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Steuererklärung 2023: Was Sie 2024 bei der Homeoffice-Pauschale angeben können

Wer 2024 seine Steuererklärung für 2023 macht, sollte die erhöhte Homeoffice-Pauschale berücksichtigen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro.

Das Jahr 2023 ist vorüber und somit können sich Steuerzahler langsam wieder mit der Steuererklärung befassen. Die Frist zur Abgabe ist zwar erst am 2. September 2024, doch es schadet nie, sich schon frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Besonders wer im letzten Jahr wieder viel von zu Hause aus gearbeitet hat, kann sich auf eine Anpassung der Bundesregierung freuen.

Höhere Homeoffice-Pauschale ab der Steuererklärung für 2023

Die Bundesregierung hat die Homeoffice-Pauschale für das Steuerjahr 2023 erhöht. (Symbolbild)

Die Homeoffice-Pauschale wird für das Steuerjahr 2023 nicht nur fortgeführt, sondern auch noch erhöht. Das hat die Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 festgelegt. Arbeitnehmer können somit dauerhaft für jeden Kalendertag, den sie vollständig im Homeoffice verbracht haben, einen Betrag von sechs Euro in der Steuererklärung geltend machen. Zuvor waren es fünf Euro pro Homeoffice-Tag.

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Außerdem dürfen anstatt 120 Tage nun 210 Tage angesetzt werden – dadurch erhöht sich die Pauschale von 600 Euro auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Steuerzahler über ein eigenes häusliches Arbeitszimmer verfügen oder lediglich zu Hause am Esstisch arbeiten.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

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Wie Sie die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angeben

Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten – hier wurde der Pauschalbetrag von 1.200 Euro auf 1.230 Euro angehoben. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) informiert, ist dies bereits bei 210 Homeoffice-Tagen der Fall. Dasselbe gilt übrigens, wenn der Steuerzahler bei einer Fünf-Tage-Woche jeden Tag 20 Kilometer von der Wohnung bis zum Arbeitgeber zurücklegt – jeder weitere Kilometer bringt dann etwas ein.

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Mit der Erhöhung der Homeoffice-Pauschale möchte die Bundesregierung die Verbraucher in Hinblick auf die Inflation und gestiegenen Energiekosten für Strom, Wasser und Heizung entlasten. Da viele Arbeitnehmer seit der Corona-Pandemie mehr Zeit im Homeoffice verbringen, dürften diese die Preissteigerungen deutlich bemerkt haben.

Rubriklistenbild: © Tanya Yatsenko/Imago

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