe dann nur „eine umfassende Beratung, um die Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen“.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Viele mögliche Ursachen für Überschuldung

Für Überschuldung gibt es viele Ursachen, wie auch der jährliche Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) belegt. Im aktuellen Report aus dem Jahr 2021 war Arbeitslosigkeit in fast 23 Prozent der Fälle der Grund für eine Beratung, gefolgt von Krankheit (rund 11 Prozent) und Scheidung oder Trennung (knapp 10 Prozent), so die Deutsche Presse-Agentur. Insgesamt waren damit demnach nahezu die Hälfte der Fälle (rund 45 Prozent) Ereignissen zuzurechnen, auf die Betroffenen nur eingeschränkten Einfluss haben.

Rubriklistenbild: © Federico Gambarini/dpa

Kommentare