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Homöopathische Mittel von der Steuer absetzen? Bei diesen Krankheitskosten können Sie Steuern sparen
Dass man Kontoführungsgebühren, Versicherungen und Co. von der Steuer absetzen kann, dürfte vielen bekannt sein. Doch wie sieht es mit homöopathischen Mitteln und allgemein Krankheitskosten aus? Erfahren Sie hier, welche Gesundheitsausgaben Sie von der Steuer absetzen können.
Für viele Menschen sind alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Anthroposophie oder Phytotherapie eine wichtige Ergänzung oder sogar Alternative zur konventionellen Medizin, auch wenn gerade Homöopathie in Gesundheitskreisen stark umstritten ist. Diese Therapien können jedoch auch finanzielle Belastungen mit sich bringen. Glücklicherweise gibt es jedoch eine Möglichkeit, einige dieser Kosten von der Steuer abzusetzen. Wir werfen einen genaueren Blick darauf, welche Gesundheitskosten geltend gemacht werden können und wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs diese Möglichkeit erweitert hat.
Homöopathische Mittel und Behandlungen von der Steuer absetzen?
Laut einem wegweisenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können die Kosten für homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Behandlungen und Heilmittel als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arzt diese Behandlungsmethode verordnet hat. Es ist dabei nicht erforderlich, eine Bescheinigung eines Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorzulegen. Die Verordnung des behandelnden Arztes allein reicht aus, um die Erforderlichkeit der jeweiligen Therapie nachzuweisen.
Die große Steuererklärungs-Checkliste: Erfahren Sie hier, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
Welche Gesundheitskosten können sonst noch abgesetzt werden?
Neben den Kosten für alternative Behandlungsmethoden gibt es auch eine Vielzahl anderer Krankheitskosten, die von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem:
Arztkosten: Ausgaben für Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten können abgesetzt werden, sofern der Behandelnde eine entsprechende Zulassung hat.
Medikamentenkosten: Sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die vom Arzt verordnet wurden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Hilfsmittel: Kosten für Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte und andere Hilfsmittel können abgesetzt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.
Fahrtkosten: Die Kosten für Fahrten zu medizinischen Behandlungen können entweder pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abgesetzt werden.
Kurkosten: Ausgaben für Kuren, die einer drohenden Krankheit vorbeugen sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls abgesetzt werden.
Pflegekosten: Kosten für die Unterbringung von Angehörigen in Altenheimen aus medizinischen Gründen können steuerlich geltend gemacht werden.
Wie setzt man Gesundheitskosten in der Steuererklärung ab?
Um Gesundheitskosten in der Steuererklärung abzusetzen, müssen diese in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden. Hierzu ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und die Ausgaben entsprechend zu dokumentieren. Zudem müssen die Gesamtausgaben die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, die vom Finanzamt festgelegt wird.
Die Möglichkeit, Gesundheitskosten von der Steuer abzusetzen, kann eine erhebliche finanzielle Entlastung für Patienten darstellen. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Verfahren für die Absetzung von Gesundheitskosten genau zu kennen und alle erforderlichen Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass man alle steuerlichen Vorteile nutzen kann, die einem zustehen.
Um einen Überblick zu bekommen, welche Kosten man von der Steuer absetzen kann, empfehlen wir die kostenlose Steuererklärungs-Checkliste, die alle absetzbaren Ausgaben übersichtlich aufbereitet.
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