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Heikle Situation

Wie verhalte ich mich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?

Werden wiederholt Rechnungen auch nach Mahnbescheiden nicht beglichen, kommt eines Tages der Gerichtsvollzieher zu Besuch, eine unangenehme Situation.

Rechnungen und Mahnbescheide Ewigkeiten ignorieren, als hätte es sie niemals gegeben? Keine gute Idee, da gibt es bessere Methoden zum Geldsparen. Denn dann ist es möglich, dass eines Tages der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Türe steht. Nun kann es ungemütlich werden. Zuallererst: Einfach die Türe nicht zu öffnen, hilft Ihnen genauso wenig weiter wie die nicht geöffneten Rechnungen zuvor. Denn sollte der Gerichtsvollzieher Sie nicht antreffen können, kann es gut sein, dass er mit einem Gerichtsbeschluss zurückkehrt, warnt die Verbraucherzentrale.

Gerichtsvollzieher häufig Mitarbeiter beim Hauptzollamt

Wer ist der Gerichtsvollzieher überhaupt? Zunächst müssen Sie keine Angst haben, dass die Person wie ein Schuldeneintreiber aus einem amerikanischen Film das Haus stürmt und auf Sie losgeht. Gerichtsvollzieher sind von einem staatlichen Organ beauftragt. Das bedeutet: Öffentliche Gläubiger – zum Beispiel Finanzamt, Stadtkasse, Sozialbehörden oder gesetzliche Krankenkassen – vollstrecken durch eigene Vollstreckungsbeamte, die meistens Mitarbeiter des Hauptzollamtes sind. Übrigens: Verwechseln Sie den Gerichtsvollzieher nicht mit einem Mitarbeiter eines Inkassobüros. Dieser hat kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Lassen Sie sich deshalb zuerst unbedingt den Ausweis der Person zeigen.

Mahnungsbescheid übersehen? Es kann unangenehm werden, wenn plötzlich der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.

Rein rechtlich müssen Sie einen Gerichtsvollzieher zunächst nicht in ihre Wohnung lassen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass die Beamten grundsätzlich mit Ihnen zusammen eine Lösung finden möchten. Wenn Sie die Türe nicht öffnen, kann der Gerichtsvollzieher mit einem richterlichen Beschluss zurückkehren. Hält er diesen in den Händen, kann er Ihre Wohnungstüre auch mithilfe des Schlüsseldienstes öffnen lassen – die Kosten dafür tragen Sie. Schulden können Sie übrigens auch aufbauen, indem Sie erben – verhindern sie das zwingend.

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Im Idealfall können Sie die ausstehende Summe direkt beim Gerichtsvollzieher begleichen. Die meisten Beamten führen ein Kartenlesegerät mit sich, Sie müssen also nicht Unmengen an Bargeld im Haus haben. Sie können auch versuchen, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das Bundesamt für Justiz erklärt: „Die Gerichtsvollzieher sind ermächtigt, zu jeder Zeit eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist.“

Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren

Finanzbuch anlegen
Finanzbuch anlegen: Der wichtigste Spartipp überhaupt – den Überblick behalten. Schreiben Sie Ausgaben und Budget für den Monat auf und überprüfen Sie es regelmäßig. So verlieren Sie nie Ihre Finanzen aus dem Blick und sparen automatisch Geld dabei.  © Imago
DIY Deko für Weihnachten
Nicht alles muss neu und teuer gekauft werden. Vieles im Haushalt kann man mit simplen Lifehacks auch selbst machen oder basteln. © Imago
No-Name-Marken sind meist genau so gut wie die Originale
Im Supermarkt vor dem Regal hat man eine Menge Auswahl. Der Tipp hier: weiter unten im Regal schauen. Auf Augenhöhe befinden sich meist die bekannten Marken, darunter – etwas versteckter – die Eigenmarken der Geschäfte und No-Name-Produkte. Diese sind oft um einiges günstiger und schmecken genauso gut. © Imago
Vorkochen wird schon seit Ewigkeiten praktiziert
Heutzutage als moderner Trend „Meal Prepping“ gefeiert, Hausfrauen aber schon seit Jahrhunderten bekannt: Vorkochen. Wer sich zum Beispiel am Wochenende die Mühe macht, ein paar gesunde Gerichte vorzukochen und einzufrieren, erspart sich unter der Woche in der Mittagspause etwa das teure Essen in Kantinen und Restaurants. © Imago
Thermoskanne im Büro statt Automaten-Kaffee
Dasselbe gilt für Kaffee, Tee, heiße Schokolade, oder wonach auch immer einem der Sinn steht: Anstatt diese Getränke teuer am Automaten zu kaufen, wenn das Büro keine Maschine hat, sollte man sie in der Thermoskanne lieber gleich selbst mitbringen. © Imago
Zigaretten und Alkohol
Immer klappt das zwar nicht, aber so manch einer wird sich wundern, wie gut es dem Geldbeutel tun kann, mal ein paar Tage lang auf Zigaretten, Alkohol oder Süßigkeiten zu verzichten. © Imago
Fahrrad ist gesünder als Auto
Das Auto stehen lassen: Spart nicht nur Abgase, sondern auch Geld für Benzin. Und wenn man stattdessen das Rad nimmt, ist das darüber hinaus auch noch gut für die Gesundheit. © Imago
Kleidung im Second Hand Laden ist günstiger
Wer Mode etwas nachhaltiger und günstiger gestalten will, der sollte sich auf Schnäppchen-Jagd in Second-Hand Läden begeben. So spart man nicht nur viele Euros, sondern gibt auch Kleidungsstücken noch eine zweite Chance.  © Imago
Kleidung tauschen statt neu kaufen
Wer nicht im Second Hand Laden einkaufen will, kann stattdessen auch Kleiderbörsen mit Freunden veranstalten. Jeder bringt mit, was er nicht mehr braucht oder haben möchte und dann wird getauscht. Das funktioniert übrigens nicht nur mit Kleidung, sondern auch mit Haushaltsgegenstände oder Büchern. © Imago
DIY Möbel aus Paletten
Es muss nicht immer neu sein. Die alten Klamotten, der Rucksack oder die Möbel sind nicht mehr modern? Einfach selbst was draus machen. Ganz nach dem DIY-Prinzip können alte Gegenstände neu verziert und geschmückt werden – nennt sich Upcycling (von Recycling) und ist viel günstiger als neu zu kaufen. © Imago
Kinder die sich Stifte teilen
Nicht neu kaufen gilt auch bei vielen anderen Sachen, zum Beispiel Werkzeugen, Spielzeug für die Kinder oder Büchern. Am besten fragt man erstmal im Freundeskreis, ob jemand den gesuchten Gegenstand besitzt und kann sich ihn dann ausleihen. Besonders bei Werkzeug oder Büchern praktisch. Auch Kinderspielzeug kann so erst einmal getestet werden. Liegt es entgegen der allgemeinen Erwartung nicht nach einer Woche in der Ecke, kann man es immer noch selbst nachkaufen.  © Imago
Paar prüft Verträge
Der Handyvertrag ist schon ziemlich alt, die GB reichen am Ende des Monats nicht und man muss ständig Datenvolumen nachkaufen? Dann am besten mal schauen, ob man auf dem neusten Stand ist. Vielleicht gibt es bei einem anderen Anbieter ja eine viel günstigere Alternative, bei der man mehr für weniger bekommt.  © Imago
Nicht alle Abos sind nötig
Eine ähnliche Kostenfalle: Abos. Jeden Monat gehen Zahlungen vom Konto runter und man denkt: Ach ja, das wollte ich ja kündigen. Einmal hinsetzen und alle Abonnements beenden, die man nicht braucht. Wer seit Monaten für Disney, Netflix, Sky oder Spotify zahlt, den Dienst aber nicht nutzt, sollte ihn lieber stornieren und Geld sparen.  © Imago

Heikler wird es natürlich, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Summe zu bezahlen. Keine Angst: Der Gerichtsvollzieher, der in einigen Bundesländern zu seinem Schutz inzwischen Pfefferspray mit sich trägt, darf Ihnen nicht die komplette Wohnung ausräumen. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sind unpfändbar. Dazu gehören unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher, Ehering und Küchengeräte. Wenn Sie allerdings einen hochwertigen Luxusfernseher in der Wohnung stehen haben, kann es gut sein, dass dieser gepfändet und gegen ein älteres Modell ausgetauscht wird, dessen Wert deutlich geringer ist

„Kuckuck“ dient als Pfandsiegel

Kann der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Güter nicht direkt mitnehmen, beispielsweise weil sie zu groß sind. Bringt er ein Pfandsiegel darauf an – umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt. Keine Angst: Das Pfandsiegel wird an einem nicht sichtbaren Ort angebracht, sodass nicht jeder Besucher sofort sieht, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen vorbeigeschaut hat. Kommen Sie jedoch bloß nicht auf die Idee, den Gegenstand aus der Wohnung zu schaffen oder ihn zu verkaufen – damit machen Sie sich strafbar. Die gepfändeten Gegenstände werden nach einer Zeit abgeholt, sollten Sie immer noch nicht in der Lage sein, Ihre Schulden zu bezahlen.

Wer von vorneherein den Besuch des Gerichtsvollziehers verhindern möchte, für den ist das Buch „Das einzige Buch, das du über Finanzen lesen solltest“ eine echte Empfehlung.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/IMAGO

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