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Alle Infos zur Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale 2024: Neue Regelungen für Ihre Steuererklärung 2023

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt, um Arbeitnehmer, die aufgrund von Corona vermehrt im Homeoffice arbeiteten, zu entlasten. Seit Januar 2023 gilt die Pauschale dauerhaft und für das vergangene Steuerjahr gibt es nun wichtige Änderungen, die Sie bei der Steuererklärung beachten sollten.

Das Homeoffice hat sich in den letzten Jahren als fester Bestandteil des deutschen Arbeitslebens etabliert. Diese Entwicklung spiegelt sich nicht nur in zahlreichen Studien wider, sondern auch in den gesetzlichen Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale. Für die Steuererklärung 2023 gibt es einige wichtige Änderungen zu beachten, die Arbeitnehmer finanziell entlasten können. Wir werfen einen genaueren Blick auf diese neuen Regelungen und was sie für Ihre Steuererklärung bedeuten.

Neue Regelungen ab 2024: Was ändert sich bei der Homeoffice-Pauschale?

Unter den zahlreichen gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2024 fällt auch die Homeoffice-Pauschale. Diese erhält ein relativ großzügiges Update, das die finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer deutlich erhöht:

Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten an die Homeoffice-Pauschale denken.
  • Die Homeoffice-Pauschale wird ab sofort mit sechs Euro pro Tag berechnet. Davor betrug die Pauschale fünf Euro pro Tag.
  • Die Begrenzung von 600 Euro für das gesamte Jahr ist aufgehoben.
  • Die maximale Tagesgrenze liegt bei 210 Tagen im Jahr.

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Auswirkungen auf die Steuererklärung für 2023

Diese gesetzlichen Anpassungen haben erhebliche Auswirkungen auf die abzugebende Steuererklärung für das Jahr 2023. Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit, bis zu 1260 Euro pro Jahr rückwirkend zu erhalten, vorausgesetzt, dass alle 210 Tage geltend gemacht werden. Dies bedeutet eine Steigerung um mehr als 600 Euro im Vergleich zur alten Homeoffice-Pauschale.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass die Räumlichkeiten für das Homeoffice keiner bestimmten Definition entsprechen müssen. Egal ob es sich um eine Zweitwohnung handelt oder lediglich um einen Tisch mit Stuhl im Schlafzimmer, die Kosten für die Arbeit von zu Hause aus können geltend gemacht werden.

Wie Sie die Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung angeben

Um die Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die Anzahl der Tage eintragen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Diese Angaben gehören in die Anlage N (Zeile 45) bei den Werbungskosten. Die erhöhte Pauschale von 1260 Euro pro Jahr kann dadurch bei der Steuererklärung für 2023 geltend gemacht werden.

Ausblick auf 2025: Fortbestehen der Regelungen

Aktuell sieht es danach aus, dass die neuen Regelungen für die Homeoffice-Pauschale auch für die Steuererklärung für das Jahr 2024 ihre Gültigkeit behalten. Somit können Arbeitnehmer auch im nächsten Jahr von der erhöhten Pauschale profitieren.

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Homeoffice in Deutschland: Eine wachsende Entwicklung

Die Zahl der Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, wächst kontinuierlich in Deutschland. Eine Studie der DGB im Sommer 2023 hat ergeben, dass in rund 80 Prozent der befragten Firmen der Informationswirtschaft Mitarbeiter mindestens einmal wöchentlich von zu Hause aus arbeiten.

Die Homeoffice-Pauschale bietet eine willkommene Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Kosten für die Arbeit von zu Hause aus steuerlich abzusetzen und sich finanziell zu entlasten. Mit den neuen Regelungen für 2024 wird diese Entlastung weiter ausgebaut und trägt dazu bei, den wachsenden Anforderungen an das Arbeiten von zu Hause aus gerecht zu werden.

Gewusst? Auch Homöopathische Mittel können von der Steuer abgesetzt werden.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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