Verschuldet
Schufa-Eintrag: Wie lange bleiben Schulden dort sichtbar?
Die Schufa speichert die Daten zu Schulden und Krediten, allerdings auch zu vorzeitigen Rückzahlungen. Wie lange Daten bestehen bleiben und wie Sie das Verzeichnis für sich nutzen.
Hört man in Deutschland das Wort Schufa, bekommen manche Menschen nervöses Herzklopfen. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist in den Köpfen vieler Deutscher als das böse Unternehmen bekannt, das all unsere Daten und Schulden kennt.
Tatsächlich ist die Auskunftei aber ein wichtiges Organ der Wirtschaft. Wer Schulden hat, dessen Daten sind hinterlegt. Möchte man nun einen Kredit aufnehmen, holen sich Banken über die Schufa Sicherheit und einen Überblick über die Finanzlage von potenziellen Kunden. Allerdings bleiben die Einträge nicht ewig bestehen und können sogar zum eigenen Vorteil genutzt werden.
Verschuldet: Wer ist die Schufa und warum hat sie meine Daten?
Die Schufa ist eine Auskunftei, die zu Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen bonitätsrelevante Daten erhebt. Wenn man sich verschuldet, bekommt man einen Eintrag in die Kartei. So können zukünftige Kreditgeber feststellen, ob man bereits verschuldet ist und ob man fristgerecht zurückzahlt – und so die Risiken von Geldverlust und nicht zahlenden Kunden minimieren.
Bei der Schufa ist zunächst einmal jeder Mensch eingetragen, der ein Girokonto besitzt, denn laut Verbraucherzentrale wird schon die Eröffnung eines Kontos dort gemeldet. Auch bei Aufnahme eines Kredits bekommt die Schufa eine Meldung und einen Eintrag, das ist allerdings noch nicht schlimm. Erst wenn der Verschuldete seine Raten zu spät oder gar nicht zahlt, der Kredit gekündigt wird oder sogar rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, gibt es sogenannte negative Eintragungen bei der Schufa.
Negative Eintragungen kann die Schufa aber nicht nur von Banken bekommen. Auch nicht gezahlte Rechnungen aus dem Handel und Onlinehandel, ausbleibende Miete bei gewerblichen Wohnungsunternehmen, nicht beglichene Strom- oder Telefonrechnungen etc. können dort gemeldet werden. Gläubiger aus dem privaten Umfeld, also Vermieter oder andere Privatpersonen, können aber niemanden bei der Schufa melden.
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Schufa-Einträge: So lange bleiben Schulden vermerkt
Wer einen Kredit aufnimmt oder sich anderweitig verschuldet, der bekommt einen Eintrag bei der Schufa. Das bedeutet aber nicht, dass diese Daten für immer in Stein gemeißelt sind. Wenn Kredite abbezahlt oder Schulden getilgt worden sind, werden die Einträge auch wieder entfernt.
Negative Eintragungen, also nicht bezahlte Rechnungen oder Mahnungen von Geldinstituten, werden vermerkt und bleiben dort erst einmal so lange, wie die Schulden bestehen. Sind diese beglichen, werden die Daten normalerweise noch drei Jahre aufbewahrt und danach gelöscht. Privatinsolvenzen sollen nur noch sechs Monate gespeichert werden. Bei Krediten oder Bürgschaften wird der Eintrag sofort entfernt, sobald die Laufzeit beendet und alle Schulden beglichen sind.
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Ein Vorteil: Das gilt übrigens auch, wenn man zum Beispiel einen Kredit früher als geplant abbezahlt. Dann muss das jeweilige Geldinstitut der Schufa eine Mitteilung zukommen lassen, dass die Schulden frühzeitig beglichen wurden. Der Eintrag über die frühzeitige Rückzahlung wird ebenfalls drei Jahre lang gespeichert, was bei zukünftigen Krediten vorteilhaft sein kann, weil es den Kunden für Banken attraktiver macht.
Pflichten und Rechte: Was darf die Schufa und welche Rechte habe ich?
Erst einmal darf die Schufa speichern, was ihr von den Vertragspartnern, also Banken, Kreditinstituten, Energieversorgern, Telefonanbietern etc., gemeldet wird. Allerdings hat man als Schuldner auch Rechte, unter anderem auf Richtigkeit der Daten. Wer sich selbst einen Überblick über seine Eintragungen bei der Schufa verschaffen will, kann eine Selbstauskunft einholen. Das geht zum Beispiel mit einer Online-Bestellung bei der Schufa. Dort können Interessierte eine Datenkopie nach dem DSGVO Art. 15 verlangen.
Sollten in diesen Daten Fehler auftauchen, etwa weil die Einträge falsch, veraltet oder unvollständig sind, haben Schuldner das Recht auf Richtigstellung. Dazu wendet man sich sowohl an die Schufa als auch an den Gläubiger, der die Schulden gemeldet hat. Solange der Eintrag korrigiert wird, wird er gesperrt. Ob die Daten danach korrekt sind, kann man mit der Bestellung einer weiteren kostenlosen Datenkopie kontrollieren.
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